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   OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15   

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https://dejure.org/2015,16741
OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15 (https://dejure.org/2015,16741)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.03.2015 - 8 W 45/15 (https://dejure.org/2015,16741)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. März 2015 - 8 W 45/15 (https://dejure.org/2015,16741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme, Befangenheitsantrag, Parallelverfahren, Besorgnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (Vossler, a. a. O., § 42, RN 17 f; MüKo-Gehrlein, a. a. O., § 42, Rn. 30 f; Musielak-Heinrich, a. a. O., § 42, Rn. 10 f; KG, NJW-RR 2006, 1577; OLG München, Beschluss v. 19.05.2008, 1 W 996/08, juris; OLG Frankfurt, NJW 2009, 1007).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (Vossler, a. a. O., § 42, RN 17 f; MüKo-Gehrlein, a. a. O., § 42, Rn. 30 f; Musielak-Heinrich, a. a. O., § 42, Rn. 10 f; KG, NJW-RR 2006, 1577; OLG München, Beschluss v. 19.05.2008, 1 W 996/08, juris; OLG Frankfurt, NJW 2009, 1007).
  • OLG München, 19.05.2008 - 1 W 996/08

    Richterablehnung: Reichweite der richterlichen Verfahrensführung und Annahme der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (Vossler, a. a. O., § 42, RN 17 f; MüKo-Gehrlein, a. a. O., § 42, Rn. 30 f; Musielak-Heinrich, a. a. O., § 42, Rn. 10 f; KG, NJW-RR 2006, 1577; OLG München, Beschluss v. 19.05.2008, 1 W 996/08, juris; OLG Frankfurt, NJW 2009, 1007).
  • OLG Schleswig, 30.09.2004 - 16 W 126/04

    Richterablehnung - Anforderungen an ein Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Generell ist insbesondere bei Vortrag mehrerer Gründe für die Besorgnis der Befangenheit eine Gesamtwürdigung geboten (BVerfG, a. a. O.; OLG Schleswig, Beschluss v. 30.09.2004, 16 W 126/04, juris; Vossler, a. a. O., § 43, Rn. 14 f).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    VRi"inLG Dr. Sch.-W. geht in ihrer dienstlichen Stellungnahme über die damit gezogenen Grenzen hinaus, indem sie in "Vorbemerkungen" unter Ziffer 2 - unzutreffend (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 1653; Vossler, a. a. O., § 44, Rn. 9) - die Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs in den Raum stellt und unter Ziffer 3 zur Unbegründetheit eines der geltend gemachten Befangenheitsgründe ausführt.
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen unsachlicher Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Dabei sind Anmerkungen des Richters stets im Gesamtzusammenhang der Situation zu betrachten, wobei es maßgeblich darauf ankommt, ob die Äußerungen noch sachbezogen und aufgrund des Verhaltens der Beteiligten verständlich oder ob sie Äußerung bloßen Unmuts sind, und ob mögliche Missverständnisse sogleich ausgeräumt werden (Vossler, a. a. O., Rn. 26; MüKo-Gehrlein, a. a. O., Rn. 24; Musielak-Heinrich, ZPO, § 42, Rn. 13; OLG Köln, NJW-RR 2013, 382; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.04.2009; 4 W 171/09, juris).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Sie dient nicht der nachträglichen Rechtfertigung getroffener Entscheidungen, sondern allein der Feststellung der für die Entscheidung über den Befangenheitsantrag notwendigen Tatsachen (BGH, NJW 2011, 1358; BGH, NJW-RR 2012, 61; Vossler, a. a. O., § 44, Rn. 14 f; Musielak-Heinrich, ZPO, § 44, Rn. 9).
  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Sie dient nicht der nachträglichen Rechtfertigung getroffener Entscheidungen, sondern allein der Feststellung der für die Entscheidung über den Befangenheitsantrag notwendigen Tatsachen (BGH, NJW 2011, 1358; BGH, NJW-RR 2012, 61; Vossler, a. a. O., § 44, Rn. 14 f; Musielak-Heinrich, ZPO, § 44, Rn. 9).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BVerfG, Beschluss v. 12.12.2012, 2 BvR 1750/12, juris; BGH, Beschluss v. 30.10.2014, V ZB 196/13, juris; BGH, Beschluss v. 08.01.2014, VII ZR 148/13, juris; BGH, Beschluss v. 15.03.2012, V ZB 102/11, juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, § 42, Rn. 8 f; Vossler in Beck-OK, ZPO, § 42, Rn. 5; MüKo-Gehrlein, ZPO, § 42, Rn. 4 f).
  • OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15
    Dabei sind Anmerkungen des Richters stets im Gesamtzusammenhang der Situation zu betrachten, wobei es maßgeblich darauf ankommt, ob die Äußerungen noch sachbezogen und aufgrund des Verhaltens der Beteiligten verständlich oder ob sie Äußerung bloßen Unmuts sind, und ob mögliche Missverständnisse sogleich ausgeräumt werden (Vossler, a. a. O., Rn. 26; MüKo-Gehrlein, a. a. O., Rn. 24; Musielak-Heinrich, ZPO, § 42, Rn. 13; OLG Köln, NJW-RR 2013, 382; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.04.2009; 4 W 171/09, juris).
  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch unberechtigte Zurückweisung eines

  • BGH, 08.01.2014 - VII ZR 148/13

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis bei Äußerungen zur Verlängerung der

  • OLG Naumburg, 12.02.2014 - 10 W 5/14

    Richterablehnung: Prüfung ausgeschlossener Umstände bei engem Zusammenhang mit

  • BGH, 30.10.2014 - V ZB 196/13

    Ablehnung eines Richters im Notarkostenverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

  • LG Stuttgart, 05.06.2018 - 22 O 198/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund seiner Verfahrensführung

    Zwar können diese Ablehnungsgründe in der Gesamtschau in engen Grenzen gegebenenfalls noch berücksichtigt werden, sofern sie einen engen Zusammenhang zu den weiteren, nicht verwirkten Ablehnungsgründen dergestalt aufweisen, dass sie als Teilakte eines "Gesamttatbestandes" aufgefasst werden können (OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.03.2015 - 8 W 45/15, juris-Rn. 9).
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