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   OLG München, 30.01.2012 - 31 Wx 483/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2134
OLG München, 30.01.2012 - 31 Wx 483/11 (https://dejure.org/2012,2134)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2012 - 31 Wx 483/11 (https://dejure.org/2012,2134)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 31 Wx 483/11 (https://dejure.org/2012,2134)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 70

    GmbHG §§ 5 Abs. 3 Satz 2, 34, 40
    Korrektur einer vor Inkrafttreten des MoMiG eingereichten Gesellschafterliste

  • openjur.de

    GmbH-Rechtsmodernisierung: Übereinstimmung von Stammkapital und Summe der Geschäftsanteile bei einer neu eingereichten Gesellschafterliste vor Inkrafttreten des neuen Rechts

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 5 Abs. 3 S. 2, 34; BGB § 134
    Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen; Konvergenzgebot; Erfordernis der Nennbetragsanpassung; Wirksamkeit eines isolierten Einziehungsbeschlusses; Alt- und Neufälle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine neu eingereichte Gesellschafterliste

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Übereinstimmung der Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile mit dem Stammkapital nicht notwendig bei Korrektur einer Gesellschafterliste mit Stichtag vor 1.11.2008

  • Betriebs-Berater

    Korrektur einer Gesellschafterliste mit vor dem 1.11.2008 geltenden Stichtag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 5 Abs. 3 S. 2; GmbHG § 34; GmbHG § 40
    Anforderungen an eine neu eingereichte Gesellschafterliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG §§ 5, 40
    Geschäftsanteile, Gesellschafterliste, Gesellschaftsrecht, gutgläubiger Erwerb, Nichtigkeitsgründe, Stammkapital

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 773
  • DNotZ 2012, 475
  • BB 2012, 394
  • Rpfleger 2012, 264
  • NZG 2012, 349
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 30.04.2014 - 12 U 914/13
    Das Korrespondenzgebot des § 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG ist auch bei der zwangsweisen Einziehung von Geschäftsanteilen anwendbar (OLG München, Beschluss vom 21.09.2011 - 7 U 2413/11, Juris; Beschluss vom 15.11.2011 - 7 U 2413/11, Juris; vgl. OLG München GmbHR 2012, 398).
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