Rechtsprechung
OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auszahlung von Nutzungsentgelt; Wiedergutmachung durch Rückübertragung des entzogenen Vermögenswerts; Wiedergutmachung durch Aufhebung der staatlichen Verwaltung und Herausgabe des Vermögenswerts; Aufrechnung der Betriebs-, Erhaltungs- und Verwaltungskosten; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Nutzungsherausgabeanspruch des Berechtigten; Staatlicher Verwalter; Auftragsrecht; Treuhänder
- Judicialis
VZOG § 1; ; BGB § ... 668; ; BGB § 687; ; VermG § 1 Abs. 4; ; VermG § 2 Abs. 1 S. 1; ; VermG § 2 Abs. 3 S. 2; ; VermG § 2 Abs. 3; ; VermG § 3 Abs. 3 S. 1; ; VermG § 3 Abs. 3 S. 6; ; VermG § 7 Abs. 2; ; VermG § 7 Abs. 7; ; VermG § 7 Abs. 7 S. 2; ; VermG § 7 Abs. 7 S. 4; ; VermG § 11 a Abs. 3 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Treuhänderstellung eines Verwalters, der im Auftrag eines Restitutionsschuldners handelt, nach dem Vermögensgesetz - analoge Anwendung des Auftragsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 29.07.2003 - 4 O 93/03
- OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
- LG Halle, 31.03.2004 - 4 O 93/03
- OLG Naumburg, 04.08.2004 - 12 W 68/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97
Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des …
Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
Tut er dies, so kann der bisherige Verfügungsberechtigte seinerseits die seit dem 1. Juli 1994 entstehenden Betriebs- und Erhaltungskosten und die Verwaltungskosten aufrechnen (vgl. auch die grundlegende Entscheidung BGHZ 137, 183 - 193).Anders als der Verfügungsberechtigte in den Restitutionsfällen hat der staatliche Verwalter durch das Vermögensgesetz im Verhältnis zum Berechtigten, der seine formale Eigentümerposition nie verloren hatte, eine echte Treuhänderstellung inne (BGHZ 137, 183 ff.), die ungeachtet der öffentlich-rechtlichen Natur dieses Instituts eine Anwendung beispielsweise des § 670 BGB im Verhältnis des als Verfügungsberechtigten im Sinne des § 2 Abs. 3 S. 2 VermG geltenden staatlichen Verwalters zum Eigentümer rechtfertigt.
- BGH, 05.07.2001 - III ZR 235/00
Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters
Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
Dabei treffen nach § 11 a Abs. 3 S. 1 VermG von dem Ende der staatlichen Verwaltung an den bisherigen staatlichen Verwalter, der nach § 2 Abs. 3 S. 2 VermG ebenfalls als Verfügungsberechtigter im Sinne des Vermögensgesetzes anzusehen ist, gegenüber dem Berechtigten im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 VermG die Pflichten, die dem Beauftragten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Beendigung seines Auftrags obliegen (Verwalterverhältnis) (BGH, 5. Zivilsenat, Urteil vom 5. Juli 2001, VIZ 2001, 496, 497). - BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00
Rechte des Verfügungsberechtigten gegenüber Ansprüchen des Berechtigten auf …
Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
Die Kosten der Erhaltung der Sache hatte sie selbst zu tragen (BGHZ 128, 210, 211; VIZ 2002, 572).
- BGH, 21.02.2002 - III ZR 107/01
Keine Rechenschaftspflicht des staatlichen Verwalters gegenüber …
Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
Diesbezüglich nimmt der Senat ergänzend Bezug auf die Entscheidung des 3. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2001, VIZ 2002, 408 ff. Demnach führt die gebotene Trennung von Verwalter- und Restitutionsverhältnis dazu, dass eine rechtliche Sonderbeziehung, die aufgrund der Regelungen des VermG nur auftragsähnlicher Natur sein könnte, zwischen dem Berechtigten und einem (ehemaligen) staatlichen Verwalter nicht anzunehmen ist. - BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93
Herausgabe von Nutzungsentgelten
Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
Die Kosten der Erhaltung der Sache hatte sie selbst zu tragen (BGHZ 128, 210, 211; VIZ 2002, 572). - LG Berlin, 01.02.1996 - 31 O 585/95
Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2003 - 4 U 138/03
Das von dem Kläger erstinstanzlich zitierte Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. Februar 1996, Az.: 31 O 585/95, VIZ 1996, 416, 417, ist für den vorliegenden Fall ohne Relevanz.