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   OLG Nürnberg, 21.09.2015 - 11 W 1334/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27284
OLG Nürnberg, 21.09.2015 - 11 W 1334/15 (https://dejure.org/2015,27284)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.09.2015 - 11 W 1334/15 (https://dejure.org/2015,27284)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. September 2015 - 11 W 1334/15 (https://dejure.org/2015,27284)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Änderung der Geschlechtszugehörigkeit eines Beteiligten an einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und der anschließenden Eheschließung mit dem anderen Beteiligten dieser Lebenspartnerschaft

  • rewis.io

    Erlöschen der Lebenspartnerschaft durch Eheschließung nach Geschlechtsumwandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPartG §§ 1, 15; BGB § 1306, 1314
    Rechtsfolgen der Änderung der Geschlechtszugehörigkeit eines Beteiligten an einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und der anschließenden Eheschließung mit dem anderen Beteiligten dieser Lebenspartnerschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wenn eingetragene Lebenspartner heiraten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erlöschen einer Lebenspartnerschaft wegen Eheschließung der Beteiligten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erlöschen einer Lebenspartnerschaft wegen Eheschließung der Beteiligten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Lebenspartnerschaft endet mit Eheschließung der beiden Partner

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eheschließung nach Geschlechtsumwandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 255
  • MDR 2016, 163
  • FGPrax 2015, 264
  • FamRZ 2016, 154
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 21.01.2008 - 84 T 380/07

    Personenstand: Eheschließung durch die Partner einer eingetragenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2015 - 11 W 1334/15
    Das LG Berlin erörtert die Frage nach dem Schicksal der Lebenspartnerschaft, lässt sie aber ausdrücklich offen und beschränkt sich auf die Aussage, dass zumindest kein Eheverbot neben dem in § 1306 BGB geregelten bestehe (StAZ 2008, 146).
  • BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05

    Transsexuelle V

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2015 - 11 W 1334/15
    Der Senat schließt sich im Ergebnis der Auffassung von Kissner an, der unter Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG vom 27. Mai 2008 (StAZ 2008, 312/315) zu § 8 TSG die Auffassung vertritt, es sei den Betroffenen nicht zumutbar, ein förmliches Verfahren auf Aufhebung ihrer Partnerschaft nach § 15 LPartG zu betreiben.
  • BFH, 22.10.2014 - II R 26/13

    Schenkungsteuer bei Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch einen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.09.2015 - 11 W 1334/15
    Das AG Köln äußert sich in seiner Entscheidung vom 5. Juni 2014 (StAZ 2014, 305 = FamRZ 2015, 408) nicht zum Schicksal der Lebenspartnerschaft, sondern weist das Standesamt nur an, die Eheschließung nicht mit der Begründung abzulehnen, dass zwischen den Verlobten eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.
  • OLG Köln, 13.06.2019 - 21 Wx 6/18

    Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei bestehender Auslandsehe

    Die den Beschwerden zugrundeliegende Auffassung, dass eine Person nicht zugleich verheiratet und verpartnert sein könne (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2016, 154 [156]), entspricht insofern nicht in jeder Hinsicht der hier in Rede stehenden ungleichzeitigen Rechtsentwicklung in verschiedenen europäischen Staaten.

    Einfachrechtlich war umstritten, ob durch Eheschließung nach Geschlechtsumwandlung des einen Partners die (inländische) Lebenspartnerschaft derselben Partner ipso iure aufgelöst wurde; das OLG Nürnberg (FamRZ 2016, 154 [155 f.]) hat die Frage mangels einer den verfassungsgerichtlichen Anforderungen genügenden ausdrücklichen gesetzlichen Regelung aus praktischen Gründen unter ergänzendem Hinweis auf das Gebot der Registerklarheit bejaht und damit im Schrifttum überwiegend Zustimmung gefunden (vgl. Kaiser, FamRZ 2017, 1985 [1986] m.w.N. [Fn. 24]; Grziwotz, FF 2019, 139 [144] m.w.N. [Fn. 59]).

  • OLG Brandenburg, 23.02.2018 - 13 WF 38/18

    Sorgerechtsentzugsverfahren: Bewilligungsvoraussetzungen für

    Sobald eines der Tatbestandsmerkmale der Eingriffsbefugnis nicht mehr gegeben ist, ist er zu beenden (§ 1696 Abs. 2) (BVerfG, FamRZ 2016, 154, Abs. 14 ff.; BGH, NJW 2016, 3303, Abs. 11).
  • LSG Sachsen, 04.01.2017 - L 3 AS 1222/15

    Arbeitslosengeld II; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft; Nicht eingetragene

    Im Beschluss vom 27. Mai 2008 hat sich das Bundessozialgericht mit Rechtsfragen in Bezug auf die Ehe und die zwischen den Ehegatten bestehende Verantwortungsgemeinschaft befasst, die auftreten, wenn sich ein verheirateter Transsexueller während der Ehe geschlechtsändernden Operationen unterzieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2008, a. a. O, BVerfGE 121, 175 ff. = NJW 2008, 3117 ff.; zur Frage der Auflösung eines Eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn ein Partner seine Geschlechtszugehörigkeit und seinen Vornamen ändert und beide Partner sodann eine Ehe schließen: OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. September 2015 - 11 W 1334/15 - NJW 2016, 255 ff. = FamRZ 2016 154 ff.; vgl. hierzu auch D. Kaiser, in: Erman, BGB [14. Aufl., 2014] § 1 LPartG Rdnr. 1, m. w. N.; Schausten, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth, jurisPK-BGB Bd. 4 [8. Aufl., 2017], § 1 LPartG Rdnr. 5).
  • OLG Köln, 08.01.2018 - 21 Wx 10/17

    Fortbestand der eingetragenen Lebenspartnerschaft bei Geschlechtsumwandlung eines

    Das setzt jedoch ein Handeln eines Lebenspartners voraus, widrigenfalls hat die Lebenspartnerschaft Bestand (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21. September 2015 - 11 W 1334/15, FGPrax 2015, 264-266, juris: Tz. 23).
  • OLG Brandenburg, 28.01.2022 - 9 WF 282/21

    Verfahrenskostenhilfe für ein sorgerechtliches Abänderungsverfahren; Abwendung

    Sobald eines der Tatbestandsmerkmale der Eingriffsbefugnis nicht mehr gegeben ist, ist er zu beenden (§ 1696 Abs. 2 BGB, vgl. dazu BVerfG, FamRZ 2016, 154; BGH, NJW 2016, 3303).
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