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   OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01   

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OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01 (https://dejure.org/2002,3201)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.05.2002 - 2 U 113/01 (https://dejure.org/2002,3201)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Mai 2002 - 2 U 113/01 (https://dejure.org/2002,3201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werklohnanspruch bei einvernehmlichen Aufhebung eines Bauvertrages wegen Insolvenz; Schadensersatzanspruch wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung; Schadensersatzanspruch wegen Baumängeln ; Fristsetzung zur Nachbesserung ; Gesamtvollstreckung; Aufrechnung

  • Judicialis

    BGB § 394 Satz 1; ; BGB § ... 398; ; BGB § 631 Abs. 1; ; VOB/B § 6 Nr. 5; ; VOB/B § 8 Nr. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 2 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 14 Nr. 2 S. 1; ; VOB/B § 14 Nr. 2 S. 3; ; VOB/B § 16; ; GesO § 9 Abs. 1 S. 2; ; GesO § 7 Abs. 5; ; GesO § 7 Abs. 3 Satz 1; ; GesO § 2 Abs. 4; ; KO § 3; ; KO § 17 Abs. 1; ; KO § 54 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwicklung nach Insolvenz des Auftragnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenzbedingte Aufhebung eines VOB-Vertrages (IBR 2002, 667)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 521 (Ls.)
  • NZBau 2003, 158 (Ls.)
  • BauR 2003, 115
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01
    Hat der Gemeinschuldner vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens die ihm obliegende vertragliche Leistung teilweise erbracht, so kann der Gesamtvollstreckungsverwalter, der sich gegen eine weitere Durchführung des Vertragsverhältnisses entscheidet, diejenige Gegenleistung verlangen, die der erbrachten Teilleistung entspricht (vgl. BGH, NJW 1995, 1966, 1967).

    Hat der Gemeinschuldner vor Eröffnung des Konkursverfahrens die ihm obliegende Werkleistung teilweise erbracht, so kann der Vertragsgegner gegen diesen Anspruch nur mit vorkonkurslichen Forderungen aufrechnen (vgl. BGHZ 116, 156, 158; BGH, ZIP 1995, 926, 928).

    Dann zerfällt der Bauvertrag in einen erfüllten Teil, für den grundsätzlich die vereinbarte Vergütung zu zahlen ist, und in einen nicht ausgeführten Teil, für den an die Stelle des Erfüllungs- ein Schadensersatzanspruch tritt (§ 8 Nr. 2 Abs. 2 i.V.m. § 6 Nr. 5 VOB/B, dazu BGH, ZIP 1995, 926, 928 und BGHZ 68, 379, 381, jeweils zum Konkursverfahren).

  • BGH, 18.04.1996 - IX ZR 88/95

    Anfechtung einer Aufrechnung von Forderungen des Schuldners, die nach Eingang

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01
    (1) Gegen Forderungen des Schuldners, die erst nach Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung bei Gericht begründet werden, kann allerdings nicht wirksam aufgerechnet werden (BGH, ZIP 1996, 845; ZIP 1996, 926, 927).

    (2) Bestand dagegen die Aufrechnungslage bereits vor Stellung des Eröffnungsantrags, so verschafft sie eine in der Insolvenz geschützte Sicherung und hindert eine Aufrechnung nicht (BGHZ 130, 76, 80 ff., 86; BGH, ZIP 1996, 845, 846; ZIP 1996, 926, 927; ZIP 1996, 1015, 1016).

  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 113/71

    Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01
    Fehlt aber eine Einigung über die Folgen der Vertragsaufhebung, bestimmen sich die Rechte der Parteien danach, wie sie im Zeitpunkt der einverständlichen Vertragsaufhebung geltend gemacht werden konnten (BGH NJW 1973, 1463; NJW 1974, 945; NJW 1976, 518; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl. 1999, Rdn. 1335).

    Im Zweifel kann man nicht davon ausgehen, dass der Besteller, der zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt war, auf die damit verbundenen Rechte verzichten wollte (BGH NJW 1973, 1463).

  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 195/95

    Aufrechnung gegen nach Eingang des Eröffnungsantrags begründete Forderungen des

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01
    (1) Gegen Forderungen des Schuldners, die erst nach Eingang eines zulässigen Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung bei Gericht begründet werden, kann allerdings nicht wirksam aufgerechnet werden (BGH, ZIP 1996, 845; ZIP 1996, 926, 927).

    (2) Bestand dagegen die Aufrechnungslage bereits vor Stellung des Eröffnungsantrags, so verschafft sie eine in der Insolvenz geschützte Sicherung und hindert eine Aufrechnung nicht (BGHZ 130, 76, 80 ff., 86; BGH, ZIP 1996, 845, 846; ZIP 1996, 926, 927; ZIP 1996, 1015, 1016).

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76

    Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01
    Ist - wie hier - für die Erbringung von Bauleistungen die Geltung der VOB/B vereinbart, so zerfällt der Bauvertrag, falls dieser vom Auftraggeber wegen Konkurses des Auftragnehmers gekündigt wird, in einen erfüllten Teil, für den grundsätzlich die vereinbarte Vergütung zu zahlen ist, und in einen nicht ausgeführten Teil, für den an die Stelle des Erfüllungs- ein Schadensersatzanspruch tritt (§ 8 Nr. 2 Abs. 2 i. V. m. § 6 Nr. 5 VOB/B, vgl. auch BGHZ 68, 379, 381).

    Dann zerfällt der Bauvertrag in einen erfüllten Teil, für den grundsätzlich die vereinbarte Vergütung zu zahlen ist, und in einen nicht ausgeführten Teil, für den an die Stelle des Erfüllungs- ein Schadensersatzanspruch tritt (§ 8 Nr. 2 Abs. 2 i.V.m. § 6 Nr. 5 VOB/B, dazu BGH, ZIP 1995, 926, 928 und BGHZ 68, 379, 381, jeweils zum Konkursverfahren).

  • BGH, 07.03.1974 - VII ZR 35/73

    Abdingbarkeit des Kündigungsrechts; Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01
    Fehlt aber eine Einigung über die Folgen der Vertragsaufhebung, bestimmen sich die Rechte der Parteien danach, wie sie im Zeitpunkt der einverständlichen Vertragsaufhebung geltend gemacht werden konnten (BGH NJW 1973, 1463; NJW 1974, 945; NJW 1976, 518; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl. 1999, Rdn. 1335).
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01
    Hat der Gemeinschuldner vor Eröffnung des Konkursverfahrens die ihm obliegende Werkleistung teilweise erbracht, so kann der Vertragsgegner gegen diesen Anspruch nur mit vorkonkurslichen Forderungen aufrechnen (vgl. BGHZ 116, 156, 158; BGH, ZIP 1995, 926, 928).
  • BGH, 06.05.1968 - VII ZR 33/66

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Entziehung des Auftrags bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01
    bb) Zwar sind in der Rechtsprechung Fälle anerkannt, in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist, weil sie zwecklos erscheint (vgl. BGHZ 50, 160; BGH NJW 1983, 1731; Nicklisch/ Weick, VOB/B, 3. Aufl. 2000, § 13 Rdn. 143 m.N.).
  • BGH, 18.04.1996 - IX ZR 206/95

    Aufrechnung mit Gesamtvollstreckungsforderungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01
    (2) Bestand dagegen die Aufrechnungslage bereits vor Stellung des Eröffnungsantrags, so verschafft sie eine in der Insolvenz geschützte Sicherung und hindert eine Aufrechnung nicht (BGHZ 130, 76, 80 ff., 86; BGH, ZIP 1996, 845, 846; ZIP 1996, 926, 927; ZIP 1996, 1015, 1016).
  • BGH, 13.06.1995 - IX ZR 137/94

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2002 - 2 U 113/01
    (2) Bestand dagegen die Aufrechnungslage bereits vor Stellung des Eröffnungsantrags, so verschafft sie eine in der Insolvenz geschützte Sicherung und hindert eine Aufrechnung nicht (BGHZ 130, 76, 80 ff., 86; BGH, ZIP 1996, 845, 846; ZIP 1996, 926, 927; ZIP 1996, 1015, 1016).
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97

    Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners;

  • OLG Düsseldorf, 15.10.1979 - 5 U 64/79

    Vorzeitige Vertragsbeendigung: Fälligkeit des Werklohnanspruches: Rechte des

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 5/96

    Ansprüche der Konkursgläubiger bei Erfüllungswahl durch den Konkursverwalter

  • BGH, 27.02.1997 - IX ZR 79/96

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • OLG Karlsruhe, 16.01.1992 - 9 U 209/90

    Vergütungsanspruch bei gemeinsamer Abstandnahme vom Bauvertrag

  • OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01

    Architekt; Bauvorhaben; Schlussrechnung; Prüfbarkeit; Baugenehmigung; Bauamt;

    Ein für eine derartige Bindungswirkung notwendiges schutzwürdiges Interesse des Auftraggebers kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn er sich auf die Richtigkeit der Honorarschlußrechnung eingerichtet, also tatsächlich darauf vertraut hat (BGH BauR 1993, 236, 239; Senat Urteil vom 29.06.2001, Az: 2 U 113/01).
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