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   OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99   

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https://dejure.org/2000,23328
OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99 (https://dejure.org/2000,23328)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.03.2000 - 9 U 86/99 (https://dejure.org/2000,23328)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. März 2000 - 9 U 86/99 (https://dejure.org/2000,23328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Anscheinsbeweis gegen den Fahrstreifenwechsler bei Auffahrunfall auf der Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 128/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99
    Ist ein Verschulden des Auffahrenden nicht nachweisbar und trifft den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs an dem Unfall ein Verschulden, weil er beim Überholen gegen die ihm obliegenden gesteigerten Sorgfaltspflichten aus § 7 Abs. 5 StVO verstoßen hat, so hat der Auffahrende lediglich unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr den Schaden in Höhe von 20 % zu ersetzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.11.1997 - 10 U 128/97 - ).
  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99
    Erreicht ein Kraftfahrer die Linie beim Überholen, dann muss er den Überholvorgang abbrechen (Jagusch/Hentschel StVR, 35. Aufl., § 41 StVO, Rn. 248 ), weil die Linie dem Schutz des Gegenverkehrs und des Mitverkehrs dient (KG NZV 1998, 376, 377; vgl. BGH NJW-RR 1987, 1048, 1049).
  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 66/86

    Zulässigkeit des Vertrauens auf Verhalten eines nachfolgenden Fahrers

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99
    Erreicht ein Kraftfahrer die Linie beim Überholen, dann muss er den Überholvorgang abbrechen (Jagusch/Hentschel StVR, 35. Aufl., § 41 StVO, Rn. 248 ), weil die Linie dem Schutz des Gegenverkehrs und des Mitverkehrs dient (KG NZV 1998, 376, 377; vgl. BGH NJW-RR 1987, 1048, 1049).
  • OLG Oldenburg, 30.07.1997 - 2 U 118/97

    Vorschuß, Mängelbeseitigung, Schadensersatz, Verjährung, Unterbrechung

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.03.2000 - 9 U 86/99
    Die Feststellung eines unzulässigen Fahrstreifenwechsels kann dann den Anschein begründen, dass der Unfall auf schuldhafter Vernachlässigung der sich aus § 7 Abs. 5 StVO ergebenden erhöhten Sorgfaltspflichten beruht (OLG Hamm OLGR 1997, 223, 224; KG VM 1997, 76 jeweils m.w.N.).
  • KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09

    Haftung beim Auffahrunfall: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach

    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrende gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173).
  • KG, 13.09.2010 - 12 U 208/09

    Schadenersatz nach einem Auffahrunfall: Haftung bei vorangegangenem

    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn sich die Kollision beider Fahrzeuge in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NJW-Spezial 2010, 555; NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173).
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