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   OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03   

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OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4162)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.05.2004 - 4 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4162)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 4 U 165/03 (https://dejure.org/2004,4162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anspruchs auf Zahlung einer Invaliditätsleistung aus einer Versicherung; Hinweis auf das Rechnen mit Dauerschäden als ärztliche Feststellung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer ärztlichen Feststellung der Invalidität als ...

  • Judicialis

    ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § ... 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § 1922; ; VVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 179 Abs. 1; ; GUB 95 § 1; ; GUB 95 § 7; ; GUB 95 § 7 I (1) Satz 2; ; AUB 88 § 7; ; AUB 61 § 8 II (1)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7
    Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GUB 95 § 7 I (1) Satz 2
    Unfallversicherung: Anforderungen an den Nachweis, dass ein Verkehrsunfall Ursache für Schäden an der Bandscheibe ist und nicht degenerative Veränderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 970
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
    Der Versicherer handelt grundsätzlich auch nicht treuwidrig, wenn er sich auf eine Fristversäumung, die zum Verlust des Versicherungsanspruchs führt, beruft (BGH VersR 1978, 1036); dies gilt im vorliegenden Fall erst recht deshalb, weil die Beklagte frühzeitig mit Schreiben vom 17.02.1999 ausdrücklich auf diese Fristen hingewiesen hat.

    Auch wenn in zahlreichen Gerichtsentscheidungen die Rede davon ist, dass der Versicherer ggf. gegen Treu und Glauben verstoße, wenn er sich auf die Nichteinhaltung der Fristen des § 7 AUB (bzw. GUB) berufe, ändert diese Formulierung nichts daran, dass die Wahrung der Fristen nach ganz herrschender Auffassung, die vom erkennenden Senat geteilt wird, eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung darstellt (z. B. BGH VersR 1978, 1036).

  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
    Bei der Einhaltung dieser Fristen handelt es sich um eine echte Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 65, 505; NJW 1995, 2854, 2855), sodass die Nichteinhaltung grundsätzlich zum Verlust des Anspruchs führt.

    In diesem Sinne dürfte auch die Entscheidung BGH NJW 95, 2854 ff. zu verstehen sein.

  • OLG Frankfurt, 16.04.1992 - 16 U 107/91

    Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
    Während Wussow/Pürckhauer (AUB 6. Aufl. 1990, § 7 Rn. 21) sowie Prölss/Martin/Knappmann (VVG 26. Aufl., § 7 AUB 88 Rn. 10) diese Formulierung für ausreichend halten, vertritt Grimm (Unfallversicherung 3. Aufl., § 7 Rn. 11) unter Berufung auf BGH VersR 81, 160 und OLG Frankfurt VersR 93, 174 die gegenteilige Auffassung, weil diese Erklärung nur besage, dass die Invalidität in der Zukunft voraussichtlich festgestellt werden könne.

    Es genügt danach nicht die Erhebung von Befunden, sondern es ist eine Wertung der Befunde dahin erforderlich, dass der Arzt aus ihnen tatsächlich die dauernde Arbeitsunfähigkeit geschlossen hat (OLG Frankfurt, VersR 93, 174; Grimm a.a.O., § 7 Rn. 11).

  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 263/63

    Klage gegen die Unfallversicherung auf Versicherungsschutz - Dauernde

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
    Bei der Einhaltung dieser Fristen handelt es sich um eine echte Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 65, 505; NJW 1995, 2854, 2855), sodass die Nichteinhaltung grundsätzlich zum Verlust des Anspruchs führt.
  • BGH, 13.11.1980 - IVa ZR 173/80

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallversicherungsschutzes - Antrag auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.05.2004 - 4 U 165/03
    Während Wussow/Pürckhauer (AUB 6. Aufl. 1990, § 7 Rn. 21) sowie Prölss/Martin/Knappmann (VVG 26. Aufl., § 7 AUB 88 Rn. 10) diese Formulierung für ausreichend halten, vertritt Grimm (Unfallversicherung 3. Aufl., § 7 Rn. 11) unter Berufung auf BGH VersR 81, 160 und OLG Frankfurt VersR 93, 174 die gegenteilige Auffassung, weil diese Erklärung nur besage, dass die Invalidität in der Zukunft voraussichtlich festgestellt werden könne.
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei

    Es muss sich die ärztlicherseits angenommene Ursache der Invalidität und die Art der Auswirkung auf den Gesundheitszustand des Versicherten entnehmen lassen, unabhängig davon, ob die Feststellungen zutreffend sind (BGH RuS 1997, 84; Naumburg OLGR 2005, 179 - 180).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15

    Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Lässt die ärztliche Bescheinigung - wie hier - mithin allenfalls auf die Möglichkeit des Eintritts eines Dauerschadens schließen, genügt das mangels einer konkreten Prognose im Hinblick auf eine bereits eingetretene oder zu erwartende Invalidität für die Annahme einer ärztlichen Invaliditätsfeststellung nicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1980 - IVa ZR 173/80 - VersR 1981, 160: die Formulierung "mit einem Dauerschaden ist zu rechnen" soll nicht genügen; OLG Hamm, RuS 2012, 195; OLG Naumburg, VersR 2005, 970; OLG Bremen, RuS 2002, 483; OLG Celle, RuS 2002, 260; Rixecker in Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 186 Rdn. 6; Mangen in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 47 Rdn. 167; Schubach in Schubach/Jannsen, Private Unfallversicherung, 2010, Ziff. 2.1 AUB 2008 Rdn. 25; Grimm, Unfallversicherung, 5. Auflage 2013, Ziff. 2 AUB 2010 Rdn. 13).
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Nach alledem fehlt es an einer bedingungsgemäß vereinbarten Anspruchsvoraussetzung für die vom Kläger begehrte Invaliditätsleistung, so dass die Klage unschlüssig ist (vergleiche insoweit OLG Hamm MDR 2006, 1045; OLG Naumburg VersR 2005, 970).
  • OLG Köln, 08.03.2013 - 20 U 204/12

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität in der privaten

    Ärztliche Befundberichte, die lediglich die Verletzungsfolge beschreibende Diagnosen enthalten oder Formulierungen wie "mit einem Dauerschaden ist zu rechnen" (vgl. BGH VersR 81, 160; OLG Naumburg VersR 2005, 970 f.; OLG Frankfurt VersR 1993, 174) oder "ein Dauerschaden ist zu erwarten" reichen dafür nicht aus (Senat, Beschluss vom 23.04.2010, 20 U 7/10, juris; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., 2013, AUB 2 Rdnr. 13 mwN).
  • OLG Köln, 23.08.2010 - 20 U 5/10

    Anspruch auf weitere Invaliditätsleistung und Unfallrente aus einer

    Ärztliche Befundberichte, die lediglich die Verletzungsfolge beschreibende Diagnosen beinhalten oder Formulierungen enthalten wie "mit einem Dauerschaden ist zu rechnen" (vgl. BGH VersR 81, 160; OLG Naumburg VersR 2005, 970 f.; OLG Frankfurt VersR 1993, 174) oder "ein Dauerschaden ist zu erwarten" (vgl. OLG Karlsruhe ZfS 1993, 32; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl. 2006, § 2 AUB 99 Rdnr. 11 mwN) reichen als ärztliche Feststellung der Invalidität nicht aus.
  • OLG Rostock, 24.04.2009 - 5 U 263/08

    Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität als

    Es muss sich daraus die ärztlicherseits angenommene Ursache der Invalidität und die Art der Auswirkungen auf den Gesundheitszustand des Versicherten entnehmen lassen, unabhängig davon, ob die Feststellungen zutreffend sind (BGH VersR 1997, 442; OLG Naumburg VersR 2005, 970).
  • LG Dortmund, 19.02.2009 - 2 O 370/08

    Wirksamkeit einer Fristenregelung unter Berücksichtigung des Transparenzgebotes

    Somit fehlt es an einer bedingungsgemäß vereinbarten Anspruchsvoraussetzung für die vom Kläger begehrte Invaliditätsleistung, so dass die Klage unschlüssig ist (OLG Hamm, MDR 2006, 1045; OLG Naumburg, VersR 2005, 970).
  • LG Dortmund, 25.03.2009 - 2 O 351/08

    Eine schriftliche ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität als

    Somit fehlt es an einer bedingungsgemäß vereinbarten Anspruchsvoraussetzung für die vom Kläger begehrt Invaliditätsleistung, so dass die Klage unschlüssig ist (OLG Hamm, MDR 2006, 1045; OLG Naumburg, VersR 2005, 970).
  • OLG Köln, 23.04.2010 - 20 U 7/10

    Notwendigkeit einer fristgerechten ärztlichen Invaliditätsfeststellung für einen

    Ärztliche Befundberichte, die lediglich die Verletzungsfolge beschreibende Diagnosen beinhalten oder Formulierungen enthalten wie "mit einem Dauerschaden ist zu rechnen" (vgl. BGH VersR 81, 160; OLG Naumburg VersR 2005, 970 f.; OLG Frankfurt VersR 1993, 174) oder "ein Dauerschaden ist zu erwarten" (vgl. OLG Karlsruhe ZfS 1993, 32; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl. 2006, § 2 AUB 99 Rdnr. 11 mwN) reichen dafür nicht aus.
  • LG Göttingen, 27.01.2011 - 8 O 192/10

    Unfallversicherung - Anforderungen an ärztliche Feststellung der Invalidität als

    Die ärztliche Feststellung ist Anspruchsvoraussetzung (BGH VersR 1978, 1036-1038; OLG Naumburg VersR 2005, 970-971).
  • LG Darmstadt, 11.11.2008 - 1 O 81/08
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