Rechtsprechung
OLG München, 31.07.2008 - 4 VAs 17/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zwangsvollstreckung gegen einen Strafgefangenen: Unterbrechung der Strafhaft durch Anordnung der Erzwingungshaft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterbrechung der Strafhaft zum Zwecke der Vollstreckung der Erzwingungshaft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung; Möglichkeit einer analogen Anwendung von § 455 Abs. 4 Strafprozessordnung (StPO) und von § 455a StPO zum Zwecke der ...
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1743
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 27.06.2003 - 2 BvR 1007/03
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer Strafunterbrechung nach § …
Auszug aus OLG München, 31.07.2008 - 4 VAs 17/08
Einer analogen Anwendung des § 455 Abs. 4 StPO und des § 455a StPO steht ferner der Grundsatz, dass eine bereits begonnene Vollstreckung einer Strafhaft ununterbrochen zu Ende zu führen ist (BVerfG NStZ-RR 2003, 345), entgegen.Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der staatlichen Institutionen zu schützen, und die Gleichbehandlung aller im Strafverfahren rechtskräftig Verurteilten gebieten grundsätzlich zwingend, rechtskräftig erkannte Freiheitsstrafen auch zu vollstrecken (BVerfG NStZ-RR 2003, 345) und diese im Hinblick auf die Vollstreckungsziele, insbesondere den Resozialisierungsgedanken, und den Ausnahmecharakter der Unterbrechungsvorschriften grundsätzlich ununterbrochen zu vollziehen.
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus OLG München, 31.07.2008 - 4 VAs 17/08
Angesichts der detaillierten Regelungen fehlt es bereits an einer planwidrigen Lücke der gesetzlichen Regelungen als Voraussetzung einer Analogie (vgl. BGHZ 149, 165/174; BGH NJW 20031932;… Heinrichs in Palandt Bürgerliches Gesetzbuch 63. Aufl. Einl. Rn. 58). - BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
Auszug aus OLG München, 31.07.2008 - 4 VAs 17/08
bb) Die Ablehnung des Unterbrechungsantrags durch die Vollstreckungsbehörde betrifft die auf eine effektive Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gerichtete Rechtsposition der Geschädigten aus Art. 14 Abs. 1 GG und aufgrund des allgemeinen Justizgewähranspruchs nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG Beschluss vom 8.11.2006 - 2 BvR 578/02 - und - 2 BvR 796/02 - zit. nach JURIS dort Rn. 152); es handelt sich deshalb um eine Maßnahme nach § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG.
- BGH, 15.12.2005 - I ZB 63/05
Zeitliche Grenzen der Vollziehung des Haftbefehls
Auszug aus OLG München, 31.07.2008 - 4 VAs 17/08
Bei Fallgestaltungen, bei denen ein Zeitraum von drei Jahren zur Vollstreckung eines Haftbefehls aus Gründen, die nicht aus der Sphäre des Gläubigers herrühren, nicht ausreicht, genügt es, wenn der Gläubiger den Antrag zur Verhaftung des Schuldners vor Ablauf der Dreijahresfrist des § 909 Abs. 2 gestellt hat (BGH Beschluss vom 15.12.2005 I ZB 63/05 zitiert nach JURIS, dort Randziffer 4, 12). - BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80
Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Auszug aus OLG München, 31.07.2008 - 4 VAs 17/08
Das Erzwingungsverfahren als solches dient nicht der unmittelbaren Befriedigung des Gläubigers, sondern zielt vielmehr darauf ab, ihm Kenntnis über das Vermögen seines Schuldners zu verschaffen, wodurch ihm, sofern pfändbares Vermögen vorhanden ist, der Zugriff auf dieses ermöglicht wird (BVerfG NJW 1983, 559). - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf …
Auszug aus OLG München, 31.07.2008 - 4 VAs 17/08
Der Justizgewähranspruch bedarf nämlich der näheren gesetzlichen Ausgestaltung und besteht nicht schrankenlos (BVerfGE 88, 118/124).