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   OLG Nürnberg, 24.08.2020 - 7 UF 355/20   

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https://dejure.org/2020,27464
OLG Nürnberg, 24.08.2020 - 7 UF 355/20 (https://dejure.org/2020,27464)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.08.2020 - 7 UF 355/20 (https://dejure.org/2020,27464)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. August 2020 - 7 UF 355/20 (https://dejure.org/2020,27464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VersAusglG § 14 Abs. 1 u. 2 Nr. 2, § 17, § 45 Abs. 1 S. 1; BetrAVG § ... 4 Abs. 5 S. 1; FamFG § 58 Abs. 1, § 59 Abs. 1, § 63 Abs. 1, Abs. 3, § 64 Abs. 1, § 150 Abs. 1, Abs. 2, § 228; BGB § 130; FamGKG § 20 Abs. 1 S. 1
    Antrag auf externe Teilung durch den Versorgungsträger - nacheheliche Wertentwicklung eines fondsorientierten Anrechts

  • rewis.io

    Antrag auf externe Teilung durch den Versorgungsträger - nacheheliche Wertentwicklung eines fondsorientierten Anrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 271
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.08.2020 - 7 UF 355/20
    Das Beschwerdegericht ist hier weder durch das Verschlechterungsverbot noch dadurch beschränkt, dass sich der Beschwerdeangriff zunächst nur gegen ein bestimmtes Element - wie im vorliegenden Fall die Verzinsung des nach § 14 Abs. 4 VersAusglG zu zahlenden Ausgleichsbetrags - richtet (BGH, NJW 2017, 3148).

    Folgerichtig ist es, wenn der Ausgleichsberechtigte generell und unabhängig von der Art der Dynamik des auszugleichenden Anrechts an der allgemeinen zwischenzeitlichen Wertsteigerung teilhat; dazu muss bei Anrechten, die an ein Investmentvermögen oder sonstige Finanzinstrumente gebunden sind, auch die Anteilpreissteigerung aufgrund positiver Kapitalmarktentwicklung als Dynamik der Versorgung des Ausgleichspflichtigen berücksichtigt werden (BGH, NJW 2017, 3148).

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16

    Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.08.2020 - 7 UF 355/20
    Da das in § 1 VersAusglG zum Ausdruck kommende Leitprinzip des Versorgungsausgleichs, der Halbteilungsgrundsatz, stets zu beachten ist, ist auch bei der externen Teilung nach § 14 Abs. 1 VersAusglG die nachehezeitliche Wertentwicklung des Fondszertifikats in der Zeit zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (BGH, NJW 2018, 3247).

    Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, kann der Ausgleichswert bei der nach § 14 Abs. 1 VersAusglG zu treffenden Entscheidung über die Teilung eines Anrechts, welches an ein Investmentvermögen oder an ein sonstiges Finanzinstrument gebunden ist, in Anteilen an diesem Vermögen angegeben werden (BGH, NJW 2018, 3247).

  • BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18

    Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.08.2020 - 7 UF 355/20
    Ausnahmen hierzu sind allenfalls bei verfassungsrechtlich erheblicher Verletzung höherrangiger Grundrechte möglich (BVerfG, Beschluss vom 26.05.2020, FamRZ 2020, 1078 ff., Rz. 79) (Rn. 19).

    Da der vorliegende Sachverhalt nicht dem der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entspricht (FamRZ 2020, 1078-1087), ist der Widerruf auch nicht mit Verweis auf eine mögliche Verletzung höherrangiger Grundrechte zuzulassen (Borth, FamRZ 2020, 1053ff., 1058).

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 552/12

    Externe Teilung von Versorgungsanrechten: Verzinsungspflicht des Ausgleichswerts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.08.2020 - 7 UF 355/20
    Der BGH ordne daher in vergleichbaren Sachverhalten keine Verzinsung an (BGH-Urteil vom 07.08.2013, XII ZB 552/12).
  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10

    Betriebliche Anwartschaften im Versorgungsausgleich: Beschlussfassung bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.08.2020 - 7 UF 355/20
    Bei dieser Umschichtung der Fondsanteile nach dem Ehezeitende handelt es sich um eine nachehezeitliche Veränderung i.S. des § 5 Abs. 2 S.2 VersAusglG, die auf den Ehezeitanteil zurückwirkt (vgl. BGH, FamRZ 2014, 1534f.; Bergner, NJW 2013, 2790 f.).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.08.2020 - 7 UF 355/20
    Es liegen daher zwei jeweils beschränkte Teilrechtsmittel vor (BGH, FamRZ 2011, 547).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2023 - 6 UF 222/22

    Private fondsgebundene Rentenversicherung im Versorgungsausgleich

    Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass unabhängig von der Art der Teilung des Anrechts bei fondsgebundenen Anrechten ein nachehezeitlicher Wertverlust auf den Ehezeitanteil gemäß § 5 Abs. 2 VersAusglG zurückwirkt und zu berücksichtigen ist (vgl. für die externe Teilung: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. November 2022 - 20 UF 10/22 -, Rn. 37, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. August 2020 - 7 UF 355/20 -, Rn. 27, juris; BGH, Beschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 609/10 -, Rn. 28, juris - insoweit nicht aufgegeben durch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 201/17 -, Rn. 17, juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2023 - 20 UF 17/23

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung betrieblicher Versorgungsanrechte

    Bei der Umschichtung von Fondsanteilen nach dem Ehezeitende handelt es sich um eine nachehezeitliche Veränderung im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG, die auf den Ehezeitanteil zurückwirkt und die demzufolge bei der Teilung zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. November 2022 - 20 UF 10/22 -, Rn. 34, juris; OLG Nürnberg, Beschluss v. 25.8.2020 - 7 UF 355/20 -, FamRZ 2021, 271 Rz. 29; Bergner, NJW 2013, 2790, 2793; Norpoth/Sasse, in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 5 VersAusglG Rz. 12; Hartmut Wick in: Wick, Der Versorgungsausgleich, 5. Aufl., B. Anwendungsbereich und Gegenstand des Versorgungsausgleichs, Rn. 173).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2022 - 20 UF 10/22

    Externe Teilung einer fondsgebundenen Rentenversicherung (sog. Riester-Rente) im

    Gleichwohl handelt es sich bei der Umschichtung der Fondsanteile nach dem Ehezeitende um eine nachehezeitliche Veränderung im Sinne von § 5 Abs. 2 S.2 VersAusglG, die auf den Ehezeitanteil zurückwirkt und die demzufolge bei der Teilung zu berücksichtigen ist (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. August 2020 - 7 UF 355/20 -, Rn. 29, juris; Bergner, NJW 2013, 2790, 2793; Norpoth/Sasse in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 5 VersAusglG, Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 2 UF 291/18

    Teilung von Anrechten nach § 17 VersAusglG

    Dieses Verlangen ist vorliegend auch beachtlich, da die grundsätzliche Bindungswirkung der Ausübung des Wahlrechts des Versorgungsträgers (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.8.2020, 7 UF 355/20) nicht greift, wenn die externe Teilung aufgrund der hierdurch entstehenden Transferverluste zu einer verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Ungleichbehandlung führen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.5.2020, 1 BvL 5/18, Rn. 91; BGH, Beschluss vom 24.3.2021, XII ZB 230/16, Rn. 26).
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