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   OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09   

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https://dejure.org/2010,11812
OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09 (https://dejure.org/2010,11812)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.05.2010 - 1 U 97/09 (https://dejure.org/2010,11812)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 1 U 97/09 (https://dejure.org/2010,11812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei mehreren Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen

  • info-krankenhausrecht.de

    Arzthaftung Schadensersatz Schmerzensgeld Behandlungsfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei mehreren Behandlungsmethoden mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09
    Solange also die eingeschlagene Therapie dem medizinischen Standard genügt, ist eine Aufklärung des Patienten über mehrere gleich Erfolg versprechende Behandlungsmöglichkeiten ohne nennenswert unterschiedliches Risiko nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 1982, 2121; BGHZ 102, 17 bis 27; Palandt-Sprau, 69. Auflage 2010, § 823, Rdn. 154, 154c).

    Sie kann nur da verlangt werden, wo der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat (BGHZ 102, 17 ff.).

  • BGH, 11.05.1982 - VI ZR 171/80

    Oberschenkelbruch - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Aufklärungspflicht über

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09
    Die Wahl der Behandlungsmethode ist primär Sache des Arztes (vgl. BGH, NJW 1982, 2121, 2122; vgl. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Auflage 2010, Rdn. A 1220).

    Solange also die eingeschlagene Therapie dem medizinischen Standard genügt, ist eine Aufklärung des Patienten über mehrere gleich Erfolg versprechende Behandlungsmöglichkeiten ohne nennenswert unterschiedliches Risiko nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 1982, 2121; BGHZ 102, 17 bis 27; Palandt-Sprau, 69. Auflage 2010, § 823, Rdn. 154, 154c).

  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79

    Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09
    Dies setzt eine diagnostisch abgesicherte Aufklärung durch den Arzt voraus, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen muss (st. Rspr. seit BGH, NJW 1981, 633).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09
    Stehen für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere Behandlungsmethoden zur Verfügung, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, muss der Patient - selbstverständlich nach sachverständiger Beratung durch den Arzt - selbst prüfen können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will (vgl. BGHZ 102, a.a.O.; NJW 1974, 1422, 1423; NJW 1986, 780; vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage 2009, Kapitel C II Rdn. 29).).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.1997 - 13 U 42/96

    Arzthaftung wegen mangelnder Aufklärung eines türkischen Patienten

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09
    Denn unstreitig ist auch das Aufklärungsgespräch in deutscher Sprache erfolgt und der aufklärende Arzt und der Operateur müssen nicht identisch sein (Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht 2010, Rdn. A 1756, 0LG Karlsruhe NJW-RR 1998, 459 ff.; BGH NJW-RR 2007, 310 f.).
  • BGH, 19.11.1996 - VI ZR 350/95

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09
    Ein solcher ist nach der Rechtsprechung des BGH nur dann anzunehmen, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGH NJW 1997, 798 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09
    Denn nur dann, wenn das Risiko für den Eingriff spezifisch war, musste der Kläger auch über seltene Risiken aufgeklärt werden, deren Realisierung seine Lebensführung schwer belasten würden (vgl. BGH VersR 2009, 257 f.).
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 101/95

    Pflicht des Arztes zur Belehrung über das Risiko einer Nachoperation

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09
    Auch dort ist der Patient schon vor dem ersten Eingriff über das erhöhte Risiko bei der Nachoperation aufzuklären (Vgl. BGH, Urt. v. 09.07.1996, VI ZR 101/95 - zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 06.06.2005 - 1 U 7/05

    Arzthaftung - fehlerhafte Behandlung einer Handgelenksverletzung; Verletzung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09
    Die Wahl der Therapiemaßnahme ist durch das Gericht regelmäßig vor allem dahin zu überprüfen, ob die gewählte Therapie dem Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und fachärztlichen Erfahrungen entspricht, ob sie zur Erreichung des Behandlungsziels im konkreten Fall geeignet und erforderlich ist, und regelmäßig auch, ob sie sich in der fachärztlichen Praxis bewährt hat (vgl. Senatsentscheidung vom 06.06.2005, 1 U 7/05, MDR 2006, 333).
  • BGH, 12.02.1974 - VI ZR 141/72

    Inanspruchnahme auf Ersatz des Schadens aus einer Peridural-Anästhesie (PDA) -

    Auszug aus OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 U 97/09
    Stehen für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere Behandlungsmethoden zur Verfügung, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, muss der Patient - selbstverständlich nach sachverständiger Beratung durch den Arzt - selbst prüfen können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will (vgl. BGHZ 102, a.a.O.; NJW 1974, 1422, 1423; NJW 1986, 780; vgl. Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Auflage 2009, Kapitel C II Rdn. 29).).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 289/03

    Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten

  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83

    Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern

  • OLG Celle, 11.08.1997 - 1 U 92/95

    Konsiliararzt muß weitere Behandlung des Patienten nicht überwachen

  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2020 - 7 U 10/19

    Umfang der therapeutischen Aufklärungspflicht eines hinzugezogenen Arztes;

    Danach konnte sich der Beklagte, nachdem er den Informationsfluss im gebotenen Umfang aufrecht erhalten hatte, darauf verlassen, dass die Hausärztin der Klägerin seinen Arztbrief mit dem Befund lesen und ihrerseits die vorgeschlagenen Untersuchungen in dem von ihm empfohlenen Zeitraum veranlassen würde (vgl. auch: OLG Naumburg, Urteil vom 10.05.2010 - 1 U 97/09, juris Tz. 44; OLG Hamm, MedR 2005, 471 ff., juris Tz. 20).
  • LG Kiel, 11.06.2012 - 5 O 108/10

    Leistung an einen Dritten: Schuldbefreiende Wirkung bei Ermächtigung zur

    In einem zwischen dem Kläger und dem Insolvenzverwalter D vor dem Landgericht Kiel, 2 O 338/08, sowie dem OLG Schleswig (1 U 97/09) geführten Rechtsstreit ist zwischenzeitlich rechtskräftig entschieden worden, dass die jährlichen Mitgliedsbeitragsforderungen gegen die Mitglieder des Klägers dem Kläger und nicht der C Golfplatz-Betriebs KG zustehen.
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