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   OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05   

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https://dejure.org/2006,4490
OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05 (https://dejure.org/2006,4490)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.06.2006 - 6 U 111/05 (https://dejure.org/2006,4490)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 6 U 111/05 (https://dejure.org/2006,4490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauerhaft genehmigungsfähige Planung als geschuldeter Werkerfolg eines sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtenden Architekten; Nichtvorliegen einer konkludenten Übernahme des Genehmigungsrisikos durch den bloßen Umstand der Kenntnis dieses Risikos ...

  • Judicialis

    NatSchG LSA § 9; ; NatSchG LSA § 11; ; NatSchG LSA § 30; ; ZPO § 540 Ab... s. 1 S. 1 Nr. 1; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 208 a. F.; ; BGB § 254; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 633 Abs. 1; ; BGB § 634 a Abs. 1 Nr. 2 n. F.; ; BGB § 635 a. F.; ; BGB § 638 a. F.; ; HOAI § 40; ; HOAI § 46; ; HOAI §§ 96 ff.; ; EGBGB Art. 229 § 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 Abs. 1; HOAI § 40
    Genehmigungsrisiko zu Lasten des Architekten bei Verpflichtung zur Erstellung einer Genehmigungsplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stillschweigende Abnahme von Architektenleistungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • lutzabel.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigungspflicht des Bauherrn einer Großbaustelle - Haftung des Architekten für genehmigungsfähige Planung (Dr. Nicolai Kley)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erstellung von Bebauungsplänen: Architekt schuldet genehmigungsfähige Planungen! (IBR 2009, 41)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einreichung der Genehmigungspläne ist noch keine (konkludente) Abnahme! (IBR 2008, 658)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 677
  • BauR 2008, 1939
  • BauR 2009, 119
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.2002 - VII ZR 290/01

    Pflichten des Architekten bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; Risiko der

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05
    Der Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (st. Rspr. BGH BauR 1999, 1195, 1196; BauR 2001, 785, 787; BauR 2002, 1872-1874).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet der Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (BGH BauR 1999, 1195 ff. (1196); 2001, 785 ff. (787); 2002, 1872 ff. (1873)).

    Allerdings können die Vertragsparteien im Rahmen der Privatautonomie vereinbaren, dass und in welchen Punkten der Auftraggeber das Risiko übernimmt, dass die vom Architekten zu erstellende Planung nicht genehmigungsfähig ist (BGH BauR 1999, 1195 ff. (1196) = NJW-RR 1999, 1105 ff. (1106); BauR 2002, 1872 ff. (1873)).

    Der Umstand allein, dass dem Auftraggeber das Genehmigungsrisiko bekannt war, bietet für die Annahme, dass dieses Risiko auf ihn verlagert werden sollte, keine hinreichende Grundlage (BGH BauR 2002, 1872 ff. (1873)).

    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob er diesen Mangel zu vertreten hat (BGH BauR 2002, 1872 ff. (1874)).

    Das setzt aber voraus, dass die Genehmigungsfähigkeit durch eine solche Nachbesserung überhaupt erreicht werden kann (BGH BauR 2002, 1872 ff. (1874)).

  • BGH, 25.03.1999 - VII ZR 397/97

    Beauftragung eines Architekten mit genehmigungsfähiger Planung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05
    Der Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (st. Rspr. BGH BauR 1999, 1195, 1196; BauR 2001, 785, 787; BauR 2002, 1872-1874).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet der Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (BGH BauR 1999, 1195 ff. (1196); 2001, 785 ff. (787); 2002, 1872 ff. (1873)).

    Allerdings können die Vertragsparteien im Rahmen der Privatautonomie vereinbaren, dass und in welchen Punkten der Auftraggeber das Risiko übernimmt, dass die vom Architekten zu erstellende Planung nicht genehmigungsfähig ist (BGH BauR 1999, 1195 ff. (1196) = NJW-RR 1999, 1105 ff. (1106); BauR 2002, 1872 ff. (1873)).

    Den Auftraggeber trifft lediglich das Risiko, dass einer in diesem Sinne genehmigungsfähigen Planung die Genehmigung versagt wird (BGH BauR 1999, 1195 ff. (1197)).

    Ein Ausnahmefall liegt jedoch dann vor, wenn sich der Auftraggeber bewusst über die Vorschriften des öffentlichen Baurechts hinwegsetzen oder diese bis an die Grenze des Möglichen ausreizen will (BGH BauR 1999, 1195 ff. (1196)).

  • BGH, 21.04.1994 - VII ZR 244/92

    Haftung des Architekten für fehlerhafte Maße

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05
    In der Regel hat das Handeln auf eigene Gefahr jedoch lediglich eine Abwägung nach den Maßstäben des § 254 BGB zur Folge (BGH BauR 1994, 533 f. (533)).

    Angesichts der Gesamtumstände nimmt der Senat jedoch an, dass die Klägerin daran geglaubt hat, das Risiko werde sich nicht verwirklichen (vgl. BGH BauR 1994, 533 f. (533)).

    Schließlich liegt auf der Grundlage der vorbenannten Rechtsprechung (vgl. BGH BauR 1994, 533 f. (533)) kein Mitverschulden der Klägerin vor.

  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 190/97

    Erfüllung eines Architektenauftrags auf Erstellung einer genehmigungsfähigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05
    Erst Recht fehlt es an einem überwiegenden Eigenverschulden der Klägerin (vgl. BGH NJW 1999, 2112 f. (2113)).

    In dem Falle, dass der Architekt eine genehmigungsfähige Planung schuldet, muss dann auch eine dem Vertrag entsprechende genehmigungsfähige Planung vorliegen (BGH NJW 1999, 2112 f. (2112)).

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 17/99

    Haftung des Bauunternehmers bei fehlender Genehmigungsfähigkeit des

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05
    Der Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (st. Rspr. BGH BauR 1999, 1195, 1196; BauR 2001, 785, 787; BauR 2002, 1872-1874).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet der Architekt, der sich zur Erstellung einer Genehmigungsplanung verpflichtet, als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung (BGH BauR 1999, 1195 ff. (1196); 2001, 785 ff. (787); 2002, 1872 ff. (1873)).

  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 236/96

    Inhalt eines Architektenvertrages; Verstoß gegen das Koppelungsverbot bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05
    Letztlich bedarf dies jedoch keiner Entscheidung, da die Klägerin als Auftraggeberin vorbehaltlich einer - hier nicht bestehenden - vertraglichen Vereinbarung nicht verpflichtet ist, ihr Bauvorhaben der allein genehmigungsfähigen Planung anzupassen (vgl. für den Fall der Genehmigungserteilung unter Auflagen: BGH BauR 1998, 579 ff. (581)).
  • OLG Stuttgart, 18.02.2003 - 12 U 211/01

    Architektenhaftung für die Erstellung einer nicht genehmigungsfähigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2006 - 6 U 111/05
    Die Klärung schwieriger Rechtsfragen kann jedoch nicht verlangt werden (OLG Stuttgart BauR 2004, 552 (rechtskräftig)).
  • OLG Koblenz, 02.03.2017 - 2 U 296/16

    Wirksamkeit von Formularklauseln in einem Fertighausvertrag

    Der Unternehmer, der ein Bauvorhaben nach von ihm gefertigten Plänen zu errichten verspricht, haftet nach Gewährleistungsgrundsätzen, wenn feststeht, dass die Baugenehmigung aus Rechtsgründen nicht erteilt werden kann; von einer Risikoübernahme durch den Auftraggeber kann nur in besonderen Ausnahmefällen ausgegangen werden (BGH NJW 2001, 1642; 2003, 287 Rn. 27 ff.; OLG Naumburg BauR 2009, 119).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 16 U 140/18

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den

    Für die Erfüllung der Leistungsphase 4 ausreichend ist aber jedenfalls das Einreichen dauerhaft genehmigungsfähiger Planungs-Unterlagen (vgl. auch BGH, Urt. v. 25.02.1999 - VII ZR 190/97 = BauR 1999, 934, zitiert nach juris Rz. 11 und 13; OLG Naumburg, Urt. v. 14.06.2006 - 6 U 111/05 = BauR 2009, 119, zitiert nach juris Rz. 24).
  • OLG Köln, 28.03.2018 - 17 U 110/15

    Verjährung bei stufenweiser Beauftragung?

    Ob dies der Fall ist, kann der Auftraggeber auch bei Einreichung des Genehmigungsantrags (Leistungsphase 4) noch nicht absehen, woraus folgt, dass als Abnahmezeitpunkt nicht schon der Zeitpunkt der Genehmigung (BGH BauR 1999, 934; OLG Naumburg BauR 2009, 119) bzw. die anschließende Verwertung der Planungsleistung durch den Bauherrn in Betracht kommen kann, sondern maßgeblich darauf abzustellen ist, wann das Bauwerk vollendet und damit die Abnahme denkbar ist.
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