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   OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11   

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https://dejure.org/2012,35350
OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11 (https://dejure.org/2012,35350)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.06.2012 - 1 U 119/11 (https://dejure.org/2012,35350)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 1 U 119/11 (https://dejure.org/2012,35350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Haftung des behandelnden Arztes und des Krankenhauses für Infektionen eines Patienten mit multiresistenten Krankenhauserregern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung des Arztes und des Krankenhauses für Infektionen mit Krankenhauserregern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung der Klinik bei Infektion eines Diabetespatienten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tod durch Krankenhauskeime - Die Klinik haftet für eine Infektion nur, wenn sie die Keimübertragung hätte verhindern können

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Infektion mit multiresistentem Erreger ist nicht indiziell für mangelhafte Behandlung der Klinik

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Eine MRSA-Infektion in einem Krankenhaus lässt keinen Rückschluss auf Hygienemängel zu

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Haftet eine Klinik für die Ansteckung mit Krankenhauskeimen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tod durch Krankenhauskeim - warum Ärzte über das Infektionsrisiko nicht extra aufklären müssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1375
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10

    Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11
    aa) Nach Ansicht des Senats, die er sich nach kritischer Prüfung der entsprechenden Bewertung des Sachverständigen auf der tatsächlichen Grundlage seiner Ausführungen unter Berücksichtigung aller Umstände gebildet hat (vgl. dazu BGH, NJW 2012, 227 f.; BGH, VersR 2004, 645, 647; BGH, VersR 2008, 644, 645; BGH, VersR 2009, 1406, 1408), liegt ein grober Behandlungsfehler hier nicht vor.

    Insbesondere stellt das Unterlassen der Blutuntersuchung als solches keinen groben Behandlungsfehler dar, also ein medizinisches Fehlverhalten, das aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGH, NJW 2012, 227 f.; BGH, VersR 2007, 995; BGH, VersR 2004, 909).

  • OLG Hamm, 16.06.2008 - 3 U 148/07

    Zu den Voraussetzungen der Arzthaftung wegen der Infektion mit einem MRSA-Keim

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht ausnahmsweise entlasten kann (BGH, NJW 1991, 1541 ff.; BGHZ 171, 358 - 364), wie schon das Landgericht, indes unter Berufung auf das Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2008, 3 U 148/07, zu Recht ausgeführt hat.

    Erst wenn der Arzt einen Eingriff, insbesondere eine Operation vornimmt, die ein zusätzliches Infektionsrisiko mit sich bringt, gehört ggf. die Aufklärung über ein durch einen Diabetes und die Operation selbst individuell erhöhtes Wundinfektionsrisiko zur spezifischen Risikoaufklärung des Eingriffs (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2008, a.a.O.).

  • BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79

    Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11
    Dies setzt eine diagnostisch abgesicherte Aufklärung durch den Arzt voraus, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen muss (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1981, 633).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11
    Aber selbst dann muss der Arzt regelmäßig über das Risiko von Wundinfektion, das zu den allgemeinen Gefahren gehört, nicht gesondert aufklären (vgl. BGH, NJW 1991, 1542; BGH, NJW 1986, 780; OLG Braunschweig, Urteil v. 10.11.2011, 1 U 29/09, ZM 2012, Nr. 6, 96, hier zitiert nach juris).
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht ausnahmsweise entlasten kann (BGH, NJW 1991, 1541 ff.; BGHZ 171, 358 - 364), wie schon das Landgericht, indes unter Berufung auf das Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2008, 3 U 148/07, zu Recht ausgeführt hat.
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 189/93

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Arztes; Verjährung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11
    Der Arzt muss diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs vorausgesetzt und erwartet werden (vgl. BGH, NJW 1999, 1778 f.; BGH, VersR 1995, 659, 660).
  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11
    Die seitens der Beklagten unterlassene frühzeitige Befunderhebung führte nur dann zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität, wenn das Unterlassen der Befunderhebung selbst als grober Behandlungsfehler zu werten wäre (BGH VersR 1998, S. 457).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11
    Der Arzt muss diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs vorausgesetzt und erwartet werden (vgl. BGH, NJW 1999, 1778 f.; BGH, VersR 1995, 659, 660).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11
    Eine Dokumentation, die aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist, ist nach Haftungsgrundsätzen auch aus Rechtsgründen nicht geboten (vgl. BGH, VersR 1999, 1282).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11
    aa) Nach Ansicht des Senats, die er sich nach kritischer Prüfung der entsprechenden Bewertung des Sachverständigen auf der tatsächlichen Grundlage seiner Ausführungen unter Berücksichtigung aller Umstände gebildet hat (vgl. dazu BGH, NJW 2012, 227 f.; BGH, VersR 2004, 645, 647; BGH, VersR 2008, 644, 645; BGH, VersR 2009, 1406, 1408), liegt ein grober Behandlungsfehler hier nicht vor.
  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05

    Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst

  • BGH, 12.02.2008 - VI ZR 221/06

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer ärztlichen Fehlbehandlung

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 261/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozess; Begriff des groben

  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 12 U 166/10

    Vertragliches Schadensersatzrecht: Pflichtverletzung eines Tierarztes;

  • OLG Braunschweig, 10.11.2011 - 1 U 29/09

    Ärzte müssen auch bei Kollegen Risikoklärung leisten

  • OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01

    Nichterheben von medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunden

  • OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06

    Arzthaftung: Schadenersatz gegen Frauenärztin wegen nicht erkannter

  • OLG München, 16.02.2012 - 1 U 3749/11

    Arzthaftung: Behandlung von Ellenbogenfrakturen in 2003 durch Fixation mittels

  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83

    Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern

  • OLG Hamm, 08.11.2013 - 26 U 62/12

    40.000 Euro Schmerzensgeld, weil sich ein Patient infolge fehlender

    Es muss mithin feststehen, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen ist (OLG Naumburg, NJW-RR 2012, 1375).
  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Es entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass eine Infektion mit einem multiresistenten Erreger weder per se eine Haftung des Arztes oder der Klinik begründet noch ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung darstellt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013, 26 U 62/12, Rn. 25; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2012, 1375-1379, Rn. 21; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2003, 3 U 134/03, Rn. 15).
  • OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da der Nachweis, dass der Kläger während eines

    Es entspricht zudem sowohl der Rechtsprechung des Senats (OLG München vom 11.10.2011, 1 U 2952/11) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm vom 13.12.2004, 3 U 135/04 und vom 09.12.2009, 3 U 122/09; OLG Sachsen-Anhalt vom 12.06.2012, 1 U 119/11), dass die Infektion eines Patienten mit einem multiresistenten Erreger während eines Krankenhausaufenthalts weder per se eine Haftung der Klinik begründet, noch ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 8 U 107/13

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da Fehler bei der Behandlung eines

    Aufzeichnungspflichtig sind danach die aus medizinischer Sicht für die ärztliche Diagnose und Therapie wesentlichen medizinischen Fakten, nicht aber selbstverständliche Routinemaßnahmen, die sich vorliegend zudem aus dem Hygieneplan ergeben (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2004, AZ: 3 U 113/04, zitiert nach juris; OLG Naumburg, NJW-RR 2012, 1375; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.11.2007, AZ: 12 U 53/07, zitiert nach juris).
  • AG Essen, 07.10.2022 - 12 C 2/22

    Feststellung von Schmerzensgeldansprüchen als Insolvenzforderungen in der

    Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordert dabei eine jedenfalls über 50 % liegende Wahrscheinlichkeit (OLG Naumburg, NJW-RR 2012, 1375).
  • KG, 08.12.2014 - 20 U 224/13

    Schadensersatzanspruch wegen eines vermeintlichen ärztlichen Behandlungsfehlers;

    Ein pauschaler Vorwurf reicht dafür nicht aus (vgl. dazu OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juni 2012 - 1 U 119/11 -, NJW-RR 2012, 1375 ff., zitiert nach juris).
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