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   OLG Nürnberg, 28.09.2016 - 7 UF 1142/15   

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https://dejure.org/2016,44445
OLG Nürnberg, 28.09.2016 - 7 UF 1142/15 (https://dejure.org/2016,44445)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28.09.2016 - 7 UF 1142/15 (https://dejure.org/2016,44445)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 28. September 2016 - 7 UF 1142/15 (https://dejure.org/2016,44445)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 105, 262 Abs. 2; ZPO § 12; EGBGB Artt. 14 Abs. 1, 15 Abs. 1, 220 Abs. 3 S. 2
    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ausgleichsansprüche nach slowakischem Güterrecht bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach slowakischem Güterrecht; Maßgebliches Güterrecht für Ausgleichsansprüche aus einer im Jahr 1981 in Brastislava geschlossenen Ehe

  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte und anzuwendendes Sachrecht für güterrechtliche Ausgleichsansprüche slowakischer Eheleute

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach slowakischem Güterrecht; Maßgebliches Güterrecht für Ausgleichsansprüche aus einer im Jahr 1981 in Brastislava geschlossenen Ehe

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Entscheidung über Ausgleichsansprüche nach slowakischem Güterrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ausgleichsansprüche nach slowakischem Güterrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 698
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2016 - 7 UF 1142/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 151, 221; NJW 2002, 2957; 2003, 65; 2003, 2319).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2016 - 7 UF 1142/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 151, 221; NJW 2002, 2957; 2003, 65; 2003, 2319).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2016 - 7 UF 1142/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 151, 221; NJW 2002, 2957; 2003, 65; 2003, 2319).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2016 - 7 UF 1142/15
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache, wenn eine klärungsbedürftige Rechtsfrage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 151, 221; NJW 2002, 2957; 2003, 65; 2003, 2319).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2015 - 17 WF 172/14

    Zugewinnausgleichsverfahren: Anwendbares Recht bei Zugewinnausgleich zwischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2016 - 7 UF 1142/15
    Nach dem Zerfall eines Gesamtstaates in mehrere Einzelstaaten erscheint es angemessen, das anzuwendende Recht in entsprechender Anwendung des Art. 4 Abs. 3 Satz 2 EGBGB zu bestimmen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2015, 838; Palandt-Thorn a. a. O., Rn. 12 zu Art. 4 EGBGB).
  • BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 28.09.2016 - 7 UF 1142/15
    Dies ergibt sich aus der besonderen Bedeutung der internationalen Zuständigkeit, welche ihren Grund in dem Kontakt zu einer ausländischen Rechtsordnung hat (BGH MDR 2004, 707).
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