Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 7 UF 348/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FamFG § 63, § 112 Nr. 1, § 117, § 231 Abs. 1; ZPO § 225 Abs. 2, § 767
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist gegen einen zweiten Versäumnisbeschluss - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Zuständigkeit für einen Vollstreckungsgegenantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Unterhaltsverfahren; Entscheidung über einen kurz vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingegangenen Fristverlängerungsantrag
- rewis.io
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist gegen einen zweiten Versäumnisbeschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Zuständigkeit für einen Vollstreckungsgegenantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Unterhaltsverfahren; Entscheidung über einen kurz vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingegangenen Fristverlängerungsantrag
- rechtsportal.de
Gerichtliche Zuständigkeit für einen Vollstreckungsgegenantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Unterhaltsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 06.12.2016 - 103 F 1933/16
- OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 7 UF 348/17
Papierfundstellen
- MDR 2017, 1079
- FamRZ 2017, 1852
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.02.2009 - VII ZB 76/07
Möglichkeit der Hemmung des Laufs der Berufungsbegründungsfrist durch ein als …
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 7 UF 348/17
Gemäß § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG i. V. mit § 520 Abs. 2 Sätze 2 und 3 ZPO wäre die Fristverlängerung allerdings nur möglich gewesen, wenn der Verlängerungsantrag vor Ablauf der Begründungsfrist bei dem für die Verlängerung zuständigem Beschwerdegericht eingegangen wäre (vgl. BGH MDR 2009, 582;… Zöller/Heßler, ZPO, 31. Aufl., Rn. 16 a zu § 520). - BGH, 15.10.1980 - IVb ZR 503/80
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Scheidungsfolgen - Anfechtung des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2017 - 7 UF 348/17
Ergehen in einem Unterhaltsstreit Kostenfestsetzungsbeschlüsse, teilt auch das Vollstreckungsverfahren aus diesen Beschlüssen und damit zusammenhängende Vollstreckungsgegenanträge die rechtliche Qualifizierung als Familienstreitsache, §§ 113 Abs. 1, 120 Abs. 1 FamFG, §§ 103 Abs. 2, 767 ZPO (…vgl. Keidel/Weber, FamFG, 18. Aufl., Rn 10 zu § 111, Rn 2 zu § 112, Rn 16 zu § 231; BGH FamRZ 1981, 19).