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   OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 92/14   

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https://dejure.org/2015,30680
OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 92/14 (https://dejure.org/2015,30680)
OLG München, Entscheidung vom 28.10.2015 - 34 Wx 92/14 (https://dejure.org/2015,30680)
OLG München, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 34 Wx 92/14 (https://dejure.org/2015,30680)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge bei Vorbehalt des Rücktritts im Erbvertrag

  • rewis.io

    Grundbuchrechtlicher Nachweis der Erbfolge bei erbvertraglich vorbehaltenem Rücktrittsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge bei Vorbehalt des Rücktritts im Erbvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Erbfolge bei vorbehaltenem Rücktritt im Erbvertrag zwecks Grundbuchberichtigung

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Erbe muss dem Grundbuchamt nicht mittels eidesstattlicher Versicherung nachweisen, dass ein Rücktritt vom Erbvertrag nicht erfolgt ist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Erbfolge bei vorbehaltenem Rücktritt im Erbvertrag zwecks Grundbuchberichtigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 523
  • FamRZ 2016, 937
  • Rpfleger 2016, 220
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2013 - 3 Wx 219/12

    Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge auf Grund eines Erbvertrages gegenüber

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 92/14
    Für den zur Grundbuchberichtigung erforderlichen Nachweis der Erbfolge bei vorbehaltenem Rücktritt im Erbvertrag ist neben der Vorlage der notariellen Urkunde und der Eröffnungsniederschrift jedenfalls nach Einführung des Zentralen Testamentsregisters keine eidesstattliche Versicherung mehr dazu erforderlich, dass das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde (Abweichung von Senat vom 3.11.2011, 34 Wx 272/11; Anschluss an OLG Düsseldorf vom 25.4.2013, I-3 Wx 219/12).

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25.4.2013 (I-3 Wx 219/12 = FGPrax 2013, 195) ist er der Ansicht, dass eine eidesstattliche Versicherung nicht erforderlich sei.

    c) Indessen hält die wohl überwiegende Meinung einen - zusätzlichen - Nachweis für entbehrlich, wenn für die Ausübung des vorbehaltenen Rücktritts keine greifbaren Anhaltspunkte ersichtlich sind (OLG Düsseldorf MittBayNot 2013, 490 m. w. N.; zustimmend Demharter § 35 Rn. 39; derselbe ZfIR 2013, 471; von Rintelen NotBZ 2013, 265; Braun MittBayNot 2013, 48; Lehmann/Schulz ZEV 2012, 538/539; ebenso bereits LG Kleve MittRhNotK 1989, 273).

    Durch § 34a BeurkG (in der ab 1.1.2012 geltenden Fassung gemäß Art. 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung vom 22.12.2010; BGBl I S. 2255) sei sichergestellt, dass eine Rücktrittserklärung dem Nachlassgericht und damit auch dem Grundbuchamt bekannt wird (Braun MittBayNot 2013, 48/49; von Rintelen NotBZ 2013, 264/266).

  • BayObLG, 22.12.1982 - BReg. 2 Z 88/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 92/14
    Der Nachweis in dieser Form reicht aber nicht aus, wenn sich bei Prüfung der Verfügung hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können (Demharter GBO 29. Aufl. § 35 Rn. 39; aus der Rechtspr.: BayObLG Rpfleger 2000, 266; 1983, 104).

    Freilich rechtfertigen ganz entfernte, auf tatsachenlose (abstrakte) Vermutungen gestützte Möglichkeiten, welche das aus der letztwilligen Verfügung hervorgehende Erbrecht nur unter besonderen Umständen in Frage stellen könnten, ebenso wenig wie rechtliche Bedenken das Verlangen nach Vorlage eines Erbscheins (OLG Frankfurt FGPrax 1998, 207; BayObLG Rpfleger 1983, 104; Schaub in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 35 Rn. 130).

  • OLG München, 03.11.2011 - 34 Wx 272/11

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Erbfolge unter Berücksichtigung eines einen

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 92/14
    Für den zur Grundbuchberichtigung erforderlichen Nachweis der Erbfolge bei vorbehaltenem Rücktritt im Erbvertrag ist neben der Vorlage der notariellen Urkunde und der Eröffnungsniederschrift jedenfalls nach Einführung des Zentralen Testamentsregisters keine eidesstattliche Versicherung mehr dazu erforderlich, dass das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde (Abweichung von Senat vom 3.11.2011, 34 Wx 272/11; Anschluss an OLG Düsseldorf vom 25.4.2013, I-3 Wx 219/12).

    Mit fristsetzender Zwischenverfügung hat das Grundbuchamt am 17.2.2014 unter Berufung auf eine Entscheidung des Senats vom 3.11.2011 (34 Wx 272/11 = MittBayNot 2012, 293) wiederum die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung aufgegeben.

  • BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 137/02

    Erbvertragliche Einsetzung zum Alleinerben und fortgesetzte Gütergemeinschaft -

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 92/14
    In diesem Fall würde das Nachlassgericht ohne weitere Ermittlungen eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 2356 Abs. 2 BGB der Erbscheinserteilung zugrunde legen (BayObLG NJW-RR 2003, 736; Böhringer Rpfleger 2003, 157/167).
  • BayObLG, 09.02.2000 - 2Z BR 139/99

    Zur Aufklärungspflicht des Grundbuchamts

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 92/14
    Der Nachweis in dieser Form reicht aber nicht aus, wenn sich bei Prüfung der Verfügung hinsichtlich des behaupteten Erbrechts Zweifel ergeben, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über tatsächliche Verhältnisse geklärt werden können (Demharter GBO 29. Aufl. § 35 Rn. 39; aus der Rechtspr.: BayObLG Rpfleger 2000, 266; 1983, 104).
  • BGH, 22.03.2013 - V ZR 28/12

    Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung: Leistungen in Erwartung einer

    Auszug aus OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 92/14
    Entsprechend verhalte es sich bei notariellen Testamenten mit Pflichtteilsstrafklauseln, wenn unklar ist, ob der Pflichtteil verlangt worden ist (vgl. Demharter MittBayNot 2013, 471/472; Völzmann RNotZ 2012, 380/384).
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