Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16   

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https://dejure.org/2017,22507
OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16 (https://dejure.org/2017,22507)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.04.2017 - 5 U 458/16 (https://dejure.org/2017,22507)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. April 2017 - 5 U 458/16 (https://dejure.org/2017,22507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 286, § 520 Abs. 3, § 522 Abs. 1; BGB § 630 f Abs. 2 S. 1; SGB V § 135 a Abs. 1, § 136 Abs. 2
    Arzthaftungsprozess: Streitgegenstand und Operationsdokumentation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnis von Arzthaftungsansprüchen wegen unzureichender ärztlicher Aufklärung und wegen fehlerhafter Behandlung; Darlegungs- und Beweislast bei einer nicht den Anforderungen von Richtlinien zur Qualitätssicherung genügenden Operationsdokumentation

  • rewis.io

    Arzthaftungsprozess: Streitgegenstand und Operationsdokumentation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis von Arzthaftungsansprüchen wegen unzureichender ärztlicher Aufklärung und wegen fehlerhafter Behandlung; Darlegungs- und Beweislast bei einer nicht den Anforderungen von Richtlinien zur Qualitätssicherung genügenden Operationsdokumentation

  • rechtsportal.de

    Verhältnis von Arzthaftungsansprüchen wegen unzureichender ärztlicher Aufklärung und wegen fehlerhafter Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung im Arzthaftungsprozess

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 105 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Bedeutung einer GBA-Richtlinie

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Wann gilt die Dokumentationspflicht nach Operationen?

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Qualitätsrichtlinien beeinflussen ärztliche Dokumentationspflichten nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 998
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16
    Wird hiergegen verstoßen, kann also nicht mehr festgestellt werden, wie die zu sichernden Befunde ausgefallen waren, so kann zu Gunsten des klagenden Patienten eine Beweiserleichterung dahin eingreifen, dass das vom Patienten behauptete Ergebnis der Befunderhebung für den Rechtsstreit zugrunde gelegt werden kann, wenn ein solches Befundergebnis "hinreichend wahrscheinlich" ist (so die "EKG-Entscheidung" des BGH vom 13.02.1996, NJW 1996, 1589; weitergehend noch die "Gallenstein-Entscheidung" des BGH vom 21.11.1995, NJW 1996, 779; siehe ferner: OLG Celle, Urteil vom 26.03.2007, 1 U 51/04; AHRS 6590/355 -hier zitiert nach JURIS-; OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2012, 5 U 137/12, zitiert nach JURIS).

    Entsprechend der für die medizinische Dokumentation geltenden Grundsätze müssen erhobene Befunde dann gesichert werden, wenn sie für das weitere Behandlungsgeschehen zur Verfügung stehen müssen (BGH, NJW 1996, 1589; siehe auch OLG Celle, Urteil vom 26.03.2007, a.a.O.).

  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16
    Der Arzt ist aber auch verpflichtet, die von ihm erhobenen Befunde so zu sichern, dass sie für das weitere Behandlungsgeschehen zur Verfügung stehen und auch Klarheit über das Ergebnis der Befunderhebung schaffen können (sog. Befundsicherungspflicht; BGH, NJW 1996, 779 und 1589).

    Wird hiergegen verstoßen, kann also nicht mehr festgestellt werden, wie die zu sichernden Befunde ausgefallen waren, so kann zu Gunsten des klagenden Patienten eine Beweiserleichterung dahin eingreifen, dass das vom Patienten behauptete Ergebnis der Befunderhebung für den Rechtsstreit zugrunde gelegt werden kann, wenn ein solches Befundergebnis "hinreichend wahrscheinlich" ist (so die "EKG-Entscheidung" des BGH vom 13.02.1996, NJW 1996, 1589; weitergehend noch die "Gallenstein-Entscheidung" des BGH vom 21.11.1995, NJW 1996, 779; siehe ferner: OLG Celle, Urteil vom 26.03.2007, 1 U 51/04; AHRS 6590/355 -hier zitiert nach JURIS-; OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2012, 5 U 137/12, zitiert nach JURIS).

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16
    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist bislang offen gelassen worden, ob es sich bei dem Anspruch wegen unzureichender ärztlicher Aufklärung einerseits und dem Anspruch wegen fehlerhafter Behandlung andererseits um unterschiedliche Streitgegenstände handelt (BGH, NJW-RR 2007, 414).

    Im Hinblick auf die Anmerkung von Prütting (MedR 2007, 722, 724) zu dem Urteil des BGH vom 5.12.2006 bemerkt der Senat, dass dieses dem Kläger möglicherweise schwer verständliche Ergebnis auch auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Senats durchaus hätte vermieden werden können.

  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16
    Dass im Falle des Vorliegens mehrerer prozessualer Ansprüche hinsichtlich jedes einzelnen hiervon eine - fristgerechte - Berufungsbegründung nach dem Maßstab des § 520 Abs. 3 ZPO erfolgen muss, um dem Berufungsgericht eine sachliche Prüfung sämtlicher prozessualen Ansprüche zu ermöglichen, steht außer Frage (s. nur BGHZ 22, 272 sowie BGH WM 1977, 941; ebenso BAG NJW 2008, 3372; Zöller-Heßler, 31. Aufl., Rz. 27, 37 zu § 520 ZPO; Müller-Rabe, NJW 1990, 283 unter Fehlt es bezüglich einzelner Streitgegenstände an einer solchen Begründung, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BGH, BAG aaO).

    So hat es ersichtlich auch das BAG gesehen, andernfalls wäre das Zitat in BAG NJW 2008, 3372 nicht verständlich.

  • OLG Celle, 26.03.2007 - 1 U 51/04
    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16
    Wird hiergegen verstoßen, kann also nicht mehr festgestellt werden, wie die zu sichernden Befunde ausgefallen waren, so kann zu Gunsten des klagenden Patienten eine Beweiserleichterung dahin eingreifen, dass das vom Patienten behauptete Ergebnis der Befunderhebung für den Rechtsstreit zugrunde gelegt werden kann, wenn ein solches Befundergebnis "hinreichend wahrscheinlich" ist (so die "EKG-Entscheidung" des BGH vom 13.02.1996, NJW 1996, 1589; weitergehend noch die "Gallenstein-Entscheidung" des BGH vom 21.11.1995, NJW 1996, 779; siehe ferner: OLG Celle, Urteil vom 26.03.2007, 1 U 51/04; AHRS 6590/355 -hier zitiert nach JURIS-; OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2012, 5 U 137/12, zitiert nach JURIS).

    Entsprechend der für die medizinische Dokumentation geltenden Grundsätze müssen erhobene Befunde dann gesichert werden, wenn sie für das weitere Behandlungsgeschehen zur Verfügung stehen müssen (BGH, NJW 1996, 1589; siehe auch OLG Celle, Urteil vom 26.03.2007, a.a.O.).

  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16
    Somit entscheidet die medizinische Erforderlichkeit über das Bestehen einer Dokumentationspflicht, wie dies schon bisher ständige Rechtsprechung war (siehe etwa BGH, NJW 1999, 3408).
  • OLG Zweibrücken, 11.10.2005 - 5 U 10/05

    Gegenstand des Berufungsverfahrens: Schadensersatzansprüche wegen unzureichender

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16
    Für die Annahme selbständiger Streitgegenstände hat sich das OLG Zweibrücken in einem Urteil vom 11.10.2005 (OLGR Zweibrücken 2006, 154; MedR 2006, 218) ausgesprochen.
  • BGH, 02.06.1987 - VI ZR 174/86

    Feststellungen von Versäumnissen eines Arztes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16
    Auch in der Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Bundestags - Drucksache 17/10488) heißt es zu § 630 f BGB, die Dokumentation diene in erster Linie dem Zweck, durch die Aufzeichnung des Behandlungsgeschehens eine sachgerechte therapeutische Behandlung und Weiterbehandlung zu gewährleisten (S. 25 der erwähnten Drucksache; die Begründung bezieht sich ausdrücklich auf eine Entscheidung des BGH in NJW 1988, 762).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16
    Dass im Falle des Vorliegens mehrerer prozessualer Ansprüche hinsichtlich jedes einzelnen hiervon eine - fristgerechte - Berufungsbegründung nach dem Maßstab des § 520 Abs. 3 ZPO erfolgen muss, um dem Berufungsgericht eine sachliche Prüfung sämtlicher prozessualen Ansprüche zu ermöglichen, steht außer Frage (s. nur BGHZ 22, 272 sowie BGH WM 1977, 941; ebenso BAG NJW 2008, 3372; Zöller-Heßler, 31. Aufl., Rz. 27, 37 zu § 520 ZPO; Müller-Rabe, NJW 1990, 283 unter Fehlt es bezüglich einzelner Streitgegenstände an einer solchen Begründung, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BGH, BAG aaO).
  • BGH, 23.05.1977 - II ZR 66/77

    Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift - Kurze Zusammenfassung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.04.2017 - 5 U 458/16
    Dass im Falle des Vorliegens mehrerer prozessualer Ansprüche hinsichtlich jedes einzelnen hiervon eine - fristgerechte - Berufungsbegründung nach dem Maßstab des § 520 Abs. 3 ZPO erfolgen muss, um dem Berufungsgericht eine sachliche Prüfung sämtlicher prozessualen Ansprüche zu ermöglichen, steht außer Frage (s. nur BGHZ 22, 272 sowie BGH WM 1977, 941; ebenso BAG NJW 2008, 3372; Zöller-Heßler, 31. Aufl., Rz. 27, 37 zu § 520 ZPO; Müller-Rabe, NJW 1990, 283 unter Fehlt es bezüglich einzelner Streitgegenstände an einer solchen Begründung, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BGH, BAG aaO).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei vaginaler Entbindung; Berücksichtigung neuen

  • OLG Köln, 19.12.2012 - 5 U 137/12

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz, da ein Diagnosefehler des behandelnden

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

  • KG, 07.08.2018 - 20 U 46/17

    Knie-TEP - Arzthaftungsprozess: Erstmalige Aufklärungsrüge in der

    Dabei kommt es letztlich nicht darauf an, ob die Aufklärungsrüge einen eigenständigen Streitgegenstand darstellt (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 20. April 2017 - 5 U 458/16 - juris Rz. 35).
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