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   OLG München, 26.07.2017 - 20 U 5009/16   

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https://dejure.org/2017,28638
OLG München, 26.07.2017 - 20 U 5009/16 (https://dejure.org/2017,28638)
OLG München, Entscheidung vom 26.07.2017 - 20 U 5009/16 (https://dejure.org/2017,28638)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 20 U 5009/16 (https://dejure.org/2017,28638)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 32 Abs. 1, 40

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Übertragung von Aufgaben eines Vereins auf ein Vereinsorgan; Kompetenz des Vorstandes zum Ausschluss eines Mitglieds

  • rewis.io

    Bestimmtheit einer von der gesetzlichen Aufgabenzuweisung abweichenden Satzungsregelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Übertragung von Aufgaben eines Vereins auf ein Vereinsorgan; Kompetenz des Vorstandes zum Ausschluss eines Mitglieds

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Übertragung von Aufgaben eines Vereins auf ein Vereinsorgan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kompetenz des Vereinsvorstands zum Ausschluss eines Mitglieds

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 12.12.2016 - 34 O 11131/16

    Vereinsausschluss eines bundesunmittelbaren Mitglieds

    Auszug aus OLG München, 26.07.2017 - 20 U 5009/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 12. Dezember 2016, Az. 34 O 11131/16, aufgehoben.
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Auszug aus OLG München, 26.07.2017 - 20 U 5009/16
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich - wie hier - um eine für das Parteileben grundlegende Entscheidung handelt, erforderlich, dass aus der Satzung eine dahingehende Entscheidung des Satzungsgebers klar ersichtlich ist (BGH, Urteil vom 28. November 1988, II ZR 96/88, juris Rn. 12 mwN).
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