Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 15.07.2019 - 4 U 1604/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- BAYERN | RECHT
ZPO § 522 Abs. 2
Öffnung der Tür eines Wohnwagens durch Feuerwehr zur Tierrettung - rewis.io
Öffnung der Tür eines Wohnwagens durch Feuerwehr zur Tierrettung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 2
Amtshaftung; Tierrettung; Wohnmobil; Anscheinsgefahr; Verursachung; Entschädigungsanspruch; Feuerwehreinsatz - rechtsportal.de
ZPO § 522
Verletzung von Amtspflichten einer Berufsfeuerwehr
Kurzfassungen/Presse (8)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen rechnen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Hund gerettet, Wohnmobil kaputt
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Das Wohnmobil als Hundeschmortopf
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tierrettung aus dem Fahrzeug und die Kosten der Fahrzeugschäden
- lto.de (Kurzinformation)
Tierrettung: Feuerwehr durfte Fahrzeug aufbrechen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen rechnen
- datev.de (Kurzinformation)
Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen rechnen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen rechnen
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 30.04.2019 - 4 O 6830/18
- OLG Nürnberg, 15.07.2019 - 4 U 1604/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 15.07.2019 - 4 U 1604/19
Ein etwaiger Entschädigungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Geschädigte die den Verdacht oder Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93, juris Rn. 17). - LG Nürnberg-Fürth, 30.04.2019 - 4 O 6830/18
Das Zurücklassen eines Tieres im Auto kann teuer werden
Auszug aus OLG Nürnberg, 15.07.2019 - 4 U 1604/19
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. April 2019, Az. 4 O 6830/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist. - VGH Bayern, 20.03.2015 - 10 B 12.2280
Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen während eines Polizeieinsatzes in …
Auszug aus OLG Nürnberg, 15.07.2019 - 4 U 1604/19
Die Anscheinsgefahr steht einer tatsächlich vorliegenden konkreten Gefahr gleich (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20. März 2015 - 10 B 12.2280, juris Rn. 49).