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   OLG München, 26.05.2011 - 31 Wx 52/11   

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https://dejure.org/2011,15669
OLG München, 26.05.2011 - 31 Wx 52/11 (https://dejure.org/2011,15669)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.2011 - 31 Wx 52/11 (https://dejure.org/2011,15669)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 31 Wx 52/11 (https://dejure.org/2011,15669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zeugnis über die fortgesetzte Gütergemeinschaft: Erteilung eines Fortführungszeugnisses nach dem Tod des überlebenden Ehegatten für Grundbuchzwecke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeugnis über die fortgesetzte Gütergemeinschaft nach deren Beendigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1507
    Zeugnis über die fortgesetzte Gütergemeinschaft nach deren Beendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 181
  • FamRZ 2012, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 03.02.1919 - IV 323/18

    Voraussetzungen für eine Bindung an die Form bei Übertragung des gesamten

    Auszug aus OLG München, 26.05.2011 - 31 Wx 52/11
    So weist das Reichsgericht (RGZ 94, 314/317) ausdrücklich darauf hin, das gemeinschaftliche Testament könne, auch wenn es in der Form des Ehevertrages (§ 1434 BGB a.F.) geschlossen sei, den Ehevertrag im Sinne des § 1508 BGB a.F. nicht ersetzen, weil es nach § 2271 BGB einseitig widerrufen werden könne.

    Ein solcher Ausschluss aller Abkömmlinge konnte konkludent in den Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Testaments enthalten sein, die mit der Fortsetzung der Gütergemeinschaft nicht vereinbar waren (vgl. RGZ 94, 314/317; Palandt 11. Aufl. 1952 § 1511 Nr.. 3b, § 1508 Nr. 1b).

  • BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72

    Erteilung eines unrichtigen Zeugnisses über die Fortsetzung der ehelichen

    Auszug aus OLG München, 26.05.2011 - 31 Wx 52/11
    13 Im Grundbuchverfahren erbringt das Zeugnis - anders als im allgemeinen Rechtsverkehr (vgl. dazu BGHZ 63, 35/39) - den vollen Beweis für den Übergang des Gesamtguts auf die in ihm genannten Personen (Demharter GBO 27. Aufl. § 35 Rn. 54).
  • OLG Hamm, 05.01.2016 - 15 W 398/15

    Sondereigentumsfähigkeit eines Innenhofes

    Es erscheint vielmehr angemessen und sachgerecht, jedenfalls für solche rundherum von Gebäudeteilen eingeschlossenen und nur aus einem Wohnungs- bzw. Teileigentum zugänglichen Innenhöfe die Sondereigentumsfähigkeit trotz fehlender Überdachung in gleicher Weise zu bejahen, wie es in der überwiegenden Rechtsprechung seit längerem für Balkone (vgl. nur OLG München FGPrax 2011, 181), für Dachterrassen (LG München RPfleger 1969, 245; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 178; OLG Köln Rpfleger 1976, 185; LG Schwerin ZMR 2009, 401) und in Teilen der Rechtsprechung sogar für ebenerdige Terrassen (vgl. OLG Frankfurt a.a.O.; KG FGPrax 2015, 107; ablehnend aber OLG Köln RPfleger 1982, 278; LG Landau NJW-RR 2011, 1029; vgl. auch OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 151) mittlerweile der Fall ist.
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2019 - 3 Wx 86/19

    Beschwerde gegen die Nichterteilung eines Zeugnisses über die Fortsetzung einer

    So handelt es sich bei einem Zeugnis nach § 1507 BGB nicht so sehr um ein Zeugnis über eine fortbestehende Gütergemeinschaft, sondern um ein Zeugnis darüber, wer Rechtsnachfolger hinsichtlich des bisherigen Gesamtguts der Gütergemeinschaft ist (OLG München FGPrax 2011, 181; BayObLGZ 2954, 79, 82.).
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