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OLG Naumburg, 16.04.2002 - 1 Ws 140/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Unterbringung; Entlassung aus der Strafhaft; Ablehnung der Unterbringung durch die Strafvollstreckungskammer; Sicherungsverwahrung; Auslegung des Wortlauts des § 1 Abs. 1 UBG; Erhebliche gegewärtige Rückfallgefahr
- Judicialis
UBG § 1; ; UBG § 1 Abs. 1; ; UBG § 7 Abs. 1; ; UBG § 3 Abs. 4 S. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § 473 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 27.03.2002 - 50 StVK 104/02
- OLG Naumburg, 16.04.2002 - 1 Ws 140/02
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2577
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 12 W 209/02
Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach …
Die Gegenvorstellung ist darüber hinaus zeitlich nicht unbegrenzt zulässig (BVerfG NJW 1995, 3248; BGH NJW 2001, 2262; BGH NJW 2002, 2577). - OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02
Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei …
Verfassungsrechtlich ist es geboten, das Anordnungsverfahren so rechtzeitig einzuleiten, als sichergestellt sein muss, dass das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig (und zwar bis zur Rechtskraft) durchgeführt ist (so wohl auch Würtenberger/Sydow NVwZ 2001, 1201, 1204; a.M. OLG Naumburg B. v. 16.04.2002 - 1 Ws 140/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG SA; dass. B. v. 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 -).