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   OLG Naumburg, 01.02.2006 - 5 U 146/05   

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https://dejure.org/2006,44298
OLG Naumburg, 01.02.2006 - 5 U 146/05 (https://dejure.org/2006,44298)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.02.2006 - 5 U 146/05 (https://dejure.org/2006,44298)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - 5 U 146/05 (https://dejure.org/2006,44298)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Beurteilung eines ausgestellten Schecks gegenüber der Übergabe von Bargeld an den Vollstreckungsbeamten; Schuldlose Hinderung der Einhaltung einer Berufungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2006 - 5 U 146/05
    Da das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand der Wahrung des Rechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und rechtlichen Gehörs dient, dürfen die Anforderungen an die Voraussetzungen eines Vertrauensschutzes nicht überspannt werden (BGHZ 151, 221).
  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2006 - 5 U 146/05
    Der Kläger ist damit in entschuldbarer Weise im Ungewissen über den Umfang des Anspruchs (BGH WM 78, 373).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2006 - 5 U 146/05
    Dabei lag wegen des Umfangs der Verbindlichkeiten auf der Hand, dass sich das Unternehmen in der Krise befand (BGH ZIP 2003, 1506 [BGH 27.05.2003 - IX ZR 169/02] ).
  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2006 - 5 U 146/05
    Die Entscheidung des BGH vom 10. Februar 2005 ist nicht einschlägig (BGHZ 162, 143).
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2006 - 5 U 146/05
    Er hat innerhalb der Berufungsfrist ein Prozesskostenhilfegesuch angebracht und mußte vernünftigerweise nicht damit rechnen, dass sein Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (BGH NJW-RR 2000, 1387 [BGH 23.02.2000 - XII ZB 221/99] m.w.N.; BGH, 31. August 2005, Az.: XII ZB 116/05 ).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2006 - 5 U 146/05
    Er hat innerhalb der Berufungsfrist ein Prozesskostenhilfegesuch angebracht und mußte vernünftigerweise nicht damit rechnen, dass sein Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt werden würde (BGH NJW-RR 2000, 1387 [BGH 23.02.2000 - XII ZB 221/99] m.w.N.; BGH, 31. August 2005, Az.: XII ZB 116/05 ).
  • BPatG, 04.06.2008 - 26 W (pat) 22/06
    (Gesch.-Nr. 416 O 39/05) und den bestätigenden Beschluss des OLG Hamburg vom 26. Juli 2006 (Gesch.-Nr. 5 U 146/05), worin festgestellt worden sei, dass es sich bei "Rothaar" nicht um eine freihaltebedürftige geografische Herkunftsbezeichnung i. S. v. "Rothaargebirge" handele.
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