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   OLG Naumburg, 07.02.2002 - 2 U 103/01   

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https://dejure.org/2002,8763
OLG Naumburg, 07.02.2002 - 2 U 103/01 (https://dejure.org/2002,8763)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.02.2002 - 2 U 103/01 (https://dejure.org/2002,8763)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 2 U 103/01 (https://dejure.org/2002,8763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast; Honoraranspruch des Architekten; Planungsleistung; Vertragliche Vereinbarung; Vertragsgemäße Erfüllung; Unterzeichnung eines Bauantrages; Genehmigung aller Einzelheiten der Planung; Auslegung

  • Judicialis

    HOAI § 8; ; HOAI § 15; ; ZPO § 539; ; BGB § 467; ; BGB § 635; ; BGB § 649; ; BGB §§ 346 ff; ; BGB § 633 Abs. 3; ; BGB § 634 Abs. 1; ; BGB § 634 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Beweislast bei der Frage ob die Planungsleistung des auf Honorarzahlung klagenden Architekten dem vertragtlich Vereinbarten entspricht und zur Frage, ob die Unterzeichnung des Bauantrags als Genehmigung aller Einzelheiten der Planung angesehen werden kann

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast für ordnungsgemäße Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarsicherung gegen Auftraggeber-Tricks - Definition des Vertragsgegenstands ist das A und O der Honorardurchsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stellt die Unterzeichnung des Bauantrags die Genehmigung einer abweichenden Planung dar? (IBR 2003, 31)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 297 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.06.1994 - VII ZR 87/93

    Voraussetzung des Architektenhonorars nach vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2002 - 2 U 103/01
    Nach einhelliger Meinung trifft den Architekten auch und gerade bei vorzeitig gekündigtem Architektenvertrag die Darlegungs- und Beweislast für die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen sowie für die Mangelfreiheit des Architektenwerks (vgl. BGH, BauR 1993, 469; BauR 1994, 655; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl. 1998, Rdn. 938 m. w. N.).

    Die Fälligkeit des Honorars setzt gleichwohl auch im Falle der Kündigung voraus, dass die erbrachten Teilleistungen qualitativ vertragsgemäß sind (vgl. Vygen in Hesse/Korbion, 5. Aufl. 1996, § 8 HOAI Rdn. 24 m.N.) Im Rahmen der Honorarklage muss der Architekt die ordnungsgemäße Erbringung der Teilleistungen darlegen (vgl. BGH, BauR 1993, 469; BauR 1994, 655; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl. 1998, Rdn. 938 m. w. N.).

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2002 - 2 U 103/01
    Nach einhelliger Meinung trifft den Architekten auch und gerade bei vorzeitig gekündigtem Architektenvertrag die Darlegungs- und Beweislast für die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen sowie für die Mangelfreiheit des Architektenwerks (vgl. BGH, BauR 1993, 469; BauR 1994, 655; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl. 1998, Rdn. 938 m. w. N.).

    Die Fälligkeit des Honorars setzt gleichwohl auch im Falle der Kündigung voraus, dass die erbrachten Teilleistungen qualitativ vertragsgemäß sind (vgl. Vygen in Hesse/Korbion, 5. Aufl. 1996, § 8 HOAI Rdn. 24 m.N.) Im Rahmen der Honorarklage muss der Architekt die ordnungsgemäße Erbringung der Teilleistungen darlegen (vgl. BGH, BauR 1993, 469; BauR 1994, 655; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl. 1998, Rdn. 938 m. w. N.).

  • BGH, 13.12.1973 - VII ZR 40/72

    Beseitigung von auf Planungs- oder Aufsichtsfehlern beruhenden Baumängeln durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2002 - 2 U 103/01
    Es ist dann rechnerisch wie im Falle einer Minderung abzurechnen (vgl. BGH BauR 1974, 137, 138; Vygen, a.a.O.).
  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 330/87

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2002 - 2 U 103/01
    Honorar für erbrachte Leistungen kann der Werkunternehmer grundsätzlich auch bei berechtigter fristloser Kündigung verlangen (vgl. BGH, BauR 1989, 626).
  • BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85

    Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2002 - 2 U 103/01
    Der Honoraranspruch für bisherige Leistungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt und der Architekt kann sogleich nach der Kündigung seine Rechnung stellen (vgl. BGH, BauR 1986, 596).
  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89

    Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2002 - 2 U 103/01
    Nur wenn und soweit ein Anspruch auf Honorar für nicht erbrachte Teilleistungen gemäß § 649 BGB geltend gemacht würde, obläge es dem Bauherrn, demgegenüber darzulegen, dass die außerordentliche Kündigung berechtigt war (vgl. BGH, BauR 1990, 632, 634).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 229/98

    Architektenhonorar für eine Kostenschätzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2002 - 2 U 103/01
    Die Prüffähigkeit der Schlussrechnung ist kein Selbstzweck (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1541).
  • OLG Hamm, 23.08.2011 - 21 U 11/10

    Haftung eines Architekten aufgrund von Planungsfehlern; Anforderungen an den

    Das ist nur dann anders, wenn der Bauherr die streitgegenständliche Problematik der Planung ohne weiteres entnehmen konnte bzw. sie ihm vorher erläutert wurde (OLG Naumburg, IBR 2003, 31) und er dies gebilligt hat.
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