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   OLG München, 31.01.2019 - 34 Wx 181/18   

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https://dejure.org/2019,3154
OLG München, 31.01.2019 - 34 Wx 181/18 (https://dejure.org/2019,3154)
OLG München, Entscheidung vom 31.01.2019 - 34 Wx 181/18 (https://dejure.org/2019,3154)
OLG München, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - 34 Wx 181/18 (https://dejure.org/2019,3154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 894, § 2203; GBO § 22, § 29, § 52
    Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Löschung des Testamentsvollsteckervermerks im Grundbuch nach Beendigung der Abwicklungsvollstreckung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Löschung des Testamentsvollsteckervermerks im Grundbuch nach Beendigung der Abwicklungsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbehelf; Auslegung; Testamentsvollstrecker; Abwicklungsvollstreckung; Grundbuchberichtigung; Testamentsvollstreckvermerk; Löschung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Löschung des Testamentsvollsteckervermerks im Grundbuch nach Beendigung der Abwicklungsvollstreckung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unrichtiges Grundbuch bei Beendigung der Abwicklungsvollstreckung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unrichtiges Grundbuch bei Beendigung der Abwicklungsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 34 Wx 181/18
    Geht es - wie hier - um eine Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 22 GBO, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs antragsberechtigt derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist, also der unmittelbar gewinnende Teil, dem der Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zusteht, und derjenige, der zu Unrecht eingetragen ist, also der Buchberechtigte, der sein Buchrecht letztlich unmittelbar durch die berichtigende Eintragung verliert (BGH NJW 2014, 1593; NJW 1994, 1158).
  • BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 34 Wx 181/18
    Geht es - wie hier - um eine Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 22 GBO, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs antragsberechtigt derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist, also der unmittelbar gewinnende Teil, dem der Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zusteht, und derjenige, der zu Unrecht eingetragen ist, also der Buchberechtigte, der sein Buchrecht letztlich unmittelbar durch die berichtigende Eintragung verliert (BGH NJW 2014, 1593; NJW 1994, 1158).
  • OLG München, 22.12.2016 - 34 Wx 455/16

    Streit über Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts

    Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 34 Wx 181/18
    Insoweit kommt vielmehr nur die befristete Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 RPflG als statthafter Rechtsbehelf in Betracht (Senat vom 22.12.2016, 34 Wx 455/16 = Rpfleger 2017, 258; Demharter GBO 31. Aufl. § 85 Rn. 7).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 34 Wx 181/18
    Da für die Auslegung von Verfahrenserklärungen der erklärte Wille entscheidend ist, wie er auch aus Begleitumständen und nicht zuletzt der Interessenlage hervorgehen kann (vgl. BGH, IV ZR 527/15, juris Rn. 16 m. w. N.), ist der eingelegte Rechtsbehelf dahingehend auszulegen, dass der Beteiligte den erstinstanzlich gestellten Berichtigungsantrag nach § 22 Abs. 1 GBO mit der Beschwerde weiterverfolgt.
  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 201/17

    Teileigentumsgrundbuchsache

    Auszug aus OLG München, 31.01.2019 - 34 Wx 181/18
    Das unrichtig gewordene Grundbuch darf nur in der Weise berichtigt werden, dass es den geänderten Rechtszustand insgesamt richtig wiedergibt, denn Sinn und Zweck des Berichtigungsverfahrens besteht darin, die Grundbuchlage mit der materiellen Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen (Senat vom 11.1.2018, 34 Wx 201/17 = FGPrax 2018, 109 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20

    Ausschlagung eines Vermächtnisses

    Zwar wird ein in das Grundbuch eingetragener Testamentsvollstreckervermerk durch eine Freigabeerklärung im Sinne von § 2217 BGB unrichtig, weil ein freigegebener Nachlassgegenstand nicht mehr der Verwaltung bzw. Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt (OLG München, Beschluss vom 31.01.2019 - 34 Wx 181/18 -, juris Rn. 28; Munzig in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 52 Rn. 32).

    Ein Testamentsvollstreckervermerk sperrt das Grundbuch gegen die Eintragung von Verfügungen des bzw. der Erben über das Grundstück (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.1962 - 3 W 285/62 -, abgedruckt in: NJW 1963, 162; OLG München, Beschluss vom 30.01.2019 - 34 Wx 181/18 -, juris Rn. 19; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 52 Rn. 17; Zeiser in: BeckOK, GBO, 40. Edition, 52 Rn. 41).

  • OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 15 W 3330/20

    Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks

    Zwar wird ein in das Grundbuch eingetragener Testamentsvollstreckervermerk durch eine Freigabeerklärung im Sinne von § 2217 BGB unrichtig, weil ein freigegebener Nachlassgegenstand nicht mehr der Verwaltung bzw. Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers unterliegt (OLG München, Beschluss vom 31.01.2019 - 34 Wx 181/18 -, juris Rn. 28; Munzig in: Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 52 Rn. 32).

    Ein Testamentsvollstreckervermerk sperrt das Grundbuch gegen die Eintragung von Verfügungen des bzw. der Erben über das Grundstück (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.1962 - 3 W 285/62 -, abgedruckt in: NJW 1963, 162; OLG München, Beschluss vom 30.01.2019 - 34 Wx 181/18 -, juris Rn. 19; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 52 Rn. 17; Zeiser in: BeckOK, GBO, 40. Edition, 52 Rn. 41).

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