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   OLG Naumburg, 13.04.2000 - 7 U 127/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6727
OLG Naumburg, 13.04.2000 - 7 U 127/99 (https://dejure.org/2000,6727)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.04.2000 - 7 U 127/99 (https://dejure.org/2000,6727)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. April 2000 - 7 U 127/99 (https://dejure.org/2000,6727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidriger Überschreitung der Grenzen zulässiger Werbung; Zulässigkeit reklamehafter Werbung eines Steuerberatungsbüros; Verbot berufswidriger Werbung zur Verhinderung der Verfälschung des jeweiligen Berufsbildes; Liberalisierung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 332
  • GRUR-RR 2001, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 13. April 2000 - 7 U 127/99 -.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 13. April 2000 - 7 U 127/99 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes; es wird aufgehoben.

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2002 - 2 Ws 184/02

    Zulässigkeit von Werbemaßnahmen eines Steuerberaters

    Die in der BOStB niedergelegten Regelungen können Aufschluss darüber geben, was in der Berufsgruppe als zulässige bzw. unzulässige Werbung anzusehen ist (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2001, 332-334).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 6 U 206/01

    Berufsrecht: Standeswidrige Werbung einer Steuerberaterkanzlei durch

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt auch grundlegend von den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des OLG Naumburg (NJW-RR 2001, 332) und des Senats (a.a. O) zugrunde lagen.
  • OLG Frankfurt, 21.11.2002 - 6 U 106/01

    Unlauterer Wettbewerb: Beschilderung durch ein Steuerberaterbüro im

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt auch grundlegend von den Fallkonstellationen, die den Entscheidungen des OLG Naumburg (NJW-RR 2001, 332) und des Senats (a.a.O.) zugrunde lagen.
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