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   OLG Naumburg, 15.07.2003 - 1 U 9/03   

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https://dejure.org/2003,13934
OLG Naumburg, 15.07.2003 - 1 U 9/03 (https://dejure.org/2003,13934)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.07.2003 - 1 U 9/03 (https://dejure.org/2003,13934)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 1 U 9/03 (https://dejure.org/2003,13934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung für Wirtschaftsprüferleistungen; Verstoß einer Abschlussprüferbestellung gegen ein Verbotsgesetz; Abgrenzung zwischen Verbotsnorm und Gebotsnorm; Sinn und Zweck der Regelung des § 318 Abs. 1 HGB (Handelsgesetzbuch); Abgrenzung zwischen erlaubter ...

  • Judicialis

    HGB § 318 Abs. 1; ; HGB § ... 318 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 318 Abs. 1 S. 3; ; HGB § 318 Abs. 3; ; HGB § 319 Abs. 2; ; HGB § 319 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; ; HGB § 319 Abs. 2 S. 3 Nr. 6; ; HGB § 319 Abs. 2 Nr. 5; ; BGB § 134; ; BGB § 139; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1 n. F.; ; DMBilG § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abgrenzung zwischen erlaubter Beratung und Verbotener Mitwirkung des Abschlussprüfers an der Buchführung und Erstellung des Jahresabschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95

    Unzulässige Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 1 U 9/03
    Allerdings ist § 319 Abs. 2 Nr. 5 HGB nach ganz einhelliger Auffassung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, ein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB, dessen - u. U. auch nachträglich nach Vertragsabschluss eintretende - Verletzung die Nichtigkeit des Prüfungsauftrages zur Folge hat (vgl. nur BGHZ 118, 142 sowie BGHZ 135, 260 "Allweiler" - von den Prozessparteien selbst zitiert).

    Die Beratung eines Auftraggebers in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich mit einer Abschlussprüfung durch den selben Wirtschaftsprüfer vereinbar (vgl. BGHZ 135, 260).

  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 1 U 9/03
    Allerdings ist § 319 Abs. 2 Nr. 5 HGB nach ganz einhelliger Auffassung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, ein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB, dessen - u. U. auch nachträglich nach Vertragsabschluss eintretende - Verletzung die Nichtigkeit des Prüfungsauftrages zur Folge hat (vgl. nur BGHZ 118, 142 sowie BGHZ 135, 260 "Allweiler" - von den Prozessparteien selbst zitiert).
  • BGH, 19.12.1968 - VII ZR 83/66

    Vereinsschiedsgericht

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 1 U 9/03
    Allerdings braucht ein gesetzliches Verbot in der Rechtsnorm nicht ausdrücklich ausgesprochen zu sein, sondern kann sich auch aus dem Zusammenhang des Gesetzes ergeben (vgl. Heinrichs in: Palandt, Komm. z. BGB, 62. Aufl. 2003, § 134 Rn. 2 unter Verweis auf BGHZ 51, 255, 262; ebenso Wendlandt, a.a.O.).
  • LG Köln, 13.09.1991 - 90 O 244/90
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 1 U 9/03
    Soweit in der Rechtsprechung vereinzelt die Regelung der drei Verfahrensschritte der Abschlussprüferbestellung (Wahl, Auftragsangebot, Annahme) dahin interpretiert worden ist, dass eine Auftragserteilung an einen Wirtschaftsprüfer bei gänzlich fehlendem Wahlbeschluss gesetzlich verboten i.S.v. § 134 BGB sei (vgl. LG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 1994, 93 O 98/94, sowie LG Köln, Urteil vom 13. September 1991, 90 O 244/90 = DB 1992, 265), bedarf dies im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • LG Berlin, 27.10.1994 - 93 O 98/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.07.2003 - 1 U 9/03
    Soweit in der Rechtsprechung vereinzelt die Regelung der drei Verfahrensschritte der Abschlussprüferbestellung (Wahl, Auftragsangebot, Annahme) dahin interpretiert worden ist, dass eine Auftragserteilung an einen Wirtschaftsprüfer bei gänzlich fehlendem Wahlbeschluss gesetzlich verboten i.S.v. § 134 BGB sei (vgl. LG Berlin, Urteil vom 27. Oktober 1994, 93 O 98/94, sowie LG Köln, Urteil vom 13. September 1991, 90 O 244/90 = DB 1992, 265), bedarf dies im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2005 - 23 U 225/04
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch von dem des OLG Naumburg (in OLGR Naumburg 2005, 275), das Umbuchungsempfehlungen zu einem von der Kapitalgesellschaft vorgelegten Jahresabschluss für zulässig gehalten hat.
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