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   OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15   

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https://dejure.org/2016,61150
OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15 (https://dejure.org/2016,61150)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.11.2016 - 6 U 2145/15 (https://dejure.org/2016,61150)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. November 2016 - 6 U 2145/15 (https://dejure.org/2016,61150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Nachlasspflegers

  • rewis.io

    Anspruch auf Schadensersatz gegen unbekannte Erben bei bestehender Nachlasspflegschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung; Bewilligung; Nachlasspfleger; Mietausfallschaden; Pflichtteilsanspruch; Schadensersatzanspruch; Verschulden

  • rechtsportal.de

    BGB § 1960
    Pflichten des Nachlasspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Schleswig, 06.10.2009 - 3 U 98/08

    Berücksichtigung der Kosten für die laufende Grabpflege bei der Höhe des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
    aa) Nach ganz herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, ist es grundsätzlich nicht Aufgabe des Nachlasspflegers, Ansprüche der Nachlassgläubiger, damit auch eines Vermächtnisnehmers, zu befriedigen (vgl. MüKo/Leipold, BGB, 6. Aufl., Rn 57 a zu § 1960; Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., Rn 15 zu § 1960; BeckOK/Siegmann/Höger, BGB, Stand 01.05.2016, Rn 14 zu § 1960; OLGR Schleswig 1998, 358; OLG Schleswig FamRZ 2010, 1194).

    Davon zu trennen ist allerdings die Frage, ob der Nachlasspfleger auch gegenüber dem Gläubiger tätig werden muss (dies wird vom OLG Schleswig-Holstein in FamRZ 2010, 1194 auch nur für den Fall bejaht, dass die Erfüllung eines Vermächtnisses im Interesse der Erben ist).

  • BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
    Die erforderliche Form der Erklärung gilt auch ohne besonderen Ausspruch als gewahrt (BayObLG Rpfleger 1983, 390, 391; OLG Köln NJW-RR 2000, 880; allg. Meinung).
  • BGH, 21.12.1955 - IV ZR 105/55

    Kürzung von Vermächtnissen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
    Kann oder will der Vermächtnisnehmer dies nicht, so muss der Erbe statt des Vermächtnisobjekts nur den gekürzten Schätzwert zahlen (vgl. BGHZ 19, 309, 311 f; BeckOK/Müller, BGB, Stand 01.08.2016, Rn. 4 zu § 2322 mit Verweis auf Rn. 5 zu § 2318).
  • OLG Köln, 30.12.1998 - 2 Wx 23/98

    Verurteilung zur Genehmigung in notarieller Form

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
    Die erforderliche Form der Erklärung gilt auch ohne besonderen Ausspruch als gewahrt (BayObLG Rpfleger 1983, 390, 391; OLG Köln NJW-RR 2000, 880; allg. Meinung).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 3 Wx 6/07

    Nachlasspflegschaft: Verzinsungsbeginn für Vergütung des Nachlasspflegers;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
    Über § 1915 BGB sind insbesondere auch die §§ 1812, 1821, 1822 (Genehmigungspflicht des Nachlassgerichts, § 1962) bei Verfügungen über Grundstücke zu beachten (§ 1821 Ziff. 1 BGB, vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2010, 592 Rn 13 bei juris; BeckOK/Siegmann/Höger a.a.O., Rn 11 zu § 1960; Müko/Leipold a.a.O., Rn 55 zu § 1960).
  • OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88

    Beschwerde gegen die Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Auslegung des Begriffs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
    Auch der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 04.01.1989 (2 Wx 39/88) betraf die - dort ebenfalls im Nachlassverfahren - zu klärende Frage, ob eine Beschränkung der Nachlasspflegschaft auf den Erbteil, dessen Erbe ungewiss ist, veranlasst sein kann.
  • BGH, 14.05.1985 - IX ZR 142/84

    Rückforderung einer den Erben nicht zustehenden Leistung im Nachlaßkonkurs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
    Auf die Nachlasspflegschaft als eine Form der allgemeinen Pflegschaft sind über § 1915 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft anzuwenden, damit auch § 1793 Abs. 1 BGB (vgl. BGHZ 49, 1, 4; 94, 312, 314).
  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
    Auf die Nachlasspflegschaft als eine Form der allgemeinen Pflegschaft sind über § 1915 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft anzuwenden, damit auch § 1793 Abs. 1 BGB (vgl. BGHZ 49, 1, 4; 94, 312, 314).
  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 199/03

    Rechtsfolgen verspäteter Stellung eines Nachlaß-Insolvenzantrages

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
    Der Senat hat zwar Bedenken gegen eine entsprechende Pflicht des Nachlasspflegers gegenüber einem Gläubiger (vgl. auch BGHZ 161, 281 Rn 20 bei juris).
  • OLG Köln, 11.01.1996 - 7 U 96/95

    Rückabwicklung der Einbringung eines Grundstücks bei Ausscheiden des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15
    Dem Nachlasspfleger kann es - selbst wenn dies nicht seine Aufgabe ist - im Interesse der Erben zur Sicherung des Nachlasses zwar im Einzelfall ausnahmsweise gestattet sein, auch ein Vermächtnis zu erfüllen, z.B. bei klarliegenden oder eindeutigen Nachlassverbindlichkeiten, um Schäden oder unnötige Prozesse und Kosten zu vermeiden (MüKo/Leipold a.a.O.; BeckOK/Siegmann/Höger a.a.O.; Schulze/Hoeren, BGB, 9. Aufl., Rn 10 zu § 1960; OLG Köln v. 11.01.1996, 7 U 96/95 Rn 29 - juris; weitere Nachw. bei Haas, a.a.O. Seite 273 f.).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Insoweit war die Entscheidung des Erstgerichts vor dem Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 6 U 2145/15) nicht angegriffen und wurde daher in diesem Umfang rechtskräftig.

    Denn die Entscheidung, den Nachlasspfleger nicht zu entlassen, sei unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 6. Zivilsenats vom 29. November 2016 Az. 6 U 2145/15 jedenfalls vertretbar.

    Ferner habe sich der oberlandesgerichtliche Beschluss nicht mit der unterbliebenen Entscheidung über ihren Eilantrag auf Entlassung des Nachlasspflegers M. befasst und ihren Anspruch auf rechtliches Gehör auch dadurch verletzt, dass das Gericht zur Bewertung des Verhaltens des Nachlasspflegers M. pauschal auf Ausführungen des Oberlandesgerichts Nürnberg in dem Endurteil vom 29. November 2016 Az. 6 U 2145/15 Bezug genommen habe.

    Die Bezugnahme auf die - aus ihrer Sicht ebenfalls willkürliche - Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 29. November 2016 Az. 6 U 2145/15 ersetze keine Begründung, zumal die Nachlasspflegschaft nach Bekanntwerden der Erben hätte aufgehoben werden müssen.

    Vor diesem Hintergrund hat es das Oberlandesgericht Nürnberg in seiner Beschwerdeentscheidung vom 27. Juni 2017 unter Hinweis auf die Begründung des Endurteils des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 29. November 2016 Az. 6 U 2145/15, das ein pflichtwidriges Verhalten des Nachlasspflegers M. verneint hatte, im Ablehnungsverfahren für vertretbar erachtet, dass Richter am Amtsgericht S. von einer Entlassung und einer Aufhebung der Nachlasspflegschaft abgesehen hatte.

  • OLG Schleswig, 30.11.2021 - 3 U 14/21

    Passivlegitimation bei der Klage eines Nachlassgläubigers und Bestehen einer

    Im Ausgangspunkt ist zu bedenken, dass der Nachlasspfleger - im Rahmen der ihm auch hier nach der Bestallungsurkunde zugewiesenen Aufgabe der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses - nach heute herrschender Meinung nicht Partei kraft Amtes ist und auch nicht Vertreter des Nachlasses als eines Sondervermögens, sondern vielmehr Vertreter der unbekannten Erben (BGH NJW 1983, 226 f, Rn. 7; OLG Nürnberg ZEV 2017, 478, juris Rn. 34; LG Bochum DStR 2019, 468 ff, juris Rn. 26; Firsching/ Graf, Nachlassrecht, 11. Aufl. 2019, § 41 Rn. 82; Zimmermann, ZEV 2011, 631 dort mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; Stein in Soergel, BGB, 13. Aufl. 2002, § 1960 Rn. 25 mwN).
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