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   OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 100/13   

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https://dejure.org/2014,19624
OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 100/13 (https://dejure.org/2014,19624)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2014 - 2 U 100/13 (https://dejure.org/2014,19624)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2014 - 2 U 100/13 (https://dejure.org/2014,19624)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 249 BGB, § 253 BGB
    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldbemessung bei Verletzungen eines Motorradfahrers im Genitalbereich sowie Prellungen im Beckenbereich und Oberschenkel-/Knietusion

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Verletzungen eines Motorradfahrers im Genitalbereich

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Erektionsstörung nach Verkehrsunfall - nur geringes Schmerzensgeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 1
    Höhe des Schmerzensgeldes bei Verletzungen im Genitalbereich mit der Folge einer dauerhaften erektilen Dysfunktion sowie Prellungen im Bereich des Beckens und der Wirbelsäule und einer Oberschenkel-/Kniekontusion; MdE 10 %, 2 Tage stationäre Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 16 (Leitsatz)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld von 25.000 Euro aufgrund dauerhafter Erektionsstörung nach Verkehrsunfall - Erektionsstörung kann zu Beeinträchtigungen des Sexuallebens, Stimmungsveränderungen und Depressionen führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 20
  • NZV 2015, 144
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 100/13
    b) Zur Verdeutlichung der Reichweite der jetzigen gerichtlichen Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch einen - wie hier uneingeschränkt geltend gemachten - Schmerzensgeldbetrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten werden, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden konnte (etwa BGH, Urteil v. 14.02.2006 - Az.: VI ZR 322/04 - , NJW-RR 2006, 712 ff.; BGH, Urteil v. 20.01.2004 - Az.: VI ZR 70/03 - , NJW 2004, 1243 ff.; BGH, Urteil v. 20.03.2001 - Az.: VI ZR 325/99 - , NJW 2001, 3414 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 100/13
    b) Zur Verdeutlichung der Reichweite der jetzigen gerichtlichen Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch einen - wie hier uneingeschränkt geltend gemachten - Schmerzensgeldbetrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten werden, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden konnte (etwa BGH, Urteil v. 14.02.2006 - Az.: VI ZR 322/04 - , NJW-RR 2006, 712 ff.; BGH, Urteil v. 20.01.2004 - Az.: VI ZR 70/03 - , NJW 2004, 1243 ff.; BGH, Urteil v. 20.03.2001 - Az.: VI ZR 325/99 - , NJW 2001, 3414 f., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 100/13
    b) Zur Verdeutlichung der Reichweite der jetzigen gerichtlichen Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch einen - wie hier uneingeschränkt geltend gemachten - Schmerzensgeldbetrag alle diejenigen Schadensfolgen abgegolten werden, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt werden konnte (etwa BGH, Urteil v. 14.02.2006 - Az.: VI ZR 322/04 - , NJW-RR 2006, 712 ff.; BGH, Urteil v. 20.01.2004 - Az.: VI ZR 70/03 - , NJW 2004, 1243 ff.; BGH, Urteil v. 20.03.2001 - Az.: VI ZR 325/99 - , NJW 2001, 3414 f., jeweils m.w.N.).
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