Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43881
OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12 (https://dejure.org/2012,43881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.12.2012 - 2 U 14/12 (https://dejure.org/2012,43881)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 2 U 14/12 (https://dejure.org/2012,43881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 305 Abs 1 S 3 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 1 Abs 1 PrKG
    Energielieferungsvertrag: Inhaltskontrolle von Vertragsklauseln in Sonderkunden-Gaslieferverträgen über die Berechnungsfaktoren des Gaspreises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in Sonderkunden-Lieferungsverträgen für leitungsgebundenes Erdgas

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum AGB-Charakter von Vertragsklauseln in Sonderkunden-Gaslieferverträgen über die Berechnungsfaktoren des Gaspreises

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307Abs. 1
    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in Sonderkunden-Lieferungsverträgen für leitungsgebundenes Erdgas

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschied zwischen Preishauptabreden und Preisnebenabreden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel eines Gasversorgungsunternehmens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    aa) Preisvereinbarungen unterliegen nicht der Inhaltskontrolle, soweit sie Art und Umfang der Vergütung unmittelbar regeln (sog. Preishauptabreden, vgl. nur BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96 = RdE 2010, 209 - in juris Tz. 19; ebenso, wie vom Landgericht zitiert, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 304/08, RdE 2010, 215, in juris Tz. 25; vgl. auch Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn. 46 m.w.N.).

    Hiervon zu unterscheiden sind die - kontrollfähigen - sog. Preisnebenabreden, das sind Abreden, die nur mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben und an deren Stelle im Falle ihrer Unwirksamkeit dispositives Gesetzesrecht treten kann (vgl. BGH, jeweils a.a.O. - in VIII ZR 178/08 in juris Tz. 20, in VIII ZR 304/08 in juris Tz. 26; Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn. 47 m.w.N.).

    Solche Regelungen enthalten eine Abweichung von der im BGB vorgesehenen Unabänderlichkeit der Preise (vgl. BGH, Urteil v. 06.02.1985, VIII ZR 61/84, BGHZ 93, 358 - in juris Tz. 12 noch für § 8 AGBG für Preisregelungen in einem Trinkwasserversorgungsvertrag ; Urteil v. 28.03.2007, VIII ZR 144/06, BGHZ 171, 374 für Preisregelungen in einem Stromversorgungs-Tarifvertrag ; Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 19 f.).

    Im Jahre 1997 existierte ein liberalisierter Markt für leitungsgebundenes Erdgas nicht, so dass mangels wirksamen Wettbewerbs schon keine Marktpreise für dieses Gas feststellbar waren (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 31).

    Die Schranke des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedoch überschritten, wenn Preisänderungsklauseln dem Verwender die Möglichkeit einräumen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 35 m.w.N.; VIII ZR 304/08, a.a.O. - in juris Tz. 33 f.).

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    aa) Preisvereinbarungen unterliegen nicht der Inhaltskontrolle, soweit sie Art und Umfang der Vergütung unmittelbar regeln (sog. Preishauptabreden, vgl. nur BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, BGHZ 185, 96 = RdE 2010, 209 - in juris Tz. 19; ebenso, wie vom Landgericht zitiert, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 304/08, RdE 2010, 215, in juris Tz. 25; vgl. auch Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn. 46 m.w.N.).

    Hiervon zu unterscheiden sind die - kontrollfähigen - sog. Preisnebenabreden, das sind Abreden, die nur mittelbare Auswirkungen auf Preis und Leistung haben und an deren Stelle im Falle ihrer Unwirksamkeit dispositives Gesetzesrecht treten kann (vgl. BGH, jeweils a.a.O. - in VIII ZR 178/08 in juris Tz. 20, in VIII ZR 304/08 in juris Tz. 26; Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn. 47 m.w.N.).

    Selbst eine etwaige Zulässigkeit der Preisänderungsklausel in den Verträgen T. und L. hinderte eine darüber hinausgehende Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB nicht (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 304/08, a.a.O. - in juris Tz. 31).

    (2) Auf Seiten des Kunden des Versorgungsunternehmens ist - unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher i.S. von § 13 BGB oder Unternehmer i.S. von § 14 BGB ist - stets das Interesse daran zu berücksichtigen, vor Preisanpassungen geschützt zu werden, die über die Wahrung des ursprünglich festgelegten Äquivalenzverhältnisses hinausgehen (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 304/08, a.a.O. - in juris Tz. 33 m.w.N.).

    Die Schranke des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedoch überschritten, wenn Preisänderungsklauseln dem Verwender die Möglichkeit einräumen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (vgl. BGH, Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 35 m.w.N.; VIII ZR 304/08, a.a.O. - in juris Tz. 33 f.).

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    a) Die Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung, wie sie sich aus der neueren Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes zu Energieversorgungsverträgen (vgl. Urteile jeweils v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372; und VIII ZR 93/11, RdE 2012, 200) ergeben, welcher sich der Senat anschließt, sind erfüllt.

    bb) Der Bundesgerichtshof hat in den beiden o.g. Entscheidungen die infolge der Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 Abs. 1 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag dadurch geschlossen, dass er im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung davon ausgegangen ist, dass ein Kunde die Unwirksamkeit einer Preiserhöhung, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führt, dann nicht mehr geltend machen können soll, wenn er sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (vgl. BGH, Urteil v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11, a.a.O. - in juris Tz. 23 f., 31 f.).

  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 93/11

    Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    a) Die Voraussetzungen für eine ergänzende Vertragsauslegung, wie sie sich aus der neueren Rechtsprechung des VIII. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes zu Energieversorgungsverträgen (vgl. Urteile jeweils v. 14.03.2012, VIII ZR 113/11, BGHZ 192, 372; und VIII ZR 93/11, RdE 2012, 200) ergeben, welcher sich der Senat anschließt, sind erfüllt.
  • BGH, 23.05.2012 - VIII ZR 210/11

    Gasversorgungsvertrag: Verjährungsfristbeginn für Rückzahlungsansprüche wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    a) Die Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsansprüche wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt allerdings nicht bereits mit der Leistung von (monatlichen) Abschlagszahlungen, sondern erst mit dem Zugang der Jahresabrechnung bzw. einer dieser gleichstehenden Abrechnung für den Monat Dezember des jeweiligen Jahres zu laufen (vgl. BGH, Urteil v. 23.05.2012, VIII ZR 210/11, RdE 2012, 292).
  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    Solche Regelungen enthalten eine Abweichung von der im BGB vorgesehenen Unabänderlichkeit der Preise (vgl. BGH, Urteil v. 06.02.1985, VIII ZR 61/84, BGHZ 93, 358 - in juris Tz. 12 noch für § 8 AGBG für Preisregelungen in einem Trinkwasserversorgungsvertrag ; Urteil v. 28.03.2007, VIII ZR 144/06, BGHZ 171, 374 für Preisregelungen in einem Stromversorgungs-Tarifvertrag ; Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 19 f.).
  • BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    Solche Regelungen enthalten eine Abweichung von der im BGB vorgesehenen Unabänderlichkeit der Preise (vgl. BGH, Urteil v. 06.02.1985, VIII ZR 61/84, BGHZ 93, 358 - in juris Tz. 12 noch für § 8 AGBG für Preisregelungen in einem Trinkwasserversorgungsvertrag ; Urteil v. 28.03.2007, VIII ZR 144/06, BGHZ 171, 374 für Preisregelungen in einem Stromversorgungs-Tarifvertrag ; Urteil v. 24.03.2010, VIII ZR 178/08, a.a.O. - in juris Tz. 19 f.).
  • LG München I, 13.01.2012 - 23 O 13695/11

    Gaslieferungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig verwendeten

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    Enthält ein Vertrag eine Berechnungsformel für einen Vertragspreis, so kommt es darauf an, ob mit dieser Formel der Ausgangspreis konstitutiv festgelegt wird ( so der Arbeitspreis in dem Fall, welcher der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts München I, Urteil v. 13.01.2012, 23 O 13695/11, RdE 2012, 166 - vgl. in juris Tz. 7 bis 14, insbes. Tz. 11, zugrunde lag ) oder ob deren Anwendung, wie hier, erst bei einer Veränderung der dem Vertragsschluss zugrunde liegenden kalkulatorischen Umstände eröffnet wird.
  • OLG Hamm, 28.10.2010 - 2 U 60/10

    Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Vertrag über die Belieferung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.12.2012 - 2 U 14/12
    dd) Für die Bewertung der Unangemessenheit der mit der Preisänderungsklausel objektiv eröffneten Möglichkeit einer unzulässigen Gewinnsteigerung zugunsten der Beklagten als Gasversorgerin ist es aus den vorgenannten Gründen unerheblich, dass die Klägerin Unternehmerin ist (ebenso OLG Hamm, Urteil v. 28.10.2010, I-2 U 60/10 - zitiert nach juris; auch Ebbinghaus/Schroeder RdE 2012, 228).
  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    Soweit dagegen in Instanzrechtsprechung und Literatur unter Bezugnahme auf die Senatsrechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, dass nach dieser Rechtsprechung eine ölpreisindexierte Preisgleitklausel ohne Weiteres auch gegenüber einem Unternehmen unwirksam sei (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 U 14/12, juris Rn. 65 und 68; OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 U 60/10, juris Rn. 36; Ebbinghaus/Schroeder, aaO S. 231 f.), trifft dies nicht zu.
  • OLG Naumburg, 26.02.2013 - 12 U 168/12

    Erdgaslieferungsvertrag: Kontrollfähigkeit der Klausel über die Bindung des

    Zu diesem Ergebnis gelange auch der 2. Zivilsenat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 U 14/12 - in einem vergleichbaren Fall.

    Etwas anderes ergibt sich schließlich nicht aus dem von der Klägerin in Bezug genommenen Urteil des zweiten Senats des OLG Naumburg vom 13. Dezember 2012 (Gesch-Nr.: 2 U 14/12).

  • OLG Hamm, 16.07.2013 - 19 U 19/13

    Inhaltskontrolle einer Preisabrede in einem Gaslieferungsvertrag

    Denn die Unangemessenheit ergibt sich allein daraus, dass die Beklagte nach der Vertragsbestimmung das Äquivalenzverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung zu ihren Gunsten verändern kann; insoweit lässt das BGB eine Differenzierung der Schutzwürdigkeit der Interessen von Verbrauchern und Unternehmern als Kunden nicht erkennen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 28.10.2010 - 2 U 60/10 - Anlage K6, dort S. 12; OLG Naumburg, Urt. v. 13.12.2012 - 2 U 14/12 - BeckRS 2013, 01885, unter B.I.5.c)dd); Ebbinghaus/Schroeder, RdE 2012, 228, 231).
  • OLG Bamberg, 23.01.2013 - 8 U 44/12

    Gasversorgungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine Preisänderungsklausel

    Der Senat sieht sich insoweit auch in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 13.12.2012 (Az.: 2 U 14/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht