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   OLG Naumburg, 08.09.2015 - 1 Ws (RB) 91/15   

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https://dejure.org/2015,59548
OLG Naumburg, 08.09.2015 - 1 Ws (RB) 91/15 (https://dejure.org/2015,59548)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.09.2015 - 1 Ws (RB) 91/15 (https://dejure.org/2015,59548)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. September 2015 - 1 Ws (RB) 91/15 (https://dejure.org/2015,59548)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 22.05.2014 - 1 Ws 83/14

    Strafvollzug: Aussetzung des Verfahrens bei Aufrechnung der Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.09.2015 - 1 Ws (RB) 91/15
    Dagegen ist eine solche Verfahrensaussetzung nicht zwingend, wie dies teilweise vertreten wird (vgl. KG Berlin NStZ-RR 2003, 317ff.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 1 Ws 83/14, juris; AK-Feest/Köhne, StVollzG, 6. Aufl., § 93 Rn. 12).
  • OLG München, 17.03.1986 - 1 Ws 1026/85
    Auszug aus OLG Naumburg, 08.09.2015 - 1 Ws (RB) 91/15
    Der Umstand, dass gemäß § 93 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 StVollzG für die - klageweise - Geltendmachung von Schadensersatzforderung der ordentliche Rechtsweg gegeben ist, besagt nicht zwingend, dass die Überprüfung dieser - nicht beim Zivilgericht rechtshängigen - Ansprüche, sofern sie im Verfahren nach §§ 109ff. StVollzG einwendungsweise geltend gemacht werden, der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer entzogen sein müssten (vgl. OLG München NStZ 1987, 45f.; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., Rn. 5 m. w. Nw.).
  • OLG Köln, 13.02.1990 - 2 Ws 648/89

    Aussetzung eines Strafverfahrens zwecks Abwartens einer rechtskräftigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.09.2015 - 1 Ws (RB) 91/15
    Die Aussetzung eines Verfahrens gemäß §§ 109ff. StVollzG nach § 120 Abs. 1 StVollzG, § 262 Abs. 2 StPO ist anfechtbar, wenn - wie hier - geltend gemacht wird, dass die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen des § 262 Abs. 2 StPO nicht vorliegen und die Aussetzung daher nur verfahrensverzögernd wirkt (vgl. OLG Düsseldorf MDR 192, 989; OLG Rostock, Beschluss vom 12. November 2012 - I Ws 321/12 - OLG Köln, Beschluss vom 13. Februar 1990 - 2 Ws 648/89, jeweils juris).
  • KG, 09.05.2003 - 5 Ws 135/03

    Strafvollzug: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Aufrechnung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.09.2015 - 1 Ws (RB) 91/15
    Die Strafvollstreckungskammer hat zur Begründung der Verfahrensaussetzung ausgeführt: "Die Kammer ist nicht berechtigt, über die gegen den Gefangenen geltend gemachten Schadensersatzforderung, mit der der Anstaltsleiter aufgerechnet hat, mitzuentscheiden, obgleich für sie der Zivilrechtsweg eröffnet ist." und sich dabei auf die Entscheidung des Kammergerichts mit Beschluss vom 09. Mai 2003 - 5 Ws 135/03 Vollz.
  • OLG Stuttgart, 21.08.1985 - 4 Ws 232/85

    Falschbuchung einer Zahlstelle; Überzahlung des Hausgeldes eines Gefangenen ;

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.09.2015 - 1 Ws (RB) 91/15
    Die Strafvollstreckungskammer kann dann über das Bestehen und die Fälligkeit des Aufwendungsersatzanspruches der Anstalt als Vorfrage entscheiden, § 120 Abs. 1 StVollzG, § 262 Abs. 1 StPO (vgl. OLG München, a. a. O., OLG Dresden NStZ 1999, 446f. M; OLG Stuttgart MDR 1986, 170; Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 5. Aufl., § 93 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2018 - 6s E 46/18

    HOAI-Verstoß: Laufendes Vertragsverletzungsverfahren ist kein Aussetzungsgrund!

    vgl. im Einzelnen OLG Rostock, Beschluss vom 12. November 2012 - I Ws 321/12 -, juris, Rn. 9, m.w.N.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. September 2015 - 1 Ws (RB) 91/15 -, juris, Rn. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2018 - 6s E 45/18

    Aussetzung des Verfahrens Vertragsverletzungsverfahren Beschwerde

    vgl. im Einzelnen OLG Rostock, Beschluss vom 12. November 2012 - I Ws 321/12 -, juris, Rn. 9, m.w.N.; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. September 2015 - 1 Ws (RB) 91/15 -, juris, Rn. 4.
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