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   OLG Nürnberg, 11.07.2018 - 12 U 1816/17   

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https://dejure.org/2018,39778
OLG Nürnberg, 11.07.2018 - 12 U 1816/17 (https://dejure.org/2018,39778)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.07.2018 - 12 U 1816/17 (https://dejure.org/2018,39778)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 12 U 1816/17 (https://dejure.org/2018,39778)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.2018 - II ZR 272/16

    Substantiierte Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten durch den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.07.2018 - 12 U 1816/17
    Zudem hat der Kläger das Bestehen von Forderungen von Gesellschaftsgläubigern mindestens in Höhe der Klageforderung hinreichend substantiiert dargelegt (vgl. BGH, Urteil vom .20.02.2018 - II ZR 272/16 Tz. 13 ff.).

    So ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Beklagten eine nähere Stellungnahme zu den Forderungen, die in der Tabelle festgestellt worden sind, möglich waren (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2018 - II ZR 272/16 Tz. 20).

    Ergänzend wird auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu den Wirkungen der widerspruchslosen Feststellung von Forderungen in der Insolvenztabelle nach § 129 Abs. 1 , § 161 Abs. 2 HGB verwiesen (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2018 - II ZR 272/16 Tz. 21 ff.).

    Zur Darlegung der Forderungen ist ausreichend, wenn der Kläger die Insolvenztabelle vorlegt mit festgestellten Forderungen, die nicht aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2018 - II ZR 272/16, Rn. 15 m.w.N., bei juris).

    Die durch die Beklagte mit Schriftsatz vom 02.07.2018 (vgl. Bl. 167 ff. d. A.) zuletzt angebrachten und in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörterten Rechtsfragen sind einerseits durch den Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2018 - II ZR 272/16, bei juris) geklärt worden und andererseits vorliegend nicht entscheidungserheblich.

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.07.2018 - 12 U 1816/17
    Entsprechendes folge aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2006 (- II ZR 193/05, BeckRS 2006, 15193).
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