Rechtsprechung
OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
UWG § 3a, § 8 Abs. 3 Nr. 2; BGB § 312j Abs. 2; RL 2011/83/EU Art. 8 Abs. 2
Angabe von wesentlichen Eigenschaft der angebotenen Ware auf Bestellseite eines Onlineshops - webshoprecht.de
Buttonlösung und Produktbeschreibung
- JurPC
Angabe von wesentlichen Eigenschaft der angebotenen Ware auf Bestellseite eines Onlineshops
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit des Feilbietens eines Sonnenschirms in einem Online-Shop ohne Angaben über das Gewicht auf der Bestellabschlussseite
- online-und-recht.de
Wesentliche Warenmerkmale auf Amazon-Checkout-Seite
- kanzlei.biz
Amazon zu Informationen vor Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit des Feilbietens eines Sonnenschirms in einem Online-Shop ohne Angaben über das Gewicht auf der Bestellabschlussseite
- rewis.io
Angabe von wesentlichen Eigenschaft der angebotenen Ware auf Bestellseite eines Onlineshops
- ra.de
- law:wettbewerb.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestellschaltfläche; Bestellbutton; Bestellvorgang; Onlineshop; Marktverhaltensregel; Verlinkung; wesentliche Eigenschaft
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit des Feilbietens eines Sonnenschirms in einem Online-Shop ohne Angaben über das Gewicht auf der Bestellabschlussseite
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Sonnenschirm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- internet-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Bestellübersichtsseite von Amazon nicht rechtskonform
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Pflicht zur doppelten Angabe der wesentlichen Eigenschaften eines Produkts beim Check-Out im Onlinehandel
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Darstellung der Warenbeschreibung bei Amazon
- IWW (Kurzinformation)
E-Commerce - Händler bei Marketplace aufgepasst: Bestellseite von Amazon ist rechtswidrig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wettbewerbswidriger Verstoß eines Online-Shops gegen Informationspflichten
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Amazon nicht rechtskonform - Marketplacehändler akut gefährdet
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Checkout-Seite von Amazon wettbewerbswidrig
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Anforderungen an die Angabe wesentlicher Eigenschaften der in einem Onlineshop angebotenen Ware unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
Amazon muss im Check-Out wesentliche Warenmekmale nennen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Marketplacehändler bei Amazon nicht rechtskonform
- anwalt.de (Kurzinformation)
Checkout-Prozess vieler Online-Shops verstößt gegen geltendes Verbraucherschutzrecht
- junit.de (Kurzinformation)
Bestellübersichtsseite bei Amazon nicht rechtskonform
Besprechungen u.ä. (2)
- internet-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Bestellübersichtsseite von Amazon nicht rechtskonform
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Schwarzer Tag für den Ecommerce: Amazon unterliegt in Sachen "Buttonlösung"
Verfahrensgang
- LG München I, 04.04.2018 - 33 O 9318/17
- OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18
- BGH, 28.11.2019 - I ZR 43/19
Papierfundstellen
- MDR 2019, 794
- GRUR-RR 2019, 265
- MMR 2019, 249
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamburg, 13.08.2014 - 5 W 14/14
Wettbewerbsverstoß im Internet: Pflichtangaben eines Online-Händlers über …
Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18
a) Ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, liegt nur dann vor, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar sind oder aber sogar nur - wie vorliegend - über einen Link auf einer vorgeschalteten Internetseite erreichbar sind (…Palandt-Grüneberg, BGB, 78. Aufl. § 312 j Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).b) Bei dem Material des Stoffes, dem Material des Gestells und dem Gewicht bei Sonnenschirmen sowie beim Material bei Bekleidungsstücken handelt es sich auch um wesentliche Eigenschaften der Waren im Sinne des Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, was hinsichtlich des Materials des Stoffes und des Gestells bei Sonnenschirmen und dem Material bei Bekleidungsstücken auch von der Beklagten nicht in Zweifel gezogen wird (vgl. auch OLG Köln, BeckRS 2016, 119172, Tz. 39; OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2017, Az. 4 W 34/16, 4 W 35/16, juris, dort Tz. 19 - Warenkorbansicht; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 7).
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06
Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff …
Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18
Eine Divergenz zur Entscheidung des OLG Hamm (…a.a.O. - Warenkorbansicht) liegt nicht vor, da der abweichenden Beurteilung hinsichtlich der Angabe des Gewichts bei Sonnenschirmen keine unterschiedlichen Rechtssätze zu Grunde liegen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1676). - OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit des …
Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18
a) Ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, liegt nur dann vor, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar sind oder aber sogar nur - wie vorliegend - über einen Link auf einer vorgeschalteten Internetseite erreichbar sind (…Palandt-Grüneberg, BGB, 78. Aufl. § 312 j Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).
- OLG Hamm, 14.03.2017 - 4 W 34/16
Ordnungsmittel; Unterlassungsgebot; Reichweite; wesentliche Eigenschaften; …
Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18
b) Bei dem Material des Stoffes, dem Material des Gestells und dem Gewicht bei Sonnenschirmen sowie beim Material bei Bekleidungsstücken handelt es sich auch um wesentliche Eigenschaften der Waren im Sinne des Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, was hinsichtlich des Materials des Stoffes und des Gestells bei Sonnenschirmen und dem Material bei Bekleidungsstücken auch von der Beklagten nicht in Zweifel gezogen wird (vgl. auch OLG Köln, BeckRS 2016, 119172, Tz. 39; OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2017, Az. 4 W 34/16, 4 W 35/16, juris, dort Tz. 19 - Warenkorbansicht; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 7). - OLG Köln, 10.06.2016 - 6 U 143/15
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mittels einer …
Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18
b) Bei dem Material des Stoffes, dem Material des Gestells und dem Gewicht bei Sonnenschirmen sowie beim Material bei Bekleidungsstücken handelt es sich auch um wesentliche Eigenschaften der Waren im Sinne des Art. 246 a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB, was hinsichtlich des Materials des Stoffes und des Gestells bei Sonnenschirmen und dem Material bei Bekleidungsstücken auch von der Beklagten nicht in Zweifel gezogen wird (vgl. auch OLG Köln, BeckRS 2016, 119172, Tz. 39; OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2017, Az. 4 W 34/16, 4 W 35/16, juris, dort Tz. 19 - Warenkorbansicht; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 7). - LG München I, 04.04.2018 - 33 O 9318/17
Informationspflicht des Online-Verkäufers zu den angebotenen Waren unmittelbar …
Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18
Das Urteil des Landgerichts München I vom 4. April 2018, Az. 33 O 9318/17, wird aufgehoben.
- LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
Irreführung durch blickfangmäßige Garantie
Spätestens auf der Bestellabschlussseite müssen ihm die entsprechenden Informationen zur Verfügung stehen, um eine informierte geschäftliche Entscheidung treffen zu können (vgl. auch OLG München WRP 2019, 502 - Bestellabschlussseite). - LG Berlin, 07.11.2023 - 91 O 69/23
Zur Frage, wo die wesentlichen Eigenschaften der Ware (Textilmaterialangabe) im …
a) Ein Zurverfügungstellen der Informationen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, liegt nur dann vor, wenn sich die Informationen auf der Internetseite befinden, auf der der Kunde den Bestellvorgang abschließt, nicht aber, wenn die Informationen nur über einen Link abrufbar sind oder aber sogar nur - wie vorliegend - über das Anklicken der Produktdetailseite ohne eindeutigen Hinweis darauf, dass sich hier die Materialzusammensetzung befindet (…Palandt-Grüneberg, BGB, 82. Aufl. § 312j Rn. 7; OLG München, GRUR-RR 2019, 265; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 3; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2015, 1453 Tz. 16).b) Bei dem Material des Stoffes, dem Material des Gestells und dem Gewicht bei Sonnenschirmen sowie beim Material bei Bekleidungsstücken handelt es sich auch um wesentliche Eigenschaften der Waren im Sinne des Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB (OLG München, GRUR-RR 2019, 265 (bestätigt doch BGH vom 28.11.19 zu I ZR 43/19 - juris; vgl. auch OLG Köln, BeckRS 2016, 119172, Tz. 39; OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2017, Az. 4 W 34/16, 4 W 35/16, juris, dort Tz. 19 - Warenkorbansicht; OLG Hamburg, Beschluss vom 13.08.2014, Az. 5 W 14/14, juris, dort Tz. 7).
- LG Karlsruhe, 23.07.2021 - 10 O 369/20
Zur Unwirksamkeit von insgesamt sechs Klauseln in einem Autostromvertrag. Zur …
Insbesondere genügt nicht, wenn die Information nur über einen Link oder eine Schaltfläche erreichbar ist (OLG München, MDR 2019, 794).