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   OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16   

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https://dejure.org/2016,56473
OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16 (https://dejure.org/2016,56473)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16 (https://dejure.org/2016,56473)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16 (https://dejure.org/2016,56473)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urteilsfeststellung, Vorlage BGH

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Vorlagefrage an den BGH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Freiheitsstrafe; Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung; Versicherungsschutz; Angeklagter

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung gegen eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BGH-Vorlage: Das Urteil bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Koblenz, 18.03.2013 - 2 Ss 150/12

    Strafverfahren u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Ergänzende Feststellungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16
    Das Oberlandesgericht Koblenz lehnt die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts München ab (OLG Koblenz Beschluss vom 18. März 2013, 2 Ss 150/12, NZV 2013, 411 [412] m. Anm. S.).

    Ebenso wäre es aber möglich, die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung davon abhängen zu lassen, ob sich neue Feststellungen zur Rechtsfolgenfrage treffen lassen, ohne in Widerspruch zu jenen Feststellungen der Vorinstanz zu geraten, die den Schuldspruch tragen (OLG Koblenz NZV 2013, 411 [412] mit weiteren Nachweisen und zustimmender Anmerkung Sandherr; zustimmend auch König in der Festschrift für von Heintschel-Heinegg [2015] S. 257 [260 f.]).

    Bei dieser Lösung hätte das Berufungsgericht in dem genannten Beispielsfall die Berufung als unbeschränkt zu behandeln und sämtliche Feststellungen noch einmal selbst zu treffen (vgl. OLG Koblenz NZV 2013, 411 [412] mit zustimmender Anmerkung Sandherr).

    Und es ist ebenso unproblematisch, wenn sich erst in der Beweisaufnahme vor dem Berufungsgericht entscheidet, ob eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam bleibt (OLG Koblenz NZV 2013, 411 [412] mit zustimmender Anmerkung Sandherr; im Ergebnis auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 13. Juli 2009, 1 Ss 47/09, Leitsatz und unter II, zitiert nach juris [dort Leitsatz und Rn. 6]).

    Ebenso verhält es sich, wenn das Berufungsgericht sicher ist, dass die behaupteten Umstände selbst dann nicht zu bestimmenden Strafzumessungsfaktoren im Sinne des § 267 Absatz 3 Satz 1 StPO würden, wenn sie sich erweisen ließen (vgl. OLG Koblenz NZV 2013, 411 [412]).

    Weder verpflichtet ihn § 244 Absatz 2 StPO , ohne Anhaltspunkte in Richtung sämtlicher solcher Umstände zu ermitteln; dies wäre bei Massendelikten wie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheitsfahrten (für die Entsprechendes zu gelten hätte) in der Praxis auch unverhältnismäßig aufwendig (König am angegebenen Ort S. 261 f.; Sandherr, Anmerkung zu OLG Koblenz NZV 2013, 411 [413]).

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16
    Zwar müssen rechtskräftige strafgerichtliche Feststellungen in ein und derselben Sache widerspruchsfrei sein (vgl. BGHSt 29, 359 [365, 366]; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 13 mit weiteren Nachweisen).

    Denn dass dies der Fall sein kann, ist für die Beschränkung von Rechtsmitteln allgemein anerkannt (vgl. etwa BGHSt 38, 362 [364 f.]; 29, 359 [368]; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 1).

  • OLG München, 08.06.2012 - 4St RR 97/12

    Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16
    Gehindert sieht sich der Senat an dieser Entscheidung durch einen Beschluss und ein Urteil des Oberlandesgerichts München sowie durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG München Beschluss vom 8. Juni 2012, 4 StRR 97/12, hier zitiert nach NZV 2014, 51 ; Urteil vom 18. Februar 2008, 4 StRR 202/07, zitiert nach juris; OLG Bamberg Urteil vom 25. Juni 2013, 3 Ss 36/13, zitiert nach juris).

    Nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 8. Juni 2012 hat der Tatrichter Feststellungen auch zur Fahrstrecke zu treffen, zu den Beweggründen und zum Anlass der Tat sowie zu den Verkehrsverhältnissen bei ihrer Begehung; insbesondere dazu, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden seien (NZV 2014, 51 [52]).

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16
    Denn dass dies der Fall sein kann, ist für die Beschränkung von Rechtsmitteln allgemein anerkannt (vgl. etwa BGHSt 38, 362 [364 f.]; 29, 359 [368]; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 1).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2009 - 1 Ss 47/09

    Rechtsmittelbeschränkung: Zulässigkeit einer Beschränkung der Berufung auf den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16
    Und es ist ebenso unproblematisch, wenn sich erst in der Beweisaufnahme vor dem Berufungsgericht entscheidet, ob eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam bleibt (OLG Koblenz NZV 2013, 411 [412] mit zustimmender Anmerkung Sandherr; im Ergebnis auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 13. Juli 2009, 1 Ss 47/09, Leitsatz und unter II, zitiert nach juris [dort Leitsatz und Rn. 6]).
  • BGH, 01.03.1988 - 1 StR 584/87

    Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung des ermächtigten Wahlverteidigers -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16
    Denn dass dies der Fall sein kann, ist für die Beschränkung von Rechtsmitteln allgemein anerkannt (vgl. etwa BGHSt 38, 362 [364 f.]; 29, 359 [368]; BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 1).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16
    Gegenüber einem strikten Vorrang der erstinstanzlichen Feststellungen hat diese Lösung den Vorzug, dem Verfahrensziel einer Ermittlung des wahren Sachverhalts näher zu kommen und die Entscheidung - soweit sie noch zu treffen ist - möglichst weitgehend auf wahre Annahmen zu stützen (zu diesem Verfahrensziel BVerfGE 57, 250 [257]; Th. Fischer Karlsruher Kommentar, 7. Auflage, Einleitung Rn. 3 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16
    Das Ergebnis ist mindestens vertretbar und folglich in der Revision nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 17, 35 [36]; BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 1, 9; BayObLG NStZ-RR 2004, 42 [43]).
  • OLG München, 18.02.2008 - 4St RR 202/07

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch: Erforderlichkeit von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16
    Gehindert sieht sich der Senat an dieser Entscheidung durch einen Beschluss und ein Urteil des Oberlandesgerichts München sowie durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG München Beschluss vom 8. Juni 2012, 4 StRR 97/12, hier zitiert nach NZV 2014, 51 ; Urteil vom 18. Februar 2008, 4 StRR 202/07, zitiert nach juris; OLG Bamberg Urteil vom 25. Juni 2013, 3 Ss 36/13, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03

    Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.10.2016 - 1 OLG 8 Ss 173/16
    Das Ergebnis ist mindestens vertretbar und folglich in der Revision nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 17, 35 [36]; BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 1, 9; BayObLG NStZ-RR 2004, 42 [43]).
  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 466/91

    Vorliegen von zum Ausgangsurteil widersprüchlichen Feststellungen im

  • OLG Bamberg, 25.06.2013 - 3 Ss 36/13

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung; Beschränkung auf den

  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung

  • OLG Dresden, 11.09.2013 - 2 OLG 21 Ss 652/13

    Kleinstmotorrad; ("Pocketbike")

  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

  • BGH, 28.06.1977 - 5 StR 30/77

    Bemessung der Höhe eines Tagessatzes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte -

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