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   OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14   

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https://dejure.org/2016,34528
OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14 (https://dejure.org/2016,34528)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.03.2016 - 1 U 115/14 (https://dejure.org/2016,34528)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. März 2016 - 1 U 115/14 (https://dejure.org/2016,34528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 280 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzt- und Krankenhaushaftung: Schädigung eines Kindes durch fehlerhaft geleistete Geburtshilfe; Abgrenzung zwischen Diagnose- und Befunderhebungsfehler; Auswertung einer CTG-Aufzeichnung anhand von Standardwerten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzbegehren aus einem Behandlungsvertrag aufgrund der Schädigung eines Kindes durch fehlerhaft geleistete Geburtshilfe; Abgrenzung des Befunderhebungsfehlers zu einem Fehler in der Diagnose; Qualifizierung einer objektiv falschen Diagnose als Behandlungsfehler; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Diagnose- und Befunderhebungsfehler bei der Überwachung des Geburtsverlaufs

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abgrenzung von Diagnose- und Befunderhebungsfehler bei der Überwachung des Geburtsverlaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgrenzung des Befunderhebungsfehlers zu Fehler in Diagnose bei vorgeburtlicher Kardiotokografieaufnahme

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
    Das haftungsrelevante Verhalten fand also nicht dort statt, wo mit der Unterbrechung des CTG die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen worden sein soll (vgl. allgemein zum Befunderhebungsfehler BGH NJW 2011, 1672 f.).

    Ihr Vorwurf beschränkt sich damit tatsächlich auf die Fehlinterpretation von erhobenen oder sonst vorliegenden Befunden, in deren Folge die Ärzte der Beklagten die aus berufsfachlicher Sicht ihres Fachbereichs gebotenen therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen nicht ergriffen, was den Diagnosefehler kennzeichnet (BGH NJW 2011, 1672, 1673; Greiß/Greiner, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rdn. B55; Martis/Winkhart-Martis MDR 2013, 634, 635).

    Es ist dagegen kein Befunderhebungsfehler, wenn bei zutreffender Diagnose weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH NJW 2011, 1672, 1673; OLG Koblenz NJOZ 2013, 979, 980; Greiß/Greiner, Rdn. B64; Martis/Winkhart-Martis MDR 2015, 746 m.w.N.; 2013, 634, 635).

    Bei der Auswertung von Befunden hat der verantwortungsvolle Arzt unter Berücksichtigung der konkreten Behandlungssituation alle aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs als auffällig zu wertende Umstände zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen (BGH NJW 2011, 1672; Greiß/Greiner a.a.O.).

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
    Das Nichterkennen einer erkennbaren Erkrankung (hier der Unterversorgung des Kindes mit Sauerstoff bzw. einer bedrängten oder kritischen Situation des Feten) und der sie kennzeichnenden Symptome ist objektiv ein Fehler in der Behandlung (BGH NJW 2003, 2827).

    Wegen der Unterschiedlichkeit im menschlichen Organismus und der daraus folgenden Möglichkeit, dass sich die Anzeichen ein und derselben Erkrankung bei jedem Patienten auch bei Rückgriff auf technische Hilfsmittel in anderer Weise ausprägen, ist bei der Annahme eines zur Haftung der Beklagten führenden Diagnosefehlers dennoch Zurückhaltung geboten (BGH NJW 2003, 2827 f.; Greiß/Greiner, Rdn. B55; Martis/Winkhart-Martis MDR 2013, 634).

  • OLG Koblenz, 26.09.2012 - 5 U 783/12
    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
    Es ist dagegen kein Befunderhebungsfehler, wenn bei zutreffender Diagnose weitere Befunde zu erheben gewesen wären (BGH NJW 2011, 1672, 1673; OLG Koblenz NJOZ 2013, 979, 980; Greiß/Greiner, Rdn. B64; Martis/Winkhart-Martis MDR 2015, 746 m.w.N.; 2013, 634, 635).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12

    Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
    In diesem Zusammenhang war mit Hilfe der Erläuterungen des Sachverständigen Dr. S. sowie des weiteren Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. V. auch der Versuch zu unternehmen, die widersprüchlichen Angaben der Sachverständigen zum geltenden Facharztstandard einer Klärung zuzuführen (vgl. BGH NJW 2014, 71, 73 f.; 74, 76; 2015, 411, 412).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1973 - XV B 801/73
    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
    In diesem Zusammenhang war mit Hilfe der Erläuterungen des Sachverständigen Dr. S. sowie des weiteren Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. V. auch der Versuch zu unternehmen, die widersprüchlichen Angaben der Sachverständigen zum geltenden Facharztstandard einer Klärung zuzuführen (vgl. BGH NJW 2014, 71, 73 f.; 74, 76; 2015, 411, 412).
  • BGH, 05.11.2013 - VI ZR 527/12

    Arzthaftung bei Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
    Dabei gehen sie von einem Befunderhebungsfehler aus, der ihnen selbst als einfache Fehlleistung zu Beweiserleichterungen in Bezug auf die haftungsbegründende Kausalität verhelfen würde (vgl. hierzu bspw. BGH NJW 2011, 2508; 2013, 3094; 2014, 688).
  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 554/12

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Primärschaden bei Befunderhebungsfehler

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
    Dabei gehen sie von einem Befunderhebungsfehler aus, der ihnen selbst als einfache Fehlleistung zu Beweiserleichterungen in Bezug auf die haftungsbegründende Kausalität verhelfen würde (vgl. hierzu bspw. BGH NJW 2011, 2508; 2013, 3094; 2014, 688).
  • BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12

    Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
    Sie dürfen keinesfalls unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden; ein Verstoß gegen Leitlinien indiziert auch nicht automatisch einen Behandlungsfehler (BGH NJW-RR 2014, 1053, 1055; Greiß/Greiner, Rdn. B9a; Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 7. Aufl., Rdn. X10).
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 106/13

    Arzthaftungsprozess: Unerlässlichkeit eines medizinischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
    Dieser verobjektivierte Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach medizinischen Kriterien, insbesondere dem fachmedizinischen Standard, den der Arzt kennen und beachten muss (BGH, Urteil vom 24.2.2015 - VI ZR 106/13).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 76/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.03.2016 - 1 U 115/14
    In diesem Zusammenhang war mit Hilfe der Erläuterungen des Sachverständigen Dr. S. sowie des weiteren Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. V. auch der Versuch zu unternehmen, die widersprüchlichen Angaben der Sachverständigen zum geltenden Facharztstandard einer Klärung zuzuführen (vgl. BGH NJW 2014, 71, 73 f.; 74, 76; 2015, 411, 412).
  • BGH, 28.03.2008 - VI ZR 57/07

    Beurteilung eines Behandlungsfehlers anhand der Leitlinien von ärztlichen

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 87/10

    Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr bei einem einfachen Befunderhebungsfehler

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