Rechtsprechung
OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10 (HS) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Wegfall der Erstbegehungsgefahr und vorbeugender Unterlassungsanspruch - Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer Werbung für ein bestimmtes Verhalten, so endet sie, wenn die betreffende Werbung aufgegeben wird, weil damit ihre Grundlage entfällt.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3, 5 UWG
Vorbeugender Unterlassungsanspruch wegen des Inhalts einer wettbewerbswidrigen Werbung endet mit Aufgabe der Werbung - openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Schaden-Card
Wettbewerbsverstoß: Vorbeugender Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit Rabattversprechen in Kaskofällen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen vorbeugenden Unterlassungsanspruchs; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit Rabattversprechen in Kaskofällen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8
Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen vorbeugenden Unterlassungsanspruchs; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit Rabattversprechen in Kaskofällen - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Werberecht: Vorbeugender Unterlassungsanspruch und Werbemaßnahme
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vorbeugender Unterlassungsanspruch und Werbemaßnahme
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsverstoß durch irreführende Reklame für Austausch von Autoscheiben
Besprechungen u.ä.
- lhr-law.de (Kurzanmerkung)
Die Erstbegehungsgefahr entfällt bei bloßer Aufgabe des Verhaltensauch ohne Unterlassungserklärung
Verfahrensgang
- LG Halle, 28.09.2010 - 8 O 124/10
- OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10 (HS)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2012, 34
- MIR 2011, Dok. 072
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
Schlank-Kapseln
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
Die bloße Verteidigung gegen die Klage mit der Begründung, das beanstandete Verhalten sei nicht wettbewerbswidrig, begründet als solche aber noch keine Erstbegehungsgefahr (BGH GRUR 2006, 429, 431). - BGH, 23.02.1989 - I ZR 18/87
Kachelofenbauer
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer Werbung, so endet sie, wenn die Werbung aufgegeben wird, weil damit ihre Grundlage entfällt (BGH GRUR 1989, 432, 434; BGH GRUR 1987, 125, 126). - BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86
Gewinnspiel I
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
Der BGH verlangt in der bereits genannten Entscheidung (GRUR 1989, 434) für den gleichen Fall der Einstellung von Werbung ausdrücklich eine Unterlassungserklärung, die abzugeben die Verfügungsbeklagte sich aber weigert.
- BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05
Nachlass bei der Selbstbeteiligung
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
Demgegenüber profitiere er unmittelbar von der von der Verfügungsbeklagten zu 1) versprochenen Barzahlung, wenn er bereit sei, dies der Versicherung zu verschweigen (unter Hinweis auf BGH Urteile vom 8.11.2007 - I ZR 60/05 - [GRUR 2008, 530]; - I ZR 192/06 - [WRP 2008, 780]). - BGH, 08.11.2007 - I ZR 192/06
Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
Demgegenüber profitiere er unmittelbar von der von der Verfügungsbeklagten zu 1) versprochenen Barzahlung, wenn er bereit sei, dies der Versicherung zu verschweigen (unter Hinweis auf BGH Urteile vom 8.11.2007 - I ZR 60/05 - [GRUR 2008, 530]; - I ZR 192/06 - [WRP 2008, 780]). - BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84
Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer Werbung, so endet sie, wenn die Werbung aufgegeben wird, weil damit ihre Grundlage entfällt (BGH GRUR 1989, 432, 434; BGH GRUR 1987, 125, 126). - LG Leipzig, 03.01.2022 - 8 O 124/20
Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
Im Übrigen wird die mit dem am 28.9.2010 verkündeten Urteil des Landgerichts Halle (8 O 124/20) erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.