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   OLG Naumburg, 12.07.2012 - 9 U 51/12 (Hs), 9 U 51/12   

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https://dejure.org/2012,35352
OLG Naumburg, 12.07.2012 - 9 U 51/12 (Hs), 9 U 51/12 (https://dejure.org/2012,35352)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.07.2012 - 9 U 51/12 (Hs), 9 U 51/12 (https://dejure.org/2012,35352)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - 9 U 51/12 (Hs), 9 U 51/12 (https://dejure.org/2012,35352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 9 Abs 2 Nr 3 BuchPrG, § 12 Abs 1 S 1 UWG
    Buchpreisbindung: Aufwendungsersatz bei Abmahnung durch einen Preisbindungstreuhänder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Kosten einer Abmahnung durch einen Buchpreisbindungstreuhänder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Kosten einer Abmahnung durch einen Buchpreisbindungstreuhänder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)

    Abmahnkosten bei Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abmahnungskosten von Rechtsanwalt als (Buch-) Preisbindungstreuhänder richten sich nach RVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 491
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 24.04.2007 - 11 U 41/06

    Abmahnkosten des Preisbindungstreuhänders

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2012 - 9 U 51/12
    Zwar ist zutreffend der Ansatz, dass die hierin eingeräumte Klagebefugnis noch nichts über die Höhe des Aufwendungsersatzanspruches aussagt (OLG Frankfurt, Urteil vom 24.04.2007 - 11 U 41/06 und vom 08.12.2009 - 11 U 72/07 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2009 - 11 U 72/07

    Begriff des Buchpreisbindungstreuhänders; Beweislast für das Fehlen einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.07.2012 - 9 U 51/12
    Zwar ist zutreffend der Ansatz, dass die hierin eingeräumte Klagebefugnis noch nichts über die Höhe des Aufwendungsersatzanspruches aussagt (OLG Frankfurt, Urteil vom 24.04.2007 - 11 U 41/06 und vom 08.12.2009 - 11 U 72/07 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 27.06.2018 - 11 U 186/14

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Berührungsloser Unfall; Abwägung von

    Der Senat kann das erstinstanzliche Grund- und Teilurteil auch nicht als Teilgrund- und Teilendurteil auslegen, weil keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen entsprechenden Willen in den Entscheidungsgründen und dem Gesamtinhalt des Urteils anklingen (vgl. BGH, NJW 1991, 1896 unter Hinweis auf BGH, NJW 1953, 184; ferner OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-9 U 51/12 = BeckRS 2013, 00854).

    Der Senat hat deswegen mit Zustimmung der Parteien die Entscheidung über die in erster Instanz anhängig gewordenen Feststellungsanträge an sich gezogen (vgl. BGH NJW 1999, 1035, [1036]; OLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-9 U 51/12 = BeckRS 2013, 00854) und sodann über die gesamte Klage entschieden.

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