Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44549
OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18 (https://dejure.org/2018,44549)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.06.2018 - 3 W 1013/18 (https://dejure.org/2018,44549)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 3 W 1013/18 (https://dejure.org/2018,44549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,44549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz: Entfernung von negativen Rezensionen im Internet

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 824 ; ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 08.03.2012 - 15 U 193/11

    Eilrechtsschutz bei eBay-Bewertung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18
    Ein Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO besteht in der objektiv begründeten Besorgnis, durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes werde die Verwirklichung des Rechts des Gläubigers vereitelt oder wesentlich erschwert, so dass er aufgrund einer besonderen Dringlichkeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache einer einstweiligen Sicherung seines Anspruchs bedarf (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11, Rn. 8).

    Einer einstweiligen Verfügung, die das Ziel hat, einen möglichen Anspruch vorläufig "in der Waage zu halten" und der Gefahr vorzubeugen, dass durch die tatsächlichen Umstände die Durchsetzung eines solchen Anspruchs im Wege einer Hauptsacheklage vereitelt oder wesentlich erschwert würde, bedarf es in dieser Fallkonstellation grundsätzlich nicht (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012 - I-15 U 193/11, Rn. 10).

    Wenn mit der beantragten einstweiligen Verfügung inhaltlich die endgültige Regelung des streitigen Rechtsverhältnisses und damit eine Leistungsverfügung begehrt wird, ist ein Verfügungsgrund nur zu bejahen bei einer Not- bzw. Zwangslage des Gläubigers, ansonsten drohender Existenzgefährdung oder in solchen Fällen, in denen die geschuldete Handlung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist, da ansonsten ein schwerer und nicht wiedergutzumachender anderweitiger Schaden droht (OLG Köln, Urteil vom 08. März 2012- I-15 U 193/11, Rn. 11).

  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18
    Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, NJW 2005, 1871).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 20 W 38/03

    Ladung des im Ausland weilenden Verfügungsbeklagten zur Verhandlung über den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18
    Denn es kann ein Argument für die Dringlichkeit eine erforderliche Auslandszustellung sein, die zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 2003 - I-20 W 38/03, Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2011 - 15 W 14/11

    Löschungsverlangen bei negativer eBay-Bewertung im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18
    Es kann an einem Verfügungsgrund fehlen, wenn der Antragsteller seine Rechte einstweilen selbst gewahrt hat, indem er auf die angegriffene Negativbewertung durch den Antragsgegner in einem Internetbewertungssystem erwidert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. März 2011 -15 W 14/11, Rn. 16).
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.06.2018 - 3 W 1013/18
    Auch dies spreche dafür, dass an die zu ergreifenden Prüfungsmaßnahmen hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH, GRUR 2016, 855 Rn. 41 -www.jameda.de).
  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Dabei ist insbesondere zu fragen, welche Folgen beim Antragsteller aus der Rechtsverletzung bis zum Erlass einer Entscheidung in der Hauptsache erwachsen, ob diese Nachteile nachträglich angemessen kompensiert werden können und wann mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2018 - 3 W 1013/18; Voß, in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. Aufl. 2015, § 940 ZPO Rn. 62).
  • OLG Nürnberg, 07.10.2022 - 3 U 2178/22

    Unmittelbare drohende Löschung eines Kontos als Verfügungsgrund

    Dagegen fehlt die Dringlichkeit, wenn für den Antragsteller im Falle seiner Verweisung auf das Hauptsacheverfahren keine Nachteile ersichtlich werden (OLG Dresden, Urteil vom 07.04.2005 - 9 U 263/05, Rn. 13) oder wenn der Antragsteller keines vorläufigen Rechtsschutzes durch eine einstweilige Verfügung - die das Ziel hat, einen möglichen Anspruch vorläufig "in der Waage zu halten" und der Gefahr vorzubeugen, dass durch die tatsächlichen Umstände die Durchsetzung eines solchen Anspruchs im Wege einer Hauptsacheklage vereitelt oder wesentlich erschwert würde - nicht bedarf, weil er seine Rechte einstweilen selbst gewahrt hat (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.06.2018 - 3 W 1013/18, Rn. 13 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht