Rechtsprechung
OLG Naumburg, 03.11.2016 - 42 U 8/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 249 Abs 1 BGB, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 253 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 426 Abs 1 S 1 BGB
Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kollision mit einem Einsatzfahrzeug im Zuge einer polizeilichen Verfolgungsmaßnahme; Schmerzensgeld bei diversen Unfallfolgeschäden; Mitverschulden der Polizeibeamten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Stoppen eines verfolgten Kraftfahrzeugs durch Querstellen eines Polizeifahrzeugs auf der Fahrbahn; Höhe des Schmerzensgeldes bei Kopfplatzwunde, Distorsion der HWS, Knieprellung und einem chronischen posttraumatischen Syndrom mit Läsion des nervus ...
- verkehrsrechtsiegen.de
Verkehrsunfall: Kollision mit Einsatzfahrzeug im Zuge einer polizeilichen Verfolgungsmaßnahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Stoppen eines verfolgten Kraftfahrzeugs durch Querstellen eines Polizeifahrzeugs auf der Fahrbahn; Höhe des Schmerzensgeldes bei Kopfplatzwunde, Distorsion der HWS, Knieprellung und einem chronischen posttraumatischen Syndrom mit Läsion des nervus ...
- rechtsportal.de
Haftungsverteilung bei Stoppen eines verfolgten Kraftfahrzeugs durch Querstellen eines Polizeifahrzeugs auf der Fahrbahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 29.01.2016 - 6 O 500/14
- OLG Naumburg, 03.11.2016 - 42 U 8/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11
Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.11.2016 - 42 U 8/16
Auch unter Berücksichtigung dessen wurde der Schaden "beim Betrieb" des Opel Astra verursacht (BGH NJW 2012, 1951, 1953).Im Zusammenhang mit dem Gebrauch als Fluchtmittel stehen auch die Versuche der Polizei, das Fahrzeug zu stoppen (BGH NJW 2012, 1951, 1952).
Hierzu durften sie dem Fluchtfahrzeug den Weg abschneiden und einen Zusammenstoß verursachen (BGH NJW 2012, 1951,1952).
Damit ist im Innenausgleich für den Halter des Polizeifahrzeuges rechtliche Unabwendbarkeit i.S.v. § 17 III StVG anzunehmen (BGH NJW 2012, 1951, 1953).
- BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95
Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers
Auszug aus OLG Naumburg, 03.11.2016 - 42 U 8/16
Die von der Polizei und damit nach Auffassung der Beklagten auch vom Kläger hervorgerufene Kollision war als selbstgefährdende Gefahrenabwehrmaßnahme vom Beklagten zu 2. unter Zuhilfenahme des Fahrzeuges des Beklagten zu 1. herausgefordert worden (vgl. BGH NJW 1996, 1533 f.).Die Verfolgungssituation, in welcher sich die Beamten angesichts des sich nähernden Beklagten zu 2. schnell entscheiden mussten, verringerte die Anforderungen an die vom Kläger zu erwartende Sorgfalt (BGH NJW 1996, 1533, 1535).
- BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12
Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.11.2016 - 42 U 8/16
Dieser Einwand ist nicht schon mit der für sich betrachtet richtigen Begründung des Landgerichts (vgl. hierzu bspw. BGH MDR 2014, 27) zu verneinen.Etwas anderes haben die darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH MDR 2014, 27;… Palandt/Grüneberg, BGB, 75.Aufl., § 254 Rdn. 72), wie vom Landgericht zutreffend erkannt, nicht vorgetragen.
- BGH, 23.04.1985 - VI ZR 91/83
Gesamtschuldnerausgleich bei Schmerzensgeldanspruch eines durch Dienstunfall …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.11.2016 - 42 U 8/16
Ist in einem solchen Fall die Haftung eines Verantwortlichen gegenüber dem Ersatzberechtigten ausgeschlossen, wie nach § 46 1, 11 BeamtVG LSA im Verhältnis des Klägers zu seinem Dienstherrn und den in dessen Dienst stehenden Personen (vgl. BGH NJW 1985, 2261, 2262 f.), führt dies zu einem sog. gestörten Gesamtschuldverhältnis. - BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13
Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und …
Auszug aus OLG Naumburg, 03.11.2016 - 42 U 8/16
Der Ersatzanspruch des Klägers würde sich auf den Betrag beschränken, der im Innenverhältnis zu Dienstherr und Kollegen endgültig auf die Beklagten zu 1. und 2. entfiele (vgl. bspw. BGH VersR 2015, 189, 191).