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   OLG Naumburg, 05.12.2016 - 1 VA 1/16   

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https://dejure.org/2016,70338
OLG Naumburg, 05.12.2016 - 1 VA 1/16 (https://dejure.org/2016,70338)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.12.2016 - 1 VA 1/16 (https://dejure.org/2016,70338)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - 1 VA 1/16 (https://dejure.org/2016,70338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 802k Abs 2 S 2 Nr 2 ZPO, § 882f ZPO, § 882g Abs 2 Nr 3 ZPO, § 7 Abs 1 VergabeG ST, § 16 Abs 1 Nr 2 VOB/A
    Überprüfung der Angaben des Bieters zu seiner finanziellen Zuverlässigkeit in laufenden Vergabeverfahren: Anspruch des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt auf Registrierung für den Abruf der vom Zentralen Vollstreckungsgericht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Teilnahme des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt am kostenfreien Onlinezugang zum Schuldnerverzeichnis beim Zentralen Vollstreckungsgericht Sachsen-Anhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Teilnahme des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt am kostenfreien Onlinezugang zum Schuldnerverzeichnis beim Zentralen Vollstreckungsgericht Sachsen-Anhalt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 802k Abs. 2 S. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit der Teilnahme des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt am kostenfreien Onlinezugang zum Schuldnerverzeichnis beim Zentralen Vollstreckungsgericht Sachsen-Anhalt

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 15 VA 16/04

    Auskunftsersuchen der Banken aus Schuldnerverzeichnis

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.12.2016 - 1 VA 1/16
    Weitere Voraussetzung des Anspruchs auf Erteilung von Abdrucken ist sodann, dass dieses Interesse an der Erlangung von Informationen in einer Vielzahl von Einzelfällen durch Einzelauskünfte (auch von privaten Anbietern) und/oder den Bezug von Listen nicht hinreichend befriedigt werden kann, was naturgemäß von der Menge der Einzelfälle, den technischen Zugriffsmöglichkeiten und dem Inhalt der anderweitigen Informationsquellen abhängt (OLG Hamm, Beschluss vom 16. Februar 2006, 15 VA 16/04, zitiert nach juris, RN 13).
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