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   OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15   

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OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15 (https://dejure.org/2015,9411)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15 (https://dejure.org/2015,9411)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 1 Ws (s) 74/15 (https://dejure.org/2015,9411)
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  • Burhoff online

    Kostentragungspflicht, Angeklagter, Ermittlungsmaßnahmen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15
    Die Beschränkung der Beschwerde allein auf die Frage, ob der Angeklagte die durch das Mantrailing entstanden Kosten und Auslagen als Verfahrenskosten zu tragen hat, ist zulässig, weil die Auferlegung der durch einzelne Untersuchungen entstandenen Auslagen auf die Staatskasse nach Billigkeitserwägungen gemäß § 465 Abs. 2 StPO grundsätzlich mit der Kostengrundentscheidung im Urteil zu erfolgen hat und der Angeklagte die Auferlegung einzelner Auslagen nicht erst im Kostenansatzverfahren rügen kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2010, 1 Ws 189/10; KG, Beschluss vom 23.12.2008, 1 Ws 1/07 - beide zitiert nach juris).
  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 341/81

    Kostentragungspflicht bei Ermäßigung des Schuldvorwurfs im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15
    Dass die Verurteilung weniger schwer wiegt als der ursprüngliche mit der Anklageschrift erhobene Tatvorwurf - wie hier des Mordes - genügt dabei nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 23.09.1981, 3 StR 341/81 - zitiert nach juris).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 390/13

    Absoluter Revisionsgrund der Urteilsabsetzungsfrist (unvorhersehbarer und

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15
    Zuvor war auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2013 (4 StR 390/13) das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 29. November 2012, mit dem der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden war, mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen worden.
  • KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07

    Strafverfahren: Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15
    Die Beschränkung der Beschwerde allein auf die Frage, ob der Angeklagte die durch das Mantrailing entstanden Kosten und Auslagen als Verfahrenskosten zu tragen hat, ist zulässig, weil die Auferlegung der durch einzelne Untersuchungen entstandenen Auslagen auf die Staatskasse nach Billigkeitserwägungen gemäß § 465 Abs. 2 StPO grundsätzlich mit der Kostengrundentscheidung im Urteil zu erfolgen hat und der Angeklagte die Auferlegung einzelner Auslagen nicht erst im Kostenansatzverfahren rügen kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2010, 1 Ws 189/10; KG, Beschluss vom 23.12.2008, 1 Ws 1/07 - beide zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 20.06.2002 - 1 Ws 102/02
    Auszug aus OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15
    Dem schließt sich der Senat an und weist ergänzend darauf hin, dass der gemäß § 465 Abs. 1 StPO zur Kostentragung verpflichtete Angeklagte grundsätzlich alle Kosten und Auslagen des Ermittlungsverfahrens zu tragen hat, die wegen des Verdachts der Straftat geführt worden sind, selbst wenn die Ermittlungen in eine sich nicht bestätigende Verdachtsrichtung geführt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2012, 111-1 Ws 286/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.06.2002, 1 Ws 102/02 - beide zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 1 Ws 286/12

    Erstattungsfähigkeit der Kosten der Übersetzung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15
    Dem schließt sich der Senat an und weist ergänzend darauf hin, dass der gemäß § 465 Abs. 1 StPO zur Kostentragung verpflichtete Angeklagte grundsätzlich alle Kosten und Auslagen des Ermittlungsverfahrens zu tragen hat, die wegen des Verdachts der Straftat geführt worden sind, selbst wenn die Ermittlungen in eine sich nicht bestätigende Verdachtsrichtung geführt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2012, 111-1 Ws 286/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.06.2002, 1 Ws 102/02 - beide zitiert nach juris).
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