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   OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1537/08   

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https://dejure.org/2008,5901
OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1537/08 (https://dejure.org/2008,5901)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.2008 - 29 U 1537/08 (https://dejure.org/2008,5901)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 29 U 1537/08 (https://dejure.org/2008,5901)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Werbefilmkopien - Zu Unterlassungsansprüchen wegen Kreditgefährdung und Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aufgrund kritischer Behauptungen in einem Internetauftritt.

  • openjur.de

    Unterlassungsansprüche eines Unternehmens wegen kritischer Äußerungen in einem Internetauftritt - Werbefilmkopie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs eines Unternehmens wegen kritischer Äußerungen in einem Internetauftritt; Anforderungen an das Vorliegen einer Tatsachenbehauptung innerhalb einer filmischen Dokumentation; Voraussetzungen für das Vorliegen ...

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzung in Form einer professionellen Filmkopie

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 824 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behauptung des Herauskopierens von Szenen eines Werbefilms in einen anderen Werbefilm begründet Schadensersatzanspruch - Werbefilmkopie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 823 Abs. 1, 824, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB
    Die falsche Behauptung, ein Unternehmen habe ein Werk unerlaubt kopiert, stellt eine schadensersatzpflichtige Kreditgefährdung dar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorsicht bei Behauptung von Urheberrechtsverletzungen im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 209
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1537/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1537/08
    Auch der Schutz der Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gebietet nichts anderes, weil es für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen in der Regel keine Rechtfertigung gibt; grundsätzlich tritt die Meinungsfreiheit bei Tatsachenbehauptungen, die erwiesenermaßen falsch sind, zurück (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 - "IM-Sekretär" Stolpe Tz. 42; BGH, a. a. O., Kirch/Deutsche Bank Tz. 100; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1537/08
    In entsprechender Anwendung des § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht bei Vorliegen von Wiederholungsgefahr nicht nur ein Schadensersatz-, sondern auch ein Unterlassungsanspruch (vgl. BGH GRUR 1994, 915 [918] - Börsenjournalist; Wagner in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl. 2004, § 824 Rz. 54 m. w. N.).
  • BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01

    Zur Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem deliktischen Schutz des

    Auszug aus OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1537/08
    Der Umstand, dass sie Grundlage für eine Wertung des Adressaten, das geschilderte Verhalten der Klägerin sei vorwerfbar, sein kann, eröffnet zwar den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2005 - 1 BvR 2/01, juris Tz. 27; NJW 1998, 2889 m. w. N.), ändert indes nichts an ihrem Charakter als Tatsachenbehauptung.
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1537/08
    Bei Informationen, die inhaltlich zutreffen und sachlich sind, und bei Werturteilen, die nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen und nicht herabsetzend formuliert sind, gewährt das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG allerdings keinen Schutz, auch wenn die wirtschaftliche Position eines Unternehmens durch sie nachteilig beeinflusst wird (vgl. BVerfG NJW 2008, 358 [359] - "Bauernfängerei"; BGH, a. a. O., - Kirch / Deutsche Bank Tz. 98; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1537/08
    Bei der Geltendmachung von Ansprüchen wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen geht § 824 BGB entsprechenden Ansprüchen aus § 823 Abs. 1 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor (vgl. BGH NJW 2006, 830 - Kirch/Deutsche Bank Tz. 93 f.).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG München, 26.06.2008 - 29 U 1537/08
    Der Umstand, dass sie Grundlage für eine Wertung des Adressaten, das geschilderte Verhalten der Klägerin sei vorwerfbar, sein kann, eröffnet zwar den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2005 - 1 BvR 2/01, juris Tz. 27; NJW 1998, 2889 m. w. N.), ändert indes nichts an ihrem Charakter als Tatsachenbehauptung.
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