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   OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17 Kost   

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OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17 Kost (https://dejure.org/2018,35929)
OLG München, Entscheidung vom 31.10.2018 - 34 Wx 448/17 Kost (https://dejure.org/2018,35929)
OLG München, Entscheidung vom 31. Oktober 2018 - 34 Wx 448/17 Kost (https://dejure.org/2018,35929)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ErbbauRG § 12 Abs. 1 S. 1 und 2; GNotKG § 45 Abs. 3, § 47 S. 2, § 49 Abs. 2, § 51 Abs. 1 S. 2, Abs. 3, § 53 Abs. 1 S. 1; KostO a.F. § 21, § 30 Abs. 1; BGB § 1179
    Wertfestsetzung für ein Vorkaufsrecht am Erbbaurecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ErbbauRG § 12 Abs. 1 Satz 1, 2; GNotKG § 45 Abs. 3, § 47 Satz 2, § 49 Abs. 2, § 51 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 53 Abs. 1 Satz 1; KostO a. F. §§ 21, 30 Abs. 1
    Zur Wertfestsetzung eines Vorkaufsrechts am Erbbaurecht eines zu bebauenden Grundstücks sowie von Löschungs- und Rückgewährvormerkungen und einem Vorkaufsrecht am Erbbaugrundstück

  • rewis.io

    Wertfestsetzung für ein Vorkaufsrecht am Erbbaurecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert der Bestellung eines Vorkaufsrechts an einem Erbbaurecht

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zur Wertfestsetzung eines Vorkaufsrechts am Erbbaurecht eines zu bebauenden Grundstücks sowie von Löschungs- und ... - Anmerkung zum Beschluss des OLG München vom 31.10.2018 - 34 Wx 448/17" von Dipl.-Rechtspfleger Harald Wilsch, original erschienen in: ZfIR 2019 ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 05.10.1982 - BReg. 2 Z 68/82

    Zum Geschäftswert des Erbbaurechts und des daran bestelltenVorkaufsrechts

    Auszug aus OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
    (1) Unter der Regie von § 20 Abs. 2 KostO entsprach es allgemeinem Konsens in Rechtsprechung und Fachliteratur, dass die zu erwartende künftige Bebauung bei der Bewertung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht nicht außer Betracht bleiben kann (OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2006, 134; BayObLGZ 1968, 52/61 f; 1975, 450/456; 1982, 342/347 f).

    Allerdings beruhte diese Rechtsprechung darauf, dass der nach § 20 Abs. 2 KostO maßgebliche Bezugswert des Erbbaurechts nicht nach den Vorgaben des § 21 KostO zu berechnen war - diese Norm galt nur für die Bestellung eines Erbbaurechts -, sondern gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach freiem Ermessen geschätzt werden musste und durfte (BayObLGZ 1968, 52/61 f.; 1982, 342).

    Dass der Wert des Vorkaufsrechts über dem Wert des Erbbaurechts liegen kann, liegt in der Natur der Sache und ist auch nach der Kostenrechtsreform nicht als unzulässig anzusehen (vgl. zur KostO: BayObLGZ 1982, 342/348).

  • OLG Celle, 27.01.2015 - 2 W 20/15

    Notargebühren bei Veräußerung eines Erbbaurechts; Geschäftswert der Beurkundung

    Auszug aus OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
    aa) Mit § 49 Abs. 2 GNotKG hat der Gesetzgeber in bewusster Abkehr von der Regelung in § 21 Abs. 2 KostO eine Bewertungsvorschrift geschaffen, die immer dann gelten soll, wenn der Wert des Erbbaurechts für die Ermittlung des Geschäftswerts eine Rolle spielt (BT-Drucks. 17/11471 - neu - S. 170; OLG Celle ZNotP 2015, 118/119; Korintenberg/Tiedtke § 49 Rn. 2 und 34 Wx 448/17 Kost - Seite 5 12; Fackelmann in Schneider/Volpert/Fölsch Kostenrecht 2. Aufl. § 49 GNotKG Rn. 18).

    (2) Dieses Konzept wurde durch das 2. KostRMoG jedoch dahingehend geändert, dass der Wert des Erbbaurechts auch dann, wenn es nicht um die Bestellung des Rechts geht (zu der insoweit anzustellenden Vergleichsberechnung: § 43 GNotKG), nach der Bewertungsvorschrift des § 49 Abs. 2 GNotKG zu bemessen ist (OLG Celle ZNotP 2015, 118/119).

  • BayObLG, 16.12.1975 - BReg. 3 Z 108/74
    Auszug aus OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
    (1) Unter der Regie von § 20 Abs. 2 KostO entsprach es allgemeinem Konsens in Rechtsprechung und Fachliteratur, dass die zu erwartende künftige Bebauung bei der Bewertung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht nicht außer Betracht bleiben kann (OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2006, 134; BayObLGZ 1968, 52/61 f; 1975, 450/456; 1982, 342/347 f).

    Dass bei der Wertberechnung auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist, besagt zwar nicht, dass in diesem Zeitpunkt bereits hinreichend sicher absehbare, wertrelevante Entwicklungen keine Berücksichtigung finden dürfen (vgl. BayObLGZ 1975, 450/456).

  • BayObLG, 05.03.1968 - BReg. 2 Z 97/67
    Auszug aus OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
    (1) Unter der Regie von § 20 Abs. 2 KostO entsprach es allgemeinem Konsens in Rechtsprechung und Fachliteratur, dass die zu erwartende künftige Bebauung bei der Bewertung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht nicht außer Betracht bleiben kann (OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2006, 134; BayObLGZ 1968, 52/61 f; 1975, 450/456; 1982, 342/347 f).

    Allerdings beruhte diese Rechtsprechung darauf, dass der nach § 20 Abs. 2 KostO maßgebliche Bezugswert des Erbbaurechts nicht nach den Vorgaben des § 21 KostO zu berechnen war - diese Norm galt nur für die Bestellung eines Erbbaurechts -, sondern gemäß § 30 Abs. 1 KostO nach freiem Ermessen geschätzt werden musste und durfte (BayObLGZ 1968, 52/61 f.; 1982, 342).

  • KG, 21.04.2009 - 1 W 382/06

    Grundbuchkosten: Geschäftswert bei Eintragung des Erstehers im Grundbuch;

    Auszug aus OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
    Dazu zählen auch Erbbaurechte (KG RPfleger 2009, 532/533; Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt § 38 Rn. 6; Soutier in BeckOK-Kostenrecht § 38 GNotKG Rn. 2; Korintenberg/Bormann § 38 Rn. 3).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 52/11

    Einwendung gegen Notarkostenrechnung aus der Zeit vor der Gesetzesänderung:

    Auszug aus OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
    Auf diesen Bestandteil erstreckt sich das Vorkaufsrecht, mit dessen Einräumung bereits ein durch den Abschluss des Kaufvertrags mit dem Dritten und die Ausübung des Vorkaufsrechts bedingter Kaufvertrag geschlossen wird (BGH NJW-RR 2012, 209 Rn. 8).
  • OLG München, 08.02.2006 - 32 Wx 10/06

    Gegenstandswert bei Erbbaurechtsvertrag mit echter Wertsicherungsklausel -

    Auszug aus OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
    (1) Unter der Regie von § 20 Abs. 2 KostO entsprach es allgemeinem Konsens in Rechtsprechung und Fachliteratur, dass die zu erwartende künftige Bebauung bei der Bewertung des Vorkaufsrechts am Erbbaurecht nicht außer Betracht bleiben kann (OLG München - 32. Zivilsenat - FGPrax 2006, 134; BayObLGZ 1968, 52/61 f; 1975, 450/456; 1982, 342/347 f).
  • BGH, 10.01.1992 - V ZR 213/90

    Zulässigkeit eines Erbbaurechts für eine Golfanlage

    Auszug aus OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
    Berücksichtigungsfähig sind allerdings lediglich die Kosten für "Bauwerke" (hierzu: BGHZ 117, 19/25; Winkler/Schlögel in von Oefele Handbuch Erbbaurecht § 2 Rn. 7 f.).
  • OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15

    Bemessung der Gebühr bei Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 31.10.2018 - 34 Wx 448/17
    aa) Mit Beschluss vom 9.7.2015 (34 Wx 136/15 = FGPrax 2015, 230) hat der Senat dargelegt, dass weder die gesetzliche Fassung dieser Bestimmungen noch die Gesetzesmaterialien einer 34 Wx 448/17 Kost - Seite 9 Auslegung dahingehend entgegenstehen, dass bestimmte Vormerkungen wegen der häufig völligen Ungewissheit des Bedingungseintritts für den gesicherten Anspruch nur nach dem Wert eines Vorkaufs- oder Wiederkaufsrechts (mithin mit dem halben Wert des Gegenstands, auf das sich das Recht bezieht) zu bewerten sind.
  • KG, 26.01.2021 - 9 W 96/19

    Kostenberechnung eines Notars für eine Beurkundung und weitere notarielle

    In einer Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 34 Wx 448/17 Kost -, Rn. 55, juris) konnte die Anwendbarkeit von § 51 Absatz 3 GNotKG dahinstehen.
  • OLG München, 02.12.2020 - 34 Wx 447/20

    Geschäftswertfestsetzung - Regelmäßig keine Berücksichtigung einer künftigen

    Bei der Geschäftswertfestsetzung erhöht der nach den prognostizierten Baukosten anzunehmende Wert der künftigen Bauwerke in der Regel nicht den Wert eines Vorkaufsrechts am Erbbaurecht (Bestätigung von Senat vom 31.10.2018, 34 Wx 448/17 Kost).

    Insoweit unberücksichtigt bleibt, wie der Senat bereits in der sowohl vom Grundbuchamt als auch von der Beteiligten zitierten Entscheidung (Senat vom 31.10.2018, 34 Wx 448/17 Kost = ZfIR 2019, 92) festgestellt hat, demnach eine zukünftige Bebauung.

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes kommt es somit für die Wertbestimmung darauf an, ob bereits in dem nach § 59 Satz 1 GNotKG maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung Bauwerke auf dem Erbbaugrundstück errichtet waren (Senat vom 31.10.2018, 34 Wx 448/17 Kost = ZfIR 2019, 92/93).

  • LG Münster, 03.06.2020 - 5 OH 22/19

    Erbbaurecht Wert zukünftige Bebauung

    Im Anschluss an die Entscheidung des Oberlandesgerichts München - 34 Wx 448/17 - vom 31.10.2018 geht die Kammer davon aus, dass noch nicht errichtete Bauwerke im Rahmen der Wertbestimmung für das Vorkaufsrecht am Erbbaurecht grundsätzlich keine Berücksichtigung finden können.

    Im Anschluss an die bereits vom Landgerichtspräsidenten zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts München - 34 Wx 448/17 - vom 31.10.2018 geht die Kammer davon aus, dass noch nicht errichtete Bauwerke im Rahmen der Wertbestimmung für das Vorkaufsrecht am Erbbaurecht grundsätzlich keine Berücksichtigung finden können.

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