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OLG Nürnberg, 27.01.2015 - 3 U 2001/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 27.08.2013 - 1 HKO 46/13
- OLG Nürnberg, 27.01.2015 - 3 U 2001/13
- BGH, 16.06.2016 - I ZR 46/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.09.2006 - II ZR 10/05
Anforderungen an den Zeitpunkt eines gerichtlichen Hinweises
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.2015 - 3 U 2001/13
Zwar kann auch bei Unterlassen eines derartigen Antrags eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung geboten sein (vgl. BGH v. 18.09.2006, II ZR 10/05, Tz. 4), aber ange sichts der vorstehend dargelegten Gesichtspunkte und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Klägervertreter auch zu einer sofortigen Reaktion nach den Erörterungen in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in der Lage war, besteht für eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung kein Anlass. - BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08
Hörgeräteversorgung II
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.2015 - 3 U 2001/13
Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH, GRUR 2011, 345 ff - Hörgeräteversorgung II.). - BGH, 17.07.2013 - I ZR 222/11
Meisterpräsenz
Auszug aus OLG Nürnberg, 27.01.2015 - 3 U 2001/13
Auch ist bei Gesundheitshandwerken, wie vorliegend, bei welchen eine unzureichende Handwerkstätigkeit weitreichende Folgen haben kann - von ganz engen Ausnahmefällen abgesehen - für jede Betriebsstätte ständige Meisterpräsenz zu verlangen (BGH NJW-RR 2014, 108 ff. - Meisterpräsenz).