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   OLG München, 26.03.2020 - Verg 22/19   

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https://dejure.org/2020,8326
OLG München, 26.03.2020 - Verg 22/19 (https://dejure.org/2020,8326)
OLG München, Entscheidung vom 26.03.2020 - Verg 22/19 (https://dejure.org/2020,8326)
OLG München, Entscheidung vom 26. März 2020 - Verg 22/19 (https://dejure.org/2020,8326)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GWB § 121 Abs. 1 S. 1, § 134 Abs. 1, § 173
    Vergabeverstoß wegen Verletzung der Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabeverstoß wegen Verletzung der Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Verstoß gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung; Festlegung auf ein bestimmtes Produkt durch eine Vielzahl von Vorgaben

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verdeckte Produktvorgabe bei "Kopieren + Einfügen" des Produktdatenblatts!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Wie kann ein Bieter eine verdeckte Produktvorgabe nachweisen?

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verdeckte Produktvorgabe und Projektpreise: eine Geschichte über ausreichende Aufdeckungsbemühungen eines Bieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verdeckte Produktvorgabe bei "Kopieren + Einfügen" des Produktdatenblatts! (VPR 2020, 122)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Produktdatenblatt "kopiert und eingefügt": Produkt verdeckt vorgegeben! (IBR 2020, 308)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Brandenburg, 08.07.2021 - 19 Verg 2/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Eine produktspezifische Ausschreibung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019 - VII Verg 66/18 Rn 52; Beschluss vom 13.04.2016 - VII Verg 47/15 Rn 21, 23; Beschluss vom 01.08.2012 - Verg 10/12, Warnsystem; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19 Rn 121; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 Verg 1/14 Rn 47; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020 - 13 Verg 13/19 Rn 41; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).
  • BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines

    Allerdings wird gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung nicht nur dann verstoßen, wenn ein bestimmtes Fabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können (BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21, juris Rn. 54; OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 128).

    Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, diese Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 128; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, Verg 66/18, juris Rn. 52).

    Die Antragsgegnerin behauptet auch nicht, dass es am Markt Fabrikate anderer Hersteller als der Beigeladenen gäbe, die die umfangreichen Spezifikationen erfüllen könnten (vgl. zur Darlegungslast OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 130).

  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Durchführung eines

    Die Festlegung hat willkür- und diskriminierungsfrei zu erfolgen und die Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV zu beachten (BayObLG, Beschl. v. 25. März 2021, Verg 4/21, juris Rn. 50 ff.; OLG Rostock, Beschl. v. 1. September 2021, 17 Verg 2/21 - LUCA-App I , juris Rn. 43; OLG München, Beschl. v. 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128; Beschl. v. 9. März 2018, Verg 10/17, NVwZ 2018, 995 Rn. 37; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7. Juni 2017, VII- Verg 53/16, juris Rn. 33; OLG Koblenz, Beschl. v. 5. September 2002, 1 Verg 2/02, juris Rn. 107 ff.).

    Allerdings wird gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung nicht nur dann verstoßen, wenn ein bestimmtes Fabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können (OLG München, Beschl. v. 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128; Trutzel in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, VgV § 31 Rn. 50).

  • VK Westfalen, 16.03.2022 - VK 2-7/22

    Vergabe von Bodenbelagsarbeiten - Vergabekammer überprüft ästhetische Erwägungen

    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich - anders als der Antragsgegner meint - willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. nur. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; teils zur Vorgängervorschrift des § 7 VOB/A).

    Allerdings ist eine erstmalige Rechtfertigung im Nachprüfungsverfahren in Bereichen, in denen dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zusteht, erheblich eingeschränkt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2019, Verg 22/19).

  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13.21

    Zulässigkeit der Vergabe der Beschaffung der "LucaApp"

    Die Festlegung hat willkür- und diskriminierungsfrei zu erfolgen und die Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV zu beachten (BayObLG, Beschluss vom 25. März 2021, Verg 4/21, juris Rn. 50 ff.; OLG Rostock, Beschluss vom 1. September 2021, 17 Verg 2/21 - LUCA-App I, juris Rn. 43; OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128; Beschluss vom 9. März 2018, Verg 10/17, NVwZ 2018, 995 Rn. 37; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juni 2017, VIIVerg 53/16, juris Rn. 33; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. September 2002, 1 Verg 2/02, juris Rn. 107 ff.).

    Allerdings wird gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung nicht nur dann verstoßen, wenn ein bestimmtes Fabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können (OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19, juris Rn. 128; Trutzel in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, VgV § 31 Rn. 50).

  • BayObLG, 25.03.2021 - Verg 4/21

    Vergabeverfahren: Zulässigkeit einer produktspezifischen Vergabe

    - Soweit sich die Antragstellerin auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 26. März 2020, Verg 22/19 beruft, verkennt sie, dass es dort um eine - zunächst von der Vergabestelle selbst gar nicht erkannte - verdeckte produktspezifische Ausschreibung ging.
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Die Antragstellerin war nicht gehalten, im Vertrauen auf die Richtigkeit ihrer rechtlichen Beurteilung, die Länge der Bindefrist sei ihr unzumutbar und damit rechtswidrig, von einer Zustimmung zur Fristverlängerung abzusehen und damit den Verlust ihrer Auftragschance im Falle einer Fehleinschätzung der Rechtslage zu riskieren (vgl. BGH, Beschl.v. 10.11.2009 - X ZB 8/09 -, zum Fall einer Angebotsabgabe in einem vom Bieter als unzulässig angesehenen Verhandlungsverfahren; ferner OLG München, Beschl.v. 26.03.2020 - Verg 22/19 -).
  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 1-31/23

    Vorgabe einer Nutzschichtdicke: Keine produktneutrale Ausschreibung!

    Dieses Bestimmungsrecht, welcher Gegenstand mit welchen Eigenschaften beschafft werden soll, wird aber durch die Verpflichtung zur produktneutralen Ausschreibung begrenzt, von der nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden darf (vgl. OLG München, Beschluss vom 26.03.2020 - Verg 22/19).
  • VK Niedersachsen, 05.09.2023 - VgK-20/23

    Auftraggeber hat die Wahl unter verschiedenen Bewertungsmethoden!

    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15, und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19 ; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19 ).
  • VK Niedersachsen, 18.08.2023 - VgK-23/23

    Wann darf der Auftraggeber "produktscharf" ausschreiben?

    Eine produktspezifische Ausschreibung ist daher nur dann vergaberechtskonform, wenn vom Auftraggeber nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden - daher festzustellen und notfalls erwiesen - sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Verg 66/18 sowie Beschluss vom 13.04.2016, Verg 47/15 und Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12; OLG München, Beschluss vom 26.03.2020, Verg 22/19; OLG Jena, Beschluss vom 25.06.2014, 2 Verg 1/14; OLG Celle Beschluss vom 31.03.2020, 13 Verg 13/19).
  • BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22

    Mehrstufiges Vergabeverfahren: Zulässigkeit eines Losentscheids im

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