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   OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12   

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https://dejure.org/2012,12121
OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12 (https://dejure.org/2012,12121)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.04.2012 - 1 Ws 142/12 (https://dejure.org/2012,12121)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. April 2012 - 1 Ws 142/12 (https://dejure.org/2012,12121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen des Beschleunigungsgrundsatzes im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; StPO § 112 Abs. 2 S. 2
    Vorliegen des Beschleunigungsgrundsatzes im Strafverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bei U-Haft muss es schnell(er) gehen…

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Beschleunigungsgebot: Verfahren mit Untersuchungshaft müssen vorrangig behandelt werden

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz)

    StPO § 120 Abs. 1
    Beschleunigungsgrundsatz bei Untersuchungshaft

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    StPO §§ 112 ff.
    Verspätete Anordnung der Begutachtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftbefehl wegen Verzögerung aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftbefehl wegen Verzögerung aufgehoben

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
    Die Anwendung dieser Maßstäbe zwingt zu einer effizienten Verfahrensplanung und Durchführung der Hauptverhandlung (BVerfG, StV 2008, 198).

    Der EGMR (vgl. StV 2005, 136) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, StV 2008, 198) gehen davon aus, dass ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EMRK bzw. das Beschleunigungsgebot vorliegt, wenn nur an einem Tag in der Woche bzw. im Monat an weniger als vier Tagen eine Hauptverhandlung stattfindet.

  • OLG Hamm, 27.12.2011 - 3 Ws 424/11

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Strafhaft in anderer Sache ohne Notierung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10; Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch Senat, Beschluss vom 21. April 2010, 1 Ws 222/10, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).

    Untersuchungshaftverfahren sind mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (vgl. BVerfG, StV 2006, 73; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11).

  • EGMR, 29.07.2004 - 49746/99

    Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
    Der EGMR (vgl. StV 2005, 136) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, StV 2008, 198) gehen davon aus, dass ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EMRK bzw. das Beschleunigungsgebot vorliegt, wenn nur an einem Tag in der Woche bzw. im Monat an weniger als vier Tagen eine Hauptverhandlung stattfindet.
  • OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06

    Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, Verletzung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10; Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch Senat, Beschluss vom 21. April 2010, 1 Ws 222/10, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
    Untersuchungshaftverfahren sind mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und haben grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren (vgl. BVerfG, StV 2006, 73; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
    Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen verstärkt sich dabei gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (BVerfG, NJW 2006, 652; StV 2007, 644; StV 2008, 421).
  • OLG Koblenz, 26.09.2006 - 1 Ws 601/06

    Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10; Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch Senat, Beschluss vom 21. April 2010, 1 Ws 222/10, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10

    Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10; Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch Senat, Beschluss vom 21. April 2010, 1 Ws 222/10, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).
  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10; Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch Senat, Beschluss vom 21. April 2010, 1 Ws 222/10, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ws 12/07

    Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls nach dreimonatiger Haftdauer wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10; Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09) betont in seiner ständigen Rechtsprechung die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der die Freiheit der Person garantiert, und fordert deshalb die konsequente Einhaltung des für Haftsachen geltenden verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (so auch Senat, Beschluss vom 21. April 2010, 1 Ws 222/10, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011, 3 Ws 424/11; OLG Brandenburg, StV 2007, 363; OLG Dresden, StV 2007, 93; OLG Koblenz, StV 2007, 91).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen

  • OLG Hamburg, 23.02.2016 - 2 Ws 111/14

    DNA-Identitätsfeststellung: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die

    Vielmehr wird in Strafverfahren, in denen es zu einem "Datenbanktreffer" im Sinne eines positiven Vergleichsergebnisses kommt, in aller Regel eine die Übereinstimmung verifizierende erneute Untersuchung der DNA des Verdächtigen nach § 81e StPO geboten sein, bei der dann die erforderliche Anzahl von Merkmalssystemen erfasst werden kann (vgl. dazu auch AG Hamburg, StraFo 2012, 266).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2017 - 1 Ws 235/16

    Vollstreckungsübernahme einer in den Niederlanden verhängten Freiheitsstrafe:

    Denn auch im Rahmen der Vollstreckungshilfe gelten die besonderen Anforderungen für Abwesenheitsurteile im Berufungsverfahren nur dann, wenn in diesem erstmals eine gerichtliche Verurteilung ausgesprochen oder aber die Strafe über das in erster Instanz verhängte Strafmaß hinaus erhöht wurde (vgl. Senat StraFo 2015, 384 und Beschluss vom 12.08.2013, 1 Ws 142/12, abgedruckt bei juris; OLG Köln StraFo 2015, 77; OLG Stuttgart StV 2005, 3284).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2013 - 1 Ws 166/13

    Aufhebung eines Haftbefehls wegen absehbarer Verfahrensverzögerungen:

    Ein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts, dass ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot stets und immer dann vorliegt, wenn in Haftsachen nur an einem Tag in der Woche eine Hauptverhandlung stattfindet, lässt sich der Rechtsprechung des BVerfG - auch der Entscheidung vom 17. Januar 2013 (a.a.O. Rn. 52 f.) - nicht entnehmen (die Rechtsprechung des BVerfG unzulässig verkürzend daher OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2011 - III-3 Ws 424/11 - juris Rn. 76; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. April 2012 - 1 Ws 142/12 - juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 1 Ws 8/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafvollstreckungssachen: Vollstreckungsübernahme

    Da das rechtliche Gehör insoweit bereits im Verfahren vor dem Amtsgerichts L./Rumänien gewahrt war, kommt es nicht darauf an, ob im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht L./Rumänien am 28.01.2015 eine umfassende Hauptverhandlung durchgeführt wurde oder eine solche aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht geboten war, denn auch im Rahmen der Vollstreckungshilfe gelten die besonderen Anforderungen für Abwesenheitsurteile im Berufungsverfahren nur dann, wenn in diesem erstmals eine gerichtliche Verurteilung ausgesprochen oder aber die Strafe über das in erster Instanz verhängte Strafmaß hinaus erhöht wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31.1.2017, 1 Ws 235/16, und 12.08.2013, 1 Ws 142/12 - jeweils abgedruckt bei juris sowie in StraFo 2015, 384; OLG Köln StraFo 2015, 77; OLG Stuttgart StV 2005, 3284), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 1 AK 10/15

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung eines Verfolgten zur Strafvollstreckung

    Diese Anforderungen gelten auch für ein Berufungsverfahren jedenfalls dann, wenn in diesem erstmals eine gerichtliche Verurteilung ausgesprochen oder aber die Strafe - wie vorliegend - über das in erster Instanz verhängte Strafmaß hinaus erhöht wurde (OLG Stuttgart StV 2005, 284; OLG Köln StraFo 2015, 77; vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 12.08.2013, 1 Ws 142/12, abgedruckt bei juris).
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