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   OLG Naumburg, 08.06.2009 - 1 VAs 2/09   

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https://dejure.org/2009,22168
OLG Naumburg, 08.06.2009 - 1 VAs 2/09 (https://dejure.org/2009,22168)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.06.2009 - 1 VAs 2/09 (https://dejure.org/2009,22168)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 1 VAs 2/09 (https://dejure.org/2009,22168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Alkoholabhängigkeit

  • Judicialis

    BtMG § 35; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35; GG Art. 3 Abs. 1
    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Alkoholabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 04.08.1998 - 2 VAs 26/98

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: keine analoge Anwendung auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.06.2009 - 1 VAs 2/09
    Die vom Gesetzgeber mit der Sonderregelung verfolgten Ziele sind aber aus rechtlicher Sicht vertretbar und keineswegs sachfremd, weshalb die durch § 35 BtMG erfolgende Ungleichbehandlung von Drogenabhängigen und Alkoholabhängigen durch den Gesetzgeber - gemessen an Art. 3 Abs. 1 GG - gerechtfertigt erscheint (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. April 1998 - 2 VAs 26/98).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.06.2009 - 1 VAs 2/09
    Dabei ist bei einer durch den Gesetzgeber vorgenommenen sog. bevorzugenden Typisierung dessen Gestaltungsfreiheit weiter gespannt als bei einer benachteiligenden Typisierung, da es bei einer an der Gerechtigkeit im allgemeinen und an den Wertentscheidungen des Grundgesetzes im besonderen orientierten Betrachtung leichter erträglich ist, wenn gelegentlich einer Typisierung auch Personen in den Genuss von Vorteilen kommen, die ihnen nach dem strengen Zweck des Gesetzes nicht gebührten, als wenn Personen davon ausgeschlossen werden, denen die Vorteile nach dem Sinn des Gesetzes zukämen (BVerfGE 17, 1, 24).
  • OLG Hamm, 26.04.2022 - 1 VAs 32/22

    Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen unklarem Sachverhalt;

    Die Vorschrift des § 35 BtMG ist auf Alkoholabhängige indes nicht anwendbar (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2002 zu 1 VAs 12/02, Rn. 17, juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08. Juni 2009 zu 1 VAs 2/09).
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