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   OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18   

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https://dejure.org/2019,3936
OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18 (https://dejure.org/2019,3936)
OLG München, Entscheidung vom 28.02.2019 - 34 Wx 324/18 (https://dejure.org/2019,3936)
OLG München, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 34 Wx 324/18 (https://dejure.org/2019,3936)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GBO § 10 Abs. 1, § 13 Ab... s. 1 S. 2, § 18, § 19 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 71 Abs. 1; InsO § 3, § 4, § 35 Abs. 1, § 27, § 80 Abs. 1; RPflG § 11 Abs. 1; ZPO § 570 Abs. 1; GmbHG § 35 Abs. 1 S. 1; FamFG § 395; BeurkG § 51 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 3; BGB § 878
    Entziehung der Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im Grundbuchverfahren infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 10 Abs. 1, 13 Abs. 1 S. 2, 18, 19 Abs. 1, 29 Abs. 1; InsO §§ 4, 27, 35, 80 Abs. 1; ZPO § 570 Abs. 1; GmbHG § 35 Abs. 1 S. 1; FamFG § 395; BeurkG § 51 Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 3; BGB § 878
    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf die Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im Grundbuchverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehen der Verfügungsbefugnis über die Gegenstände der Insolvenzmasse und in demselben Umfang verfahrensrechtlich der Bewilligungsbefugnis, Antragsbefugnis und Beschwerdebefugnis im Grundbuchverfahren mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ...

  • rewis.io

    Entziehung der Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis im Grundbuchverfahren infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Antragsbefugnis nach Insolvenzeröffnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19 Abs. 1; InsO § 27 ; InsO § 80 Abs. 1
    Antragsberechtigung gegenüber dem Grundbuch in der Insolvenz der Grundstückseigentümerin

  • rechtsportal.de

    GBO § 19 Abs. 1; InsO § 27 ; InsO § 80 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Befugnisse im Grundbuchverfahren nach Insolvenzeröffnung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verlust der grundbuchverfahrensrechtlichen Bewilligungs-, Antrags- und Beschwerdebefugnis durch Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Grundbuchverfahren (IVR 2019, 113)

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1335
  • NZI 2019, 544
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 85/02

    Verweisung auf die Person des Schuldners im Eröffnungsbeschluß; Inkongruente

    Auszug aus OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
    Auch die Prozessgerichte und ebenso das Grundbuchamt und der Senat im Beschwerdeverfahren sind an ihn gebunden (vgl. BGH NJW-RR 2003, 842; Uhlenbruck/Zipperer InsO 15. Aufl. § 27 Rn. 21).

    Eine Eröffnungsentscheidung kann als staatlicher Hoheitsakt selbst dann, wenn sie fehlerhaft ergangen ist, nur ganz ausnahmsweise als nichtig angesehen werden, insbesondere dann, wenn dem Beschluss ein Mangel anhaftet, aufgrund dessen bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 138, 40/44 f.; 114, 315/326; Pape EWiR 2003, 281).

    Die von der Beteiligten zu 1 behaupteten Umstände haften aber nicht dem Beschluss als offenkundige schwere Fehler an, die geeignet wären, ihm den Charakter einer insolvenzgerichtlichen Entscheidung zu nehmen (vgl. BGHZ 138, 40/44; BGH NJW-RR 2003, 842; Uhlenbruck/Zipperer § 27 Rn. 21).

    Offenkundige schwere Fehler des staatlichen Hoheitsaktes, die geeignet wären, dem Eröffnungsbeschluss den Charakter einer insolvenzgerichtlichen Entscheidung zu nehmen (vgl. BGHZ 138, 40/44 f.; BGH NJW-RR 2003, 842; Uhlenbruck/Zipperer § 27 Rn. 21), ergeben sich daraus nicht.

  • BGH, 22.01.1998 - IX ZR 99/97

    Wirksamkeit eines Konkurseröffnungsbeschlusses bei örtlicher Unzuständigkeit des

    Auszug aus OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
    Eine Eröffnungsentscheidung kann als staatlicher Hoheitsakt selbst dann, wenn sie fehlerhaft ergangen ist, nur ganz ausnahmsweise als nichtig angesehen werden, insbesondere dann, wenn dem Beschluss ein Mangel anhaftet, aufgrund dessen bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 138, 40/44 f.; 114, 315/326; Pape EWiR 2003, 281).

    Die von der Beteiligten zu 1 behaupteten Umstände haften aber nicht dem Beschluss als offenkundige schwere Fehler an, die geeignet wären, ihm den Charakter einer insolvenzgerichtlichen Entscheidung zu nehmen (vgl. BGHZ 138, 40/44; BGH NJW-RR 2003, 842; Uhlenbruck/Zipperer § 27 Rn. 21).

    Auch eine verfahrensfehlerhaft ergangene Eröffnungsentscheidung ist nur im Ausnahmefall nichtig (BGHZ 138, 40/45 verneint für eine Eröffnungsentscheidung durch das örtlich unzuständige Gericht).

    Offenkundige schwere Fehler des staatlichen Hoheitsaktes, die geeignet wären, dem Eröffnungsbeschluss den Charakter einer insolvenzgerichtlichen Entscheidung zu nehmen (vgl. BGHZ 138, 40/44 f.; BGH NJW-RR 2003, 842; Uhlenbruck/Zipperer § 27 Rn. 21), ergeben sich daraus nicht.

  • BGH, 26.05.1982 - V ZB 17/80

    Auswirkung der Rücknahme eines Eintragungsantrags auf Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
    Wie sich aus § 10 Abs. 1 GBO im Umkehrschluss ergibt, ist im Fall der Zurückweisung eines Antrags das Grundbuchamt berechtigt, nach teilweise vertretener Ansicht sogar verpflichtet, eine eingereichte Eintragungsbewilligung dem Einreicher zurückzugeben (BGHZ 84, 202/208; Demharter § 10 Rn. 15; Hügel/Kral § 10 Rn. 24; a. A. Meikel/Böttcher Grundbuchrecht 11. Aufl. § 10 Rn. 20; Maaß in Bauer/Schaub § 10 Rn. 20).

    Nach Rückgabe kann einem erneut gestellten Antrag ohne erneute Einreichung der Eintragungsbewilligung in der verfahrensrechtlich erforderlichen Form nicht stattgegeben werden (BGHZ 84, 202/208), worauf bereits das Grundbuchamt in den Gründen des angefochtenen Beschlusses vom 7.3.2018 hingewiesen hat, indem es ausgeführt hat, dass selbst im Fall gegebener Antragsberechtigung die notariellen Urkunden erneut in öffentlich beglaubigter Abschrift hätten vorgelegt werden müssen.

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
    Eine Eröffnungsentscheidung kann als staatlicher Hoheitsakt selbst dann, wenn sie fehlerhaft ergangen ist, nur ganz ausnahmsweise als nichtig angesehen werden, insbesondere dann, wenn dem Beschluss ein Mangel anhaftet, aufgrund dessen bereits äußerlich ein für eine richterliche Entscheidung wesentliches Merkmal fehlt (BGHZ 138, 40/44 f.; 114, 315/326; Pape EWiR 2003, 281).
  • OLG München, 13.05.2009 - 34 Wx 26/09

    Grundbuchverfahren: Befugnis des in Insolvenz befindlichen Gläubigers eines durch

    Auszug aus OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
    Ihr fehlt daher vorliegend die Antragsbefugnis, denn der Insolvenzbeschlag umfasst nach § 35 Abs. 1 InsO das gesamte Vermögen der Insolvenzschuldnerin zur Zeit der Verfahrenseröffnung und somit auch das hier in Rede stehende Eigentum am Grundbesitz (vgl. Senat vom 13.5.2009, 34 Wx 26/09 = FGPrax 2009, 155; Demharter § 13 Rn. 49 mit 52; Hügel/Reetz § 13 Rn. 78; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 88a; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 13 Rn. 56 f.).
  • OLG München, 30.09.2011 - 34 Wx 418/11

    Zwangsvollstreckung: Anforderungen an den Vollstreckungstitel bei Eintragung

    Auszug aus OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
    In dieser Situation besteht für den Erlass einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO keine Veranlassung (vgl. Senat vom 7.11.2018, 34 Wx 395/17, juris; vom 30.9.2011, 34 Wx 418/11 = Rpfleger 2012, 140; …
  • OLG Jena, 11.01.2012 - 9 W 526/11

    Wirksamkeit einer bestehenden Grundstücksveräußerungsvollmacht

    Auszug aus OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
    2 Z 36/84">BayObLGZ 1984, 126/128; BayObLG FGPrax 1997, 89; OLG Jena vom 11.1.2012 - 9 W 526/11, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 14/15 f.; auch OLG Düsseldorf Rpfleger 2018, 435; Hügel/Zeiser § 18 Rn. 15; Wilke in Bauer/Schaub § 18 Rn. 38).
  • OLG Düsseldorf, 25.09.2012 - 3 Wx 31/12

    Vormerkung und Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
    2 Z 36/84">BayObLGZ 1984, 126/128; BayObLG FGPrax 1997, 89; OLG Jena vom 11.1.2012 - 9 W 526/11, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 14/15 f.; auch OLG Düsseldorf Rpfleger 2018, 435; Hügel/Zeiser § 18 Rn. 15; Wilke in Bauer/Schaub § 18 Rn. 38).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 198/15

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei nachträglicher

    Auszug aus OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
    Entzogen ist ihr damit auch die verfahrensrechtliche Bewilligungsbefugnis, die sich aus der materiellrechtlichen Verfügungsbefugnis ableitet (vgl. BGH NJW 2017, 1546 Rn. 7; Demharter § 19 Rn. 56; Hügel/Holzer § 19 Rn. 82; Kössinger in Bauer/Schaub § 19 Rn. 183; Schöner/Stöber Rn. 101).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - 3 Wx 4/18

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Nachweis der dinglichen Einigung im

    Auszug aus OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 324/18
    2 Z 36/84">BayObLGZ 1984, 126/128; BayObLG FGPrax 1997, 89; OLG Jena vom 11.1.2012 - 9 W 526/11, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf FGPrax 2013, 14/15 f.; auch OLG Düsseldorf Rpfleger 2018, 435; Hügel/Zeiser § 18 Rn. 15; Wilke in Bauer/Schaub § 18 Rn. 38).
  • OLG München, 07.11.2018 - 34 Wx 395/17

    Bezeichnung eines offensichtlich nicht in absehbarer Zeit beibringbaren Mittels

  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 325/18

    Beschwerde gegen einen zurückgewiesenen Antrag auf rechtsändernde Eintragung

    In dem damit eingeleiteten Eintragungsverfahren hat bereits das Grundbuchamt im zurückweisenden Beschluss vom 7.3.2018 auf den Formmangel hingewiesen, indem es ausgeführt hat, dass selbst im Fall gegebener Antragsberechtigung die notariellen Urkunden erneut in öffentlich beglaubigter Abschrift hätten vorgelegt werden müssen (siehe hierzu Senatsentscheidung vom heutigen Tag zu 34 Wx 324/18).
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