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   OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99   

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https://dejure.org/1999,4850
OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99 (https://dejure.org/1999,4850)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.10.1999 - 11 U 121/99 (https://dejure.org/1999,4850)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 11 U 121/99 (https://dejure.org/1999,4850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 242, 326 Abs. 1, 530 ff.
    Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Grundbesitzübertragung an den Schwiegersohn bei Scheidung seiner Ehe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückauflassung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück; Rechtliche Einordnung von Überlassungsverträgen, in denen Eltern ihrem Kind und dessen Ehegatten Grundeigentum oder Wohnungseigentum ganz oder teilweise unentgeltlich übertragen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftsgrundlage bei gemischter Schenkung - Fortbestand der Ehe - Einzelfallentscheidung - weitere Zuwendungen nach Trennung - Nichterfüllung vertraglich vereinbarte Gegenleistungen - Widerruf der Schenkung - Angriff durch neue Lebensgefährtin des Schwiegersohnes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1673
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99
    Während etwa der 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes Verträge, in denen Eltern ihrem Kind und dessen Ehegatten Grund- oder Wohnungseigentum ganz oder teilweise unentgeltlich übertragen, nach den Regelungen des Schenkungsrechts beurteilt (s. etwa BGH, FamRZ 1999, 705 ), sieht der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes als Rechtsgrund derartiger Zuwendungen ein gesetzlich nicht geregeltes Rechtsverhältnis eigener Art an, das nicht nach dem Recht der Schenkung zu beurteilen ist (BGH, NJW 1995, 1889, 1890; FamRZ 1998, 669 f.).

    Ausnahmen sind denkbar (BGH, FamRZ 1999, 705, 707; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 308 : "in der Regel"; vgl. auch - auf der Grundlage der Annahme einer ehebezogenen Zuwendung - BGH, NJW 1995, 1889, 1890 f.; nicht so deutlich BGH, FamRZ 1998, 669 f.).

    In diesem Falle käme die Rückabwicklung des Vertrages, da § 326 Abs. 1 BGB auch insoweit aus den oben genannten Gründen ausscheidet, ebenfalls nur nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht (vgl. BGH, NJW 1995, 1889, 1890).

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99
    Während etwa der 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes Verträge, in denen Eltern ihrem Kind und dessen Ehegatten Grund- oder Wohnungseigentum ganz oder teilweise unentgeltlich übertragen, nach den Regelungen des Schenkungsrechts beurteilt (s. etwa BGH, FamRZ 1999, 705 ), sieht der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes als Rechtsgrund derartiger Zuwendungen ein gesetzlich nicht geregeltes Rechtsverhältnis eigener Art an, das nicht nach dem Recht der Schenkung zu beurteilen ist (BGH, NJW 1995, 1889, 1890; FamRZ 1998, 669 f.).

    Ausnahmen sind denkbar (BGH, FamRZ 1999, 705, 707; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 308 : "in der Regel"; vgl. auch - auf der Grundlage der Annahme einer ehebezogenen Zuwendung - BGH, NJW 1995, 1889, 1890 f.; nicht so deutlich BGH, FamRZ 1998, 669 f.).

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99
    Während etwa der 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes Verträge, in denen Eltern ihrem Kind und dessen Ehegatten Grund- oder Wohnungseigentum ganz oder teilweise unentgeltlich übertragen, nach den Regelungen des Schenkungsrechts beurteilt (s. etwa BGH, FamRZ 1999, 705 ), sieht der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes als Rechtsgrund derartiger Zuwendungen ein gesetzlich nicht geregeltes Rechtsverhältnis eigener Art an, das nicht nach dem Recht der Schenkung zu beurteilen ist (BGH, NJW 1995, 1889, 1890; FamRZ 1998, 669 f.).

    Ausnahmen sind denkbar (BGH, FamRZ 1999, 705, 707; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 308 : "in der Regel"; vgl. auch - auf der Grundlage der Annahme einer ehebezogenen Zuwendung - BGH, NJW 1995, 1889, 1890 f.; nicht so deutlich BGH, FamRZ 1998, 669 f.).

  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99
    a) Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluss des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (s. nur BGHZ 25, 390, 3921 128, 230, 236 m.w.Nachw.).
  • OLG Oldenburg, 23.07.1991 - 12 U 22/91

    Zuschüsse der Schwiegereltern; Fortbestand der Ehe; Bau eines Familienheims;

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99
    Ausnahmen sind denkbar (BGH, FamRZ 1999, 705, 707; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 308 : "in der Regel"; vgl. auch - auf der Grundlage der Annahme einer ehebezogenen Zuwendung - BGH, NJW 1995, 1889, 1890 f.; nicht so deutlich BGH, FamRZ 1998, 669 f.).
  • BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89

    Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99
    Sie finden auch auf Schenkungsverträge Anwendung, werden insbesondere nicht durch die Sonderregelungen der §§ 527, 528, 530 BGB ausgeschlossen (BGH, FamRZ 1990, 600, 602 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69

    Anforderungen an eine vorweg genommene Nachlassregelung - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.10.1999 - 11 U 121/99
    Die Regeln, die an das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage anknüpfen, sind entwickelt worden, um bei Verträgen - auf der Ebene des vertraglichen Schuldrechts - die Folgen schwerwiegender Störungen des Vertragsgefüges in den Grenzen des Zumutbaren halten zu können (BGH, NJW 1972, 152 f.).
  • OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02

    Voraussetzungen der Veräußerung eines Erbbaurechts; Anspruch wegen Rückforderung

    Der von der Berufung behauptete Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des X. Zivilsenats (NJW 1999, 1623) und der des XII. Zivilsenats (BGHZ 129, 259; NJW 1999, 353; FamRZ 1998, 669) des Bundesgerichtshofs besteht also tatsächlich nicht, da es jeweils auf die Vereinbarungen im konkreten Fall ankommt (vgl. etwa zuletzt BGH NJW 2003, 510; dieser Aspekt wird auch von OLG Naumburg NJW-RR 2000, 1673 übersehen).
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