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   OLG Naumburg, 04.09.2008 - 1 Verg 4/08   

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OLG Naumburg, 04.09.2008 - 1 Verg 4/08 (https://dejure.org/2008,3036)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.09.2008 - 1 Verg 4/08 (https://dejure.org/2008,3036)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. September 2008 - 1 Verg 4/08 (https://dejure.org/2008,3036)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bevorzugung des zufälligen Anbietens einer Leistung als Eigenleistung i.F.e. Mehrdeutigkeit eines Positionstextes im Leistungsverzeichnis aus Empfängersicht; Einordnung der Durchführung von Autowäschen als Nachunternehmerleistung bei einem Auftrag über ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 97 Abs. 7; ; VOB/A § 8a Nr. 10; ; VOB/A § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Umfang der Leistungen eines Bieters und der Form der Darstellung des Angebots bei einem Ausschreibungsverfahren für Straßenbauleistungen - Zum Inhalt des Vergabevermerks bei Verwendung eines Punktesystems im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Autowäsche: Hilfs- oder Nachunternehmerleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Straßenbauleistungen: Autowäsche ist keine Nachunternehmerleistung! (IBR 2008, 676)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zwingende Kongruenz zwischen Nachunternehmererklärung und Verpflichtungserklärung! (IBR 2008, 754)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtungserklärung ist auf Verlangen bereits dem Angebot beizulegen! (IBR 2008, 753)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 707
  • VergabeR 2009, 210
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 06.11.2006 - Verg 17/06

    Ausschluß des Angebots eines Bieters beim Fehlen der vom öffentlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.09.2008 - 1 Verg 4/08
    Es genügt daher, dass die Vorlage einer solchen Verpflichtungserklärung in den Verdingungsunterlagen gefordert wird (so auch OLG München, Beschluss v. 6. November 2006, Verg 17/06 - VergabeR 2007, 225).

    Der dortige Vergabesenat hat mit seinem Beschluss vom 6. November 2006, Verg 17/06, klar gestellt, dass er nicht erkennen könne, weshalb ein Bieter von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung für denjenigen Fall entbunden sein sollte, dass er an einen Nachunternehmer nur lediglich wertmäßig und hinsichtlich der geforderten Fachkunde völlig untergeordnete Teilleistungen vergibt.

  • OLG Naumburg, 26.01.2005 - 1 Verg 21/04

    "Ingenieurleistung"; Begriff der Nachunternehmerleistung bei einem Bauauftrag;

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.09.2008 - 1 Verg 4/08
    Der erkennende Senat hatte in seiner Entscheidung vom 26. Januar 2005, 1 Verg 21/04, zum Begriff des Nachunternehmers ausgeführt, dass es sich formal um ein Unternehmen handelt, welches seine Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des Auftragnehmers erbringt, also ohne unmittelbares Vertragsverhältnis zum Auftraggeber.

    Hierzu steht der von der Beigeladenen angeführte Beschluss des erkennenden Senats vom 26. Januar 2005, 1 Verg 21/04, nicht im Widerspruch.

  • OLG Schleswig, 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

    Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.09.2008 - 1 Verg 4/08
    Soweit die Beigeladene sich zur Bekräftigung ihrer abweichenden Auffassung auf den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 10. März 2006, 1 (6) Verg 13/05, zu stützen sucht, ist zunächst darauf zu verweisen, dass es dort nicht um die Auslegung einer Verpflichtungserklärung, sondern um die Auslegung der Angaben im Nachunternehmerverzeichnis ging.
  • OLG München, 22.01.2009 - Verg 26/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zeitpunkt der Benennung von Nachunternehmern und

    Auch die Vorlage von Verpflichtungserklärungen für die benannten Nachunternehmer ist als wettbewerbsrelevante und auf Verlangen vorzulegende Erklärung, deren Fehlen zum zwingenden Ausschluss führt, angesehen worden (OLG München vom 6.11.2006, Verg 17/06; OLG Naumburg vom 4.9.2008, 1 Verg 4/08).

    j) Eine Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB an den Bundesgerichtshof wegen der Abweichung zum Beschluss des OLG Naumburg (Beschluss vom 4.9.2008, 1 Verg 4/08) in der Frage, ob zumutbar Verpflichtungserklärungen bei Angebotsabgabe gefordert werden können, musste nicht erfolgen.

  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren

    Unter Ziffer II.2.3) "Technische Leistungsfähigkeit" ist u.a. eine "Beschreibung" der technischen Ausrüstungen bzw. der technischen Anlagen gefordert - damit ist mangels weiterer Zusätze eine Eigenerklärung verlangt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 04.09.2008, 1 Verg 4/08 "Ortsumfahrung Z." - VergabeR 2009, 210) - sowie - als Fremdnachweise - u.a. "Betriebsgenehmigungen für ... Verwertungsanlage".
  • OLG Schleswig, 12.12.2018 - 54 Verg 1/18

    Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg müssen über die Auftragsvergabe für

    Eine solche Fristsetzung wäre entsprechend § 524 Abs. 2 S. 2 ZPO für die Anschlussbeschwerdefrist maßgeblich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2014, Verg 30/14; OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2008, 1 Verg 4/08; OLG München, Beschluss vom 15.03.2005, Verg 2/05).
  • VK Bund, 09.07.2010 - VK 1-55/10

    Vergabe eines Neubaus

    Eignungsnachweise und damit nicht um "Erklärungen" i.S.d. § 21 Nr. 1 Abs. 2 S. 5 VOB/A handelt, da ein Bieter durch den betreffenden Nachunternehmer seine eigene Eignung insoweit ergänzt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 4. September 2008, 1 Verg 4/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2008, VII-Verg 1/08), hat die Ag in ihrem Schreiben von 25. März 2010 eindeutig und ausdrücklich u.a. die "Vorlage der Verpflichtungserklärung der/des anderen Unternehmens" gefordert.

    bis 3.4.1... bzw. 3.4.2... bis ... ("... liefern"), oder andere reine Hilfs- oder Nebenleistungen betreffen, um "Nachunternehmerleistungen" handelt, für die die ASt ebenfalls u.a. Verpflichtungserklärungen hätte vorlegen müssen (vgl. zur Abgrenzung OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 22. Oktober 2008, VII-Verg 43/08, und vom 20. Oktober 2008, VII-Verg 41/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 4. September 2008, 1 Verg 4/08).

    Auch bei der Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers handelt es sich um eine Eignungserklärung des betreffenden Bieters (OLG Naumburg, Beschluss vom 4. September 2008, 1 Verg 4/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28 April 2008, VII- Verg 1/08), denn hiermit belegt der Bieter, dass ihm der Nachunternehmer, der für ihn einen Teil der ausgeschriebenen Leistung erbringen soll, auch tatsächlich zur Verfügung stehen wird, und ergänzt auf diese Weise seine eigene Leistungsfähigkeit.

  • KG, 21.12.2009 - 2 Verg 11/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Behandlung der Vergabe von

    Zum anderen ist im Interesse der Wahrung von Transparenz und Chancengleichheit der wortlautgetreuen Auslegung eines Leistungsverzeichnisses im Zweifel der Vorzug bei der Angebotswertung zu geben, wobei vorliegend der Wortlaut aussagelos und die weitergehende Auslegung jedenfalls ohne eindeutiges Ergebnis verbleibt (ähnlich OLG Naumburg , VergabeR 2009, 210, Rdnr. 42 zit. nach Juris: kein Ausschluss wegen Nichterfüllung einer von mehreren möglichen Auslegungsvarianten; vgl. ferner OLG Düsseldorf , Beschluss vom 13.7.2005: Anforderungen im Leistungsverzeichnis müssen klar und eindeutig sein; BGH, NJW 2000, 137 : Ausschluss nach § 25 Abs. 3 VOB/A kann nicht auf Kriterien gestützt werden, die bei Ausschreibung nicht bekannt gemacht wurden).
  • OLG Naumburg, 14.07.2017 - 7 Verg 1/17

    Nachprüfung einer Vergabe von Empfangsdienstleistungen: Anforderungen an die

    Soweit Teilleistungen an Dienstleister vergeben werden, stellen diese dann keine Nachunternehmerleistungen dar, wenn sie sich auf reine Hilfsfunktionen beschränken, wofür beispielhaft Speditionsleistungen, Gerätemiete und Baustoff- bzw. Bauteillieferungen benannt werden können (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 04. September 2008, 1 Verg 4/08; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Januar 2005, 1 Verg 21/04 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken ZfBR 2013, 608; BKartA Bonn, Beschluss vom 06. Juni 2016 - VK 1 - 30/16 -, zitiert nach juris).
  • VK Thüringen, 04.01.2019 - 250-4002-8706/2018-E-027-EF

    Eignungsprüfung ist nicht auf geforderte Nachweise begrenzt!

    Auch das Maß an erforderlicher Qualifikation des Dritten (Autorisierung/Zertifizierung zur Durchführung von Abnahmeprüfungen) sowie die Abgeschlossenheit und Eigenständigkeit der Teilleistung -die Abnahmeprüfungen nach den LV-Positionen 1.4.930 und 1.4.970- spricht eher für die Annahme einer Nachunternehmerleistung des Herrn kkkkk (vgl. hierzu OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2008, Az.: 1 Verg 4/08; Beschluss vom 26.01.2005, Az.: 1 Verg 21/04).
  • VK Westfalen, 22.05.2015 - VK 2-14/15

    Auftrag über Bauarbeiten an der "BAB 30 NU Bad Oeynhausen 4. BA

    Vorzulegen ist - nach wie vor - jede Erklärung und jede Angabe, die ein öffentlicher Auftraggeber wirksam gefordert hat (Dittmann, a.a.O, Rn 162 zu § 16 EG VOB/A; vgl. OLG Naumburg, 04.09.2008, 1 Verg 4/08).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 29/10

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer

    Aus der Entscheidung des OLG Naumburg vom 04.09.2008 (1 Verg 4/08, VergabeR 2009, 210) ergibt sich nichts anderes.
  • VK Schleswig-Holstein, 07.07.2009 - VK-SH 5/09

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmerverpflichtungserklärungen

    Diese weite und weder von der Rechtsprechung (Verneinung von Nachunternehmerleistungen etwa bei bloßen Zuarbeiten, Speditionsleistungen, Gerätemiete, Baustoff- und Bauteillieferanten, Autowäschen, vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 04.09.2008 ­ 1 Verg 4/08 und Beschluss vom 26.01.2005 ­ 1 Verg 21/04; OLG Dresden, Beschluss vom 25.04.2006 ­ 20 U 467/06; VK Bund; Beschluss vom 14.02.2008 ­ VK 1-12/08; VK Bund, Beschluss vom 13.10.2004 ­ VK 3-194/04) noch von der Praxis gedeckte Auslegung wird vorliegend auch von der Antragstellerin nicht ernsthaft angenommen.
  • VK Bund, 25.11.2011 - VK 1-138/11

    Baumaßnahme - Lüftungstechnische Anlagen

  • VK Brandenburg, 01.11.2011 - VK 46/11

    Verpflichtungserklärung als Eignungsnachweis im Teilnahmewettbewerb

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