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   OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10 (HS)   

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https://dejure.org/2011,11320
OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10 (HS) (https://dejure.org/2011,11320)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.03.2011 - 1 U 92/10 (HS) (https://dejure.org/2011,11320)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. März 2011 - 1 U 92/10 (HS) (https://dejure.org/2011,11320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wegfall der Erstbegehungsgefahr und vorbeugender Unterlassungsanspruch - Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer Werbung für ein bestimmtes Verhalten, so endet sie, wenn die betreffende Werbung aufgegeben wird, weil damit ihre Grundlage entfällt.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 5 UWG
    Vorbeugender Unterlassungsanspruch wegen des Inhalts einer wettbewerbswidrigen Werbung endet mit Aufgabe der Werbung

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Schaden-Card

    Wettbewerbsverstoß: Vorbeugender Unterlassungsanspruch wegen Werbung mit Rabattversprechen in Kaskofällen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen vorbeugenden Unterlassungsanspruchs; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit Rabattversprechen in Kaskofällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8
    Voraussetzungen eines wettbewerbsrechtlichen vorbeugenden Unterlassungsanspruchs; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit Rabattversprechen in Kaskofällen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: Vorbeugender Unterlassungsanspruch und Werbemaßnahme

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch und Werbemaßnahme

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Reklame für Austausch von Autoscheiben

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Die Erstbegehungsgefahr entfällt bei bloßer Aufgabe des Verhaltensauch ohne Unterlassungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 34
  • MIR 2011, Dok. 072
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
    Die bloße Verteidigung gegen die Klage mit der Begründung, das beanstandete Verhalten sei nicht wettbewerbswidrig, begründet als solche aber noch keine Erstbegehungsgefahr (BGH GRUR 2006, 429, 431).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 18/87

    Kachelofenbauer

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
    Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer Werbung, so endet sie, wenn die Werbung aufgegeben wird, weil damit ihre Grundlage entfällt (BGH GRUR 1989, 432, 434; BGH GRUR 1987, 125, 126).
  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 241/86

    Gewinnspiel I

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
    Der BGH verlangt in der bereits genannten Entscheidung (GRUR 1989, 434) für den gleichen Fall der Einstellung von Werbung ausdrücklich eine Unterlassungserklärung, die abzugeben die Verfügungsbeklagte sich aber weigert.
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
    Demgegenüber profitiere er unmittelbar von der von der Verfügungsbeklagten zu 1) versprochenen Barzahlung, wenn er bereit sei, dies der Versicherung zu verschweigen (unter Hinweis auf BGH Urteile vom 8.11.2007 - I ZR 60/05 - [GRUR 2008, 530]; - I ZR 192/06 - [WRP 2008, 780]).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 192/06

    Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
    Demgegenüber profitiere er unmittelbar von der von der Verfügungsbeklagten zu 1) versprochenen Barzahlung, wenn er bereit sei, dies der Versicherung zu verschweigen (unter Hinweis auf BGH Urteile vom 8.11.2007 - I ZR 60/05 - [GRUR 2008, 530]; - I ZR 192/06 - [WRP 2008, 780]).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 158/84

    Herleitung der Erstbegehungsgefahr für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
    Beruht die Begehungsgefahr allein auf einer Werbung, so endet sie, wenn die Werbung aufgegeben wird, weil damit ihre Grundlage entfällt (BGH GRUR 1989, 432, 434; BGH GRUR 1987, 125, 126).
  • LG Leipzig, 03.01.2022 - 8 O 124/20
    Auszug aus OLG Naumburg, 03.03.2011 - 1 U 92/10
    Im Übrigen wird die mit dem am 28.9.2010 verkündeten Urteil des Landgerichts Halle (8 O 124/20) erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
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