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   OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19   

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OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19 (https://dejure.org/2022,10325)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.03.2022 - 12 U 3303/19 (https://dejure.org/2022,10325)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. März 2022 - 12 U 3303/19 (https://dejure.org/2022,10325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 675; BGB § 611
    Beginn der Kündigungsfrist bei befristetem Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines Dienstverhältnisses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1 ; ZPO § 97 Abs. 1
    Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers; Befristeter Ausschluss einer ordentlichen Kündigung; Ablauf einer Kündigungsfrist nach Ende der Befristung; Beginn einer Kündigungsfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags bei befristetem Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Kündigung bei befristeten Ausschluss der ordentlichen Kündigung

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers; befristeter Ausschluss der ordentlichen Kündigung; Beginn der Kündigungsfrist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags während der fest vereinbarten Mindestlaufzeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    GmbH-Recht: Kündigung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 2278
  • NZG 2022, 861
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Regensburg, 29.07.2019 - 2 HKO 1527/18

    Beginn der Kündigungsfrist bei befristetem Ausschluss der ordentlichen Kündigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 29.07.2019, berichtigt mit Beschluss vom 17.09.2019 (Az. 2 HK O 1527/18), wird zurückgewiesen.

    Dieses hat beide Verfahren mit Beschluss vom 10.12.2018 zum führenden Verfahren 71 O 1527/18 (nachfolgend 2 HK O 1527/18) verbunden.

    Das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 29.07.2019, 2 HK O 1527/18, wird teilweise, in dem Umfang der tenorierten Klageabweisung abgeändert:.

    Zwar bestehen im Hinblick auf den notwendigen Inhalt der Berufungsschrift (§ 519 Abs. 2 ZPO) Bedenken, weil im Berufungsschriftsatz des Klägers vom 28.08.2019 sowohl eine falsche Beklagtenbezeichnung (D. GmbH & Co. KG statt richtig D. GmbH) als auch ein falsches erstinstanzliche Aktenzeichen (2 HK O 1257/18 statt richtig 2 HK O 1527/18) angegeben war.

  • BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
    Schuldrechtliche Grundlage der Geschäftsführer-Tätigkeit kann aber auch ein Arbeitsvertrag sein, etwa wenn ein Arbeitnehmer der Gesellschaft zum Geschäftsführer bestellt und hierbei kein neuer Geschäftsführer-Anstellungsvertrag geschlossen wird (vgl. BAG, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, BAGE 139, 63; Beschluss vom 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, GmbHR 2013, 83; Beschluss vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12, GmbHR 2013, 357).
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
    Ergeben sich aus einem Vertrag keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen, so ist kein hinreichender sachlicher Grund ersichtlich, die Kündigung vor Dienstantritt rechtlich anders zu behandeln als die Kündigung nach Dienstantritt, bei der die Kündigungsfrist auch ab Zugang der Kündigung läuft (BGH, Urteil vom 21.02.1979 - VIII ZR 88/78, BGHZ 73, 350, Rn. 15ff. bei juris für Mietverhältnisse; BAG, Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 324/03, NJW 2004, 3444, Rn. 11ff. bei juris, sowie Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 283/05, BAGE 117, 68, Rn. 36 bei juris, jeweils für Arbeitsverhältnisse; vgl. Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 81. Aufl., § 622 Rn. 6).
  • BGH, 02.02.2016 - II ZB 2/15

    GmbH: Prozessvertreter der Gesellschaft im Rechtsstreit gegen einen ehemaligen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
    Diese/r kann/können hiernach insbesondere die GmbH prozessual vertreten bzw. einen Prozessbevollmächtigten bestellen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2016 - II ZB 2/15, GmbHR 2016, 545, Rn. 13; Urteil vom 24.02.1992 - II ZR 79/91, GmbHR 1992, 299; Liebscher a.a.O. Rn. 287-289; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
    Schuldrechtliche Grundlage der Geschäftsführer-Tätigkeit kann aber auch ein Arbeitsvertrag sein, etwa wenn ein Arbeitnehmer der Gesellschaft zum Geschäftsführer bestellt und hierbei kein neuer Geschäftsführer-Anstellungsvertrag geschlossen wird (vgl. BAG, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, BAGE 139, 63; Beschluss vom 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, GmbHR 2013, 83; Beschluss vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12, GmbHR 2013, 357).
  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 146/02

    Haftung der GmbH wegen Widerrufs der Bestellung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
    Insbesondere folgt aus einer - nach § 38 GmbHG grundsätzlich jederzeit möglichen und wirksamen - Abberufung des Klägers als Geschäftsführer der Beklagten (Verlust der Organstellung) allein noch nicht die Beendigung des Anstellungsvertrags oder der Wegfall der Vergütungsansprüche des Klägers, auch wenn diesem infolge der Abberufung die Erbringung seiner geschuldeten Arbeitsleistung als Geschäftsführer gemäß § 275 BGB unmöglich wird und ein anstellungsvertragliches Recht auf weiteren Verbleib im Amt ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2002 - II ZR 146/02, GmbHR 2003, 100; OLG München MDR 2016, 776).
  • BGH, 21.02.1979 - VIII ZR 88/78

    Ordentliche Kündigung eines noch nicht vollzogenen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
    Ergeben sich aus einem Vertrag keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen, so ist kein hinreichender sachlicher Grund ersichtlich, die Kündigung vor Dienstantritt rechtlich anders zu behandeln als die Kündigung nach Dienstantritt, bei der die Kündigungsfrist auch ab Zugang der Kündigung läuft (BGH, Urteil vom 21.02.1979 - VIII ZR 88/78, BGHZ 73, 350, Rn. 15ff. bei juris für Mietverhältnisse; BAG, Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 324/03, NJW 2004, 3444, Rn. 11ff. bei juris, sowie Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 283/05, BAGE 117, 68, Rn. 36 bei juris, jeweils für Arbeitsverhältnisse; vgl. Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 81. Aufl., § 622 Rn. 6).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03

    Kündigung vor Dienstantritt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
    Ergeben sich aus einem Vertrag keine Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen, so ist kein hinreichender sachlicher Grund ersichtlich, die Kündigung vor Dienstantritt rechtlich anders zu behandeln als die Kündigung nach Dienstantritt, bei der die Kündigungsfrist auch ab Zugang der Kündigung läuft (BGH, Urteil vom 21.02.1979 - VIII ZR 88/78, BGHZ 73, 350, Rn. 15ff. bei juris für Mietverhältnisse; BAG, Urteil vom 25.03.2004 - 2 AZR 324/03, NJW 2004, 3444, Rn. 11ff. bei juris, sowie Urteil vom 09.02.2006 - 6 AZR 283/05, BAGE 117, 68, Rn. 36 bei juris, jeweils für Arbeitsverhältnisse; vgl. Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 81. Aufl., § 622 Rn. 6).
  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 60/12

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
    Schuldrechtliche Grundlage der Geschäftsführer-Tätigkeit kann aber auch ein Arbeitsvertrag sein, etwa wenn ein Arbeitnehmer der Gesellschaft zum Geschäftsführer bestellt und hierbei kein neuer Geschäftsführer-Anstellungsvertrag geschlossen wird (vgl. BAG, Beschluss vom 23.08.2011 - 10 AZB 51/10, BAGE 139, 63; Beschluss vom 26.10.2012 - 10 AZB 60/12, GmbHR 2013, 83; Beschluss vom 04.02.2013 - 10 AZB 78/12, GmbHR 2013, 357).
  • ArbG Wesel, 01.08.2018 - 4 Ca 697/18
    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 12 U 3303/19
    Diese wurden - in zwei getrennten Verfahren - zunächst jeweils beim Arbeitsgericht Weiden, Kammer Schwandorf, Gerichtstag Cham, geführt (Verfahren 4 Ca 332/18 und 4 Ca 697/18) und mit Beschlüssen vom 07.06.2018 und vom 16.08.2018 jeweils an das Landgericht Regensburg verwiesen (dortige Verfahren 71 O 1527/18 und 74 O 1880/18).
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91

    Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees

  • OLG München, 24.03.2016 - 23 U 1884/15

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Geschäftsführervergütung nach Abberufung und

  • BAG, 20.10.2022 - 8 AZR 332/21

    Vertragsstrafe - Weiterbildung zum Facharzt - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Dieser Zweck wird nicht nur bei einer Kündigung, die erst nach Ablauf des Zeitraums ausgesprochen wird, für den die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, sondern auch bei einer Kündigung erreicht, die vor Ablauf dieses Zeitraums erklärt wird (zur Problematik der Kündigung "vor" und "nach" Dienstantritt vgl. etwa OLG Nürnberg 30. März 2022 - 12 U 3303/19 - zu III 4 e der Gründe unter Bezugnahme auf ua. BAG 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - Rn. 36, BAGE 117, 68) .
  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 62/22

    Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der

    Dieser Zweck wird nicht nur bei einer Kündigung, die erst nach Ablauf des Zeitraums ausgesprochen wird, für den die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, sondern auch bei einer Kündigung erreicht, die vor Ablauf dieses Zeitraums erklärt wird (zur Problematik der Kündigung "vor" und "nach" Dienstantritt vgl. etwa OLG Nürnberg 30. März 2022 - 12 U 3303/19 - zu III 4 e der Gründe unter Bezugnahme auf ua. BAG 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - Rn. 36, BAGE 117, 68).
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