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   OLG München, 26.06.2015 - 34 Wx 182/15   

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https://dejure.org/2015,16060
OLG München, 26.06.2015 - 34 Wx 182/15 (https://dejure.org/2015,16060)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.2015 - 34 Wx 182/15 (https://dejure.org/2015,16060)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - 34 Wx 182/15 (https://dejure.org/2015,16060)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 8; GNotKG § 42 Abs. 1 S. 1 u. 2
    Zustand von Grund und Boden und zu errichtendem Bauwerk maßgeblich für Bewertung bei Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Verfahrenswerts für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

  • rewis.io

    Geschäftswertberechnung bei Begründung von Wohn- und Teileigentum in verschiedenen Abschnitten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Verfahrenswerts für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftswert bei der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Maßgeblichkeit des Bewertungsobjektes für die im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum vorzunehmende Bewertung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Maßgeblichkeit des Bewertungsobjektes für die im Zusammenhang mit der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum vorzunehmende Bewertung

Papierfundstellen

  • DNotZ 2016, 578
  • Rpfleger 2015, 731
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 26.06.1996 - 3Z BR 59/96

    Berechnung des Wertes eines Grundstücks auf dem schon 40% der Wohnungseinheiten

    Auszug aus OLG München, 26.06.2015 - 34 Wx 182/15
    Der Gegenstand des zu bewertenden Geschäfts hat deshalb nicht nur Bezug zum Grund und Boden, sondern auch zum Gebäude unabhängig vom Grad seiner Fertigstellung zum Bewertungsstichtag (Rohs/Wedewer KostO Stand Sept. 2013 § 21 Rn. 13; BayObLG Rpfleger 1997, 42).

    Nach ständiger und auch von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogener Rechtsprechung kann der Verkehrswert des bebauten Grundstücks aus den Kaufpreisen hochgerechnet werden, welche beim Abverkauf der einzelnen, nach Aufteilung durch den Bauträger gebildeten Wohnungseinheiten erzielt wurden (BayObLG Rpfleger 1997, 42).

  • OLG München, 12.04.2019 - 34 Wx 413/18

    Verkehrswert eines bebauten Grundstücks - Geschäftswertfestsetzung

    Der Geschäftswert für den Vollzug der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum im Grundbuch bestimmt sich gemäß § 42 Abs. 1, § 59 Satz 1 GNotKG nach dem Wert des bebauten Grundstücks zum Zeitpunkt der Stellung des Eintragungsantrags, wobei der nach § 46 GNotKG zu ermittelnde Verkehrswert des gesamten Grundstücks maßgeblich ist (Senat vom 26.6.2015, 34 Wx 182/15 = BeckRS 2015, 12789; OLG Zweibrücken FGPrax 20034, 51; Korintenberg/Sikora GNotKG 20. Aufl. § 42 Rn. 19).

    Bei einem Bauträger, der - wie hier - die Einheiten in unmittelbarem Zusammenhang zur Aufteilung verkauft, kann von deren Realisierbarkeit ausgegangen werden (Korintenberg/Sikora § 42 Rn. 23; Fackelmann ZNotP 2015, 357/359 [Anm. zu Senat vom 26.6.2015 BeckRS 2015]).

  • KG, 12.01.2021 - 9 W 1093/20

    Notarieller Geschäftswert bei bebauten Grundstücken; Kostenniederschlagung wegen

    Dieser Wert ist nach §§ 46, 47 GNotKG zu ermitteln (OLG München, Beschluss vom 26. Juni 2015 - 34 Wx 182/15 - juris Rn. 10 ff.).
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